Versicherungsleistungen für die NRW.BANK – Los 1: Gebäude- und Inventarversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 416-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsleistungen für die NRW.BANK – Los 1: Gebäude- und Inventarversicherung
Gegenstand der Ausschreibung sind Versicherungsleistungen für die NRW.BANK in 2 Losen.
Los 1: Gebäude- und Inventarversicherung,
Los 2: Kfz- und Dienstreise-Kaskoversicherung.
Die Kfz- und Dienstreise-Kaskoversicherung gemäß Los 2 ist eine Rahmenvereinbarung.
Beide Lose werden aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 1.
Hinweis:
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Teilen der Vergabeunterlagen können diese über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals angefordert werden. Dafür ist der Vordruck 01a zu verwenden. Die Anforderung setzt eine bieterseitige Registrierung im Vergabeportal und die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung nach Vordruck 01b voraus (§§ 41 Abs. 3 i. V. m 5 Abs. 3 VgV). Die Verschwiegenheitserklärung gemäß Vordruck 01b muss dem Vordruck 01a in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs beigefügt sein. Im Hinblick hierauf beträgt die Angebotsfrist mehr als 35 Kalendertage.
Gebäude- und Inventarversicherung
NRW.BANK AöR
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Gegenstand von Los 1 ist eine Gebäude- und Inventarversicherung der NRW.BANK AöR. In der Gebäude- und Inventarversicherung betragen die Versicherungssummen für den Gebäude-Neuwert [Betrag gelöscht] EUR und den Inventar-Neuwert [Betrag gelöscht] EUR. Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Glasbruch, weitere Elementargefahren, innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung sowie Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen. Die Selbstbehalte betragen alternativ [Betrag gelöscht] EUR oder [Betrag gelöscht] EUR pro Schaden. Abweichend hiervon beträgt der Selbstbehalt für Schäden durch Erdbeben [Betrag gelöscht] EUR.
Der Vertrag gemäß Los 1 verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung gemäß § 8 VAG oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden. Abweichend hiervon reicht bei Versicherern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen, eine Eigenerklärung. § 50 VgV bleibt unberührt.
2. Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Erlaubnis zum Betrieb der Sparte Schadenversicherung gemäß § 8 VAG oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden. Abweichend hiervon reicht bei Versicherern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen, eine Eigenerklärung. § 50 VgV bleibt unberührt.
Bieter müssen das Bestehen von Rückversicherungsschutz gemäß den Anforderungen der BaFin oder vergleichbar nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung zum Bestehen des Rückversicherungsschutzes oder durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises in Kopie erbracht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Los 1: Gebäude und Inventarversicherung
Nachweis von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Bei Bietergemeinschaften muss der Referenznachweis durch den führenden Versicherer erfolgen. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 03: Liste geeigneter Referenzen zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Los 2: Kfz-Versicherung sowie Dienstreiskaskoversicherung
Nachweis von mindestens fünf geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Bei Bietergemeinschaften muss der Referenznachweis durch den führenden Versicherer erfolgen. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
Der Nachweis der Referenzen hat auf dem Vordruck 03: Liste geeigneter Referenzen zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Los 1: Gebäude und Inventarversicherung
Es gelten für jede Referenz die folgenden Mindestanforderungen, die pro Referenz jeweils sämtlich erfüllt sein müssen:
— Sachversicherung von Büro- und Verwaltungsgebäuden,
— mit einer Gesamtversicherungssumme von mindestens 250 Mio. EUR.
— und einer Mindestversicherungssumme des größten Objektes von 100 Mio. EUR.
Los 2: Kfz-Versicherung sowie Dienstreiskaskoversicherung
Es gelten für jede Referenz die folgenden Mindestanforderungen, die pro Referenz jeweils sämtlich erfüllt sein müssen. Die erforderlichen Referenzerläuterungen müssen die Erfüllung dieser Mindestbedingungen erkennen lassen:
— Kfz-Flottenversicherung mit einer Stückzahl von mindestens 60 Fahrzeugen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
2. Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DBXJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.