Software zur Erstellung und Bearbeitung von Desktop-Publishing-Dokumenten Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.04 - 9984/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software zur Erstellung und Bearbeitung von Desktop-Publishing-Dokumenten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Softwareprodukten zur Erstellung und Bearbeitung von Desktop-Publishing-Dokumenten, den zugehörigen Lizenzen, sowie Unterstützungs- und Schulungsleistungen.
Die Gesamleistung bildet ein Los. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] EUR abgerufen werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Vereinbarungsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular „09_Eigenerklärung Ausschlussgründe“.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) kann verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular „10_Anlage_Unternehmensdaten“ die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular „Unternehmensdaten“ (Anlage 10) aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragsnehmer (sofern zutreffend) – die Anlage „Unternehmensdaten“ (Anlage 10) abzugeben.
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „Anlage Unteraufträge“ (Anlage 07) aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular „Verpflichtungserklaerung Eignungsleihe Unteraufträge“ (Anlage 08) auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ (Anlage 02). Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung“ (Anlage 06) aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens jeweils zwei Referenzen aus dem Verkauf von Software-Lizenzen und dem Bereich Schulung von Software. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Software-Lizenzen und für die Durchführung von Schulungen sowie Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
— Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
— Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Weiterhin ist zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nachzuweisen:
— Eine Berechtigung oder ein Vertragsverhältnis mit dem Softwarehersteller des angebotenen Produkts zum Vertrieb der Software (oder selbst Softwarehersteller) sowie der zugehörigen Lizenzen (Certified Reseller, oder ähnlich).
Übersenden Sie bitte zusammen mit den anderen Anlagen einen geeigneten Nachweis (Scan/Kopie).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > [Betrag gelöscht] EUR oder zwischen 100 000 und [Betrag gelöscht] EUR).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
— Akademie der Künste,
— Alexander von Humboldt-Stiftung,
— Beschaffungsamt des BMI,
— Bund der Vertriebenen,
— Bundesrat,
— Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung,
— Bundesamt für Kartographie und Geodäsie,
— Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
— Bundesamt für Naturschutz,
— Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie,
— Bundesamt für Strahlenschutz,
— Bundesamt für Verfassungsschutz,
— Bundesamt für Güterverkehr,
— Bundesanstalt für den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
— Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
— Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,
— Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,
— Bundesfinanzhof München,
— Bundesinstitut für Berufsbildung,
— Bundesinstitut für Risikobewertung,
— Bundeskriminalamt,
— Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
— Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,
— Bundesministerium für Gesundheit,
— Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
— Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
— Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
— Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien,
— Bundessortenamt,
— Bundessozialgericht,
— Bundesverwaltungsgericht,
— Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR,
— Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.,
— Deutsche Nationalbibliothek,
— Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt,
— Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.,
— Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V.,
— Deutscher Wetterdienst,
— Deutsches Institut für Entwicklungspolitik,
— Deutsches Jugendinstitut e. V.,
— Deutsches Maritimes Zentrum e. V.,
— DFG,
— Eisenbahn-Bundesamt,
— Erdölbevorratungsverband,
— Friedrich-Loeffler-Institut,
— Fraktion im Deutschen Bundestag Bündnis 90 / Die Grünen,
— Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt,
— Georg-Speyer-Haus,
— Hanns-Seidel-Stiftung e. V.,
— Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen,
— Kraftfahrt-Bundesamt,
— Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH,
— Nationale Anti Doping Agentur,
— Otto-von-Bismarck-Stiftung,
— Paul-Ehrlich-Institut,
— Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
— Robert-Koch-Institut,
— Statistisches Bundesamt,
— Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus,
— Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus,
— Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg,
— Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
— Stiftung Wissenschaft und Politik,
— Umweltbundesamt,
— Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.