Unterhaltsreinigung BVA Köln (Haupthaus und Wohnheim) Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.14 - 0079/21/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]414
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung BVA Köln (Haupthaus und Wohnheim)
Unterhaltsreinigung für das Bundesverwaltungsamt Köln (Liegenschaften Haupthaus und Wohnheim).
Unterhaltsreinigung BVA Liegenschaft Haupthaus
50735 Köln
Unterhaltsreinigung mit einer zu reinigenden Bodenfläche von ca. 20 838 m2 (Grundfläche ohne Berücksichtigung der Bodenreinigungshäufigkeit).
Bei der Position B 12 im Abschnitt Bodenreinigung handelt es sich um optionale Leistungen. Diese Leistungen, einschließlich der dazugehörigen unter Inventarreinigung dargestellten Tätigkeiten für diese Positionen (I21 bis I24) werden beauftragt, sobald die betreffenden Flächen durch die Bedarfsträgerin wieder genutzt werden können.
Reinigungskraft (Tageskraft) in der BVA Liegenschaft Wohnheim
50735 Köln
Einsatz einer Reinigungskraft (Tageskraft) in der Liegenschaft Wohnheim.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist anhand einer, zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden, Mitgliedschaft des Bieters in der Berufsgenossenschaft nachzuweisen bzw. bei ausländischen Bietern ist ein Befreiungsnachweis beizubringen.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Bereich Gebäudereinigung für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss für Los 1 mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen. Der Umsatz muss für Los 2 mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte pro Los die Anlage „Eigenerklärung_Umsatz“.
Haftpflichtversicherung
Bitte füllen Sie die Anlage „Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung“ aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verwiesen werden, fügen Sie diesen bitte in Kopie ebenfalls Ihrem Angebot bei.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebotsfrist).
— Als gleichwertig werden Referenzen für das Los 1 angesehen, die die folgenden Merkmale aufweisen:
— Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge eine Unterhaltsreinigung oder Inventarreinigung beinhalten,
— Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
— ein Dienstleistungsauftrag mindestens einen Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr aufweist, oder
— 2 Dienstleistungsaufträge jeweils mindestens einen Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr aufweisen, und
— alle 3 angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
— Als gleichwertig werden Referenzen für das Los 2 angesehen, die die folgenden Merkmale aufweisen:
— Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge eine Unterhaltsreinigung oder Inventarreinigung beinhalten,
— Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
— ein Dienstleistungsauftrag mindestens einen Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr aufweist, oder
— 2 Dienstleistungsaufträge jeweils mindestens einen Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr aufweisen, und
— alle 3 angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens 1 Jahr angedauert haben.
Für die Referenzen ist die Anlage „Vordruck_Referenzen“ pro Los zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 49 Abs. 1 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen europäischen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Gemäß § 46 Abs. 1 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Umweltmanagementsystem
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 7 i. V. m. § 49 Abs. 2 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems in Ihrem Unternehmen beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherung einer dauerhaften Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse sowie der Verhaltensweisen in Ihrem Unternehmen in Bezug auf die zu erbringende Leistung. Die geforderte Bescheinigung bezieht sich auf die in § 46 Abs. 2 genannten Voraussetzungen (z. B. DIN EN ISO 14001:2015, EMAS-Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Vorlage des Formulars „Eigenerklärung Ausschlussgründe“,
— Vorlage des Formulars „Unternehmensdaten“,
— Vorlage der Teilnahmebescheinigung Ortsbegehung (Zur Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung vor Ort zwingend erforderlich. Der Bieter ist daher verpflichtet, an einer Ortsbegehung teilzunehmen. Nach der Ortsbegehung wird seitens des Bedarfsträgers die Teilnahme auf der dafür vorgesehenen Bescheinigung bestätigt. Diese Teilnahmebescheinigung ist dem Angebot beizufügen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.