Einrichtung eines Copernicus Projekbüros Kommunale Anwendungen Referenznummer der Bekanntmachung: 50EW2202
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de/rd/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung eines Copernicus Projekbüros Kommunale Anwendungen
Mit dem Copernicus Projektbüro Kommunale Anwendungen soll ein Fachnetzwerk etabliert werden, um die Nutzungsmöglichkeiten der Copernicus-Daten und Dienste bestmöglich zu vermitteln und somit kommunale Akteure in Deutschland dauerhaft und verlässlich einzubinden. Zudem sollen relevante Gremien und Ausschüsse erschlossen und genutzt werden, um Informationen zu fernerkundungsbasierten kommunalen Anwendungen gezielt zu streuen und neue potentielle Nutzer zu erreichen und gewinnen. Das Projektbüro hat zur Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Fachnetzwerk zu untersuchen, welchen Beitrag die Fernerkundung und hier insbesondere die Daten und Dienste des Copernicus-Programms zur Unterstützung der kommunale Ebene (Städte, Landkreise, Gemeinden) leisten kann.
Die geforderten Aufgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Siehe Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages ink. Anlagen
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages inkl. Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs. 2 S.1 GWB).
3) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
4) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
5) der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).