Entgeltabrechnung, Dienstleistungsauftrag Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2021-0046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entgeltabrechnung, Dienstleistungsauftrag
Entgeltabrechnung im Zeitraum 1.10.2021 bis 31.12.2022 mit dreimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um ein Jahr.
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Edmund-Rumpler-Straße 8-10
51149 Köln
DEUTSCHLAND
Entgeltabrechnung für z. Zt. ca. 900 Mitarbeiter/innen der Bw Bekleidungsmanagement GmbH, sowie Beratungsleistung in aller die Hauptleistung betreffenden lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen); aktueller, vollständiger Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Auszug aus dem Steuerberaterverzeichnis oder Anwaltsverzeichnis oder vergleichbar (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate)); Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer und Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB. weiter siehe Sonstige Informationen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zusätzliche Angaben in der Auftragsbekanntmachung.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; weiter siehe Sonstige Informationen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zusätzliche Angaben in der Auftragsbekanntmachung
[Betrag gelöscht] EUR
Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Kontaktdaten, des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber; Nachweis über die für Beratungsleistung einzusetzenden Mitarbeiter. Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Angebot konkret zu benennen. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen der Nachunternehmer, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungszeit, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bieter zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten. Qualifikationsnachweis für die einzusetzenden Mitarbeiter/innen des Nachunternehmers (sofern betreffend Beratungsleistung). Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Beschreibung des dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Ausgestaltung und Wirksamkeit von Kontrollen. weiter siehe Sonstige Informationen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zusätzliche Angaben in der Auftragsbekanntmachung.
11 000 Stück Lohnabrechnungsleistungen und 50 Stunden Beratungsleistung und Ausführung innerhalb von 12 Monaten;
1 MA Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstige qualifizierte Person zur Durchführung verbindlicher und rechtssicherer Beratungen in den Bereichen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht; 1 MA Steuerfachangestellte/r, Lohnbuchhalter/in oder sonstige qualifizierte Person zur Durchführung verbindlicher Beratungen im Bereich Lohnabrechnungsleistungen.
Der Beratungsanteil darf nur durch die im Steuerberatungsgesetz genannten Berufsgruppen durchgeführt werden (vgl. §§ 3 ff. StBerG, z. B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Information zu 3. 1), 3. 2) und 3. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBm kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Es wird darauf hingewiesen, dass die BwBM als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet ist (Fn.: Gem. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)) über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) nach § 150 a der Gewerbeordnung einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.