Vergabe von Architektenleistungen Lph. 6-9, York Quartier, Baufeld C6 in Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 384-385-7211-2021-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wohnstadtbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Architektenleistungen Lph. 6-9, York Quartier, Baufeld C6 in Münster
Die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH als 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster beabsichtigt den Neubau von 3 verschiedenen Objekten auf dem Areal der ehemaligen York-Kaserne im Bereich des Baufeldes C6 an ein Büro zu vergeben, das die Leistungsphasen 6 bis 9 für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude gemäß HOAI für das Projekt übernimmt.
York-Quartier, Baufeld C6 in Münster Surreyweg 5-11
Kentweg 6-12
48167 Münster-Gremmendorf
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für das in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Vorhaben. Es sollen die Leistungsphasen 6 bis 9 vergeben werden.
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.7.2016) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für ein fertiggestelltes Wohngebäude, bei denen mindestens eine der Leistungsphasen 6 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet und abgeschlossen wurde,das Objekt mindestens der Honorarzone III oder höher gem. § 35 HOAI entsprach und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 2,5 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in, mit der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden und mit der Berufsqualifikation als Bautechniker/innen, gegliedert in die Gruppen Inhaber/Geschäftsführung Architekten/innen, festangestellte Architekten/innen, freiberufliche Architekten/innen und festangestellte Bautechniker/innen, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt bzw. im Bieter-Referenzformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 6 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Die Anzahl festangestellter oder als Inhaber/Geschäftsführer tätiger Architekten/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, die Anzahl der festangestellten oder als Inhaber/Geschäftsführer tätiger Architekten/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) und festangestellten Bautechniker/innen darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Besondere Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Wohn + Stadtbau GmbH Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH, Steinfurter Str. 60, 48149 Münster
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW geführt. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Eine gesonderte Unterschrift bei elektronischen Angeboten der Bescheinigungen ist nicht erforderlich, der Inhalt wird mit Abgabe eines Angebotes über den Vergabemarktplatz NRW anerkannt.
Die Wohn + Stadtbau GmbH verpflichtet sich mit ihrem Verhaltenskodex zu verantwortungsvollem Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wohnstadtbau.de/de/ueber-uns/compliance/
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRNYYZK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.