Gebäudereinigung in 5 Objekten des DAAD in Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: 100/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in 5 Objekten des DAAD in Bonn
Ausgeschrieben werden die Unterhaltsreinigungsarbeiten in den 5 vom DAAD genutzten Liegenschaften in Bonn. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn
Ausgeschrieben werden die Unterhaltsreinigungsarbeiten in den 5 vom DAAD genutzten Liegenschaften in Bonn. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung. Die Leistung beginnt am 1.1.2022.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 31.12.2023.
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein weiteres Jahr aufgrund entsprechender schriftlicher Vereinbarung. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register:
Der Bieter muss folgende Bescheinigungen auf Anforderung beibringen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die damit verbundenen Verpflichtungen erfüllen:
—— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
—— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen,
—— Bescheinigung in Steuersachen,
—— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in vertraglich geltender Höhe,
—— Verschwiegenheitserklärung, Muster: siehe Anlage 7.5.
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
— Eigenerklärung über eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bieter muss innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz insgesamt und im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich erzielt haben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum gesamt beträgt mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum im Tätigkeitsbereich beträgt mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
Das Formular in Anlage 3.2 ist zu verwenden.
Folgende Schäden mit folgenden Mindestdeckungssummen müssen mindestens versichert sein:
— Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Allmählichkeits- und Abwasserschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Tätigkeitsschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselverlust: [Betrag gelöscht] EUR.
Das Formular in Anlage 3.4 ist zu verwenden.
— Nachweis einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001,
— Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d. h. insbesondere Leistungen in den Bereichen Gebäudereinigung.
Das Formular in Anlage 3.3 ist hierfür zu verwenden.
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage 3.2 ist zu verwenden,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage 7.1).
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG, Anlage 3.1
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.