Bundesstadt Bonn, bnor-371579, Kauf von 8 Transportern (E-Antrieb) mit Dreiseitenkipper und Gitteraufbau Referenznummer der Bekanntmachung: bnor-371579
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, bnor-371579, Kauf von 8 Transportern (E-Antrieb) mit Dreiseitenkipper und Gitteraufbau
Die bonnorange AöR beabsichtigt für den Einsatz in der Stadtreinigung 8 Transporter (E-Antrieb) der Klasse N1 bis 3,5 t nach Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 2. Juni 2015 (BGBI I S. 898) zu beschaffen. Sie werden benötigt um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, incl. Werkzeug, ins Revier zu bringen und den dort eingesammelten bzw. aufgekehrten Siedlungsabfall aufzunehmen.
Neben diesen Siedlungsabfällen wie z. B. Pappbecher, Kartonagen, Speisereste, Kehricht, kann es auch notwendig sein, größere Gegenstände (zum Beispiel Bretter, Möbelstücke, Matratzen) zu befördern bzw. im Herbst Laub zu transportieren.
Bonn
Die bonnorange AöR beabsichtigt für den Einsatz in der Stadtreinigung 8 Transporter (E-Antrieb) der Klasse N1 bis 3,5 t nach Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 2. Juni 2015 (BGBI I S. 898) zu beschaffen. Sie werden benötigt um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, incl. Werkzeug, ins Revier zu bringen und den dort eingesammelten bzw. aufgekehrten Siedlungsabfall aufzunehmen.
Neben diesen Siedlungsabfällen wie z. B. Pappbecher, Kartonagen, Speisereste, Kehricht, kann es auch notwendig sein, größere Gegenstände (zum Beispiel Bretter, Möbelstücke, Matratzen) zu befördern bzw. im Herbst Laub zu transportieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Vorlage einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (wenn abweichend von Ziffer 20.5 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFDRBY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) 1 Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de