Berufskolleg Dinslaken – BNB-Koordinator (oV) Referenznummer der Bekanntmachung: BK DIN - BNB-Koordinator (oV)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-wesel.de
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufskolleg Dinslaken – BNB-Koordinator (oV)
Der Kreis Wesel unterhält als Schulträger am Standort Dinslaken ein Berufskolleg, welches an 2 Standorten innerhalb der Stadt, der Wiesenstraße und der Konrad-Adenauer-Straße, untergebracht ist. Derzeit werden am Berufskolleg Dinslaken ca. 2 200 Schüler in den Bereichen, Gesundheit und Soziales, Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Wirtschaft und Verwaltung und Technik unterrichtet. Durch einen nunmehr möglichen Ankauf des Nachbargrundstücks zur Wiesenstraße von der Stadt Dinslaken, ergibt sich die Option, beide Standorte am Standort Wiesenstraße zusammenzuführen. Auf diesem Nachbargrundstück befindet sich derzeit eine städtische Realschule, welche jedoch aufgeben wurde. Nach Durchführung einer Machbarkeitsstudie und Kreistagsbeschluss im Juni 2020 werden die bestehenden Schulgebäude rückgebaut und durch Neubauten ersetzt.
Ziel der Zusammenlegung ist es, die durch die räumliche Trennung entstehenden Probleme im Schulbetrieb aufzulösen. Die Baumaßnahme gliedert sich im Wesentlichen in drei Teilprojekte, welche unterschiedlichen Vergabestrategien folgen. Die Tätigkeit des BNB-Koordinators erstreckt sich auf die Teilprojekte 1 und 3.
— Teilprojekt 1: Errichtung der 4-fach Sporthalle,
— Teilprojekt 2: Abriss der städtischen Realschule und der vorhandenen Sporthalle,
— Teilprojekt 3: Neubau des Berufskollegs einschließlich Abriss der Bestandsgebäude.
Teilprojekt 2 ist nicht Bestandteil der Tätigkeit des künftigen BNB-Koordinators, sondern lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt.
Für das Bauvorhaben „Zentralisierung Berufskolleg Dinslaken“ ist für Teilprojekt 1 und 3 eine Zertifizierung nach dem Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ des BMUB und dem zu Grunde liegenden Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude BNB beabsichtigt. Maßgebend sind die Kriterien-Steckbriefe der BNB-Systemvariante Unterrichtsgebäude Modul Neubau in der aktuellen Fassung, derzeit BNB UN 2017. Für das Teilprojekt 1 muss eine sinngemäße BNB-Anwendung erfolgen, wobei eine Überprüfung der Anwendbarkeit und Sinnhaftigkeit der Kriterien-Steckbriefe erforderlich ist.
Die Konformitätsprüfung der abschließenden BNB-Bewertung, auf Grundlage der Bewertungsmethodik der BNB-Module, muss für das Zertifikat die Qualitätsstufe „Gold“ ergeben. Ziel ist daher die Erreichung eines Gesamterfüllungsgrades von mindestens 80 %, unter Einhaltung aller Nebenbedingungen.
Der Auftrag umfasst alle notwendigen Leistungen zur Koordination, Prüfung und Dokumentation der Leistungen aller am Projekt fachlich Beteiligten, sowie der Nachweisführung, um das Goldzertifikat für ein Unterrichtsgebäude einschließlich der Sporthalle gemäß BNB UN in der aktuellen Fassung (derzeit 2017) zu erlangen.
Siehe die Ausführungen oben unter „Kurze Beschreibung“.
s. Vergabeunterlagen, es erfolgt eine stufenweise Beauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern,
2. Eigenerklärung nach § 19 MiLoG,
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach §§ 4, 5, 6 und 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Nachhaltigkeitszertifizierung bei Bauprojekten),
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, je zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe der mittleren Anzahl an beschäftigten Architekten und Ingenieure in den Jahren 2018 bis 2020 sowie aktuell,
2. Angabe der mittleren Anzahl der zum Nachhaltigkeitskoordinator qualifizierten Beschäftigten in den Jahren 2018 bis 2020 sowie aktuell,
3. Eigenerklärung zur technischen Büroausstattung, in der bestätigt wird, dass qualitativ und quantitativ genügend Soft- und Hardware für die zu vergebenden Leistungsbereiche verfügbar sind,
4. Nennung von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzen mit Ansprechpartner beim Bauherrn (Kontaktdaten) über vergleichbare Aufträge. Als vergleichbarer Auftrag werden Projekte angesehen, die jeweils den folgenden Anforderungen entsprechen:
a) Nachhaltigkeitskoordination bei Gebäudeplanung und Ausführung,
b) abgeschlossene Zertifizierung nach BNB- oder DGNB-Standard (oder gleichwertig),
c) Neubauprojekt mit einem Bauvolumen (KG 200 bis 600 nach DIN 276) von mindestens 10 Mio. EUR (brutto),
d) es handelt sich um keine Nachzertifizierung,
e) Abschluss der Zertifizierung in den letzten 5 Jahren (seit 06/2016).
Anforderungen ergeben sich aus dem TVgG-NRW, s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRHPT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.