Berufskolleg Dinslaken – BNB-Koordinator Referenznummer der Bekanntmachung: BK DIN - BNB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufskolleg Dinslaken – BNB-Koordinator
Der Kreis Wesel unterhält als Schulträger am Standort Dinslaken ein Berufskolleg, welches an 2 Standorten innerhalb der Stadt, der Wiesenstraße und der Konrad-Adenauer-Straße, untergebracht ist. Derzeit werden am Berufskolleg Dinslaken ca. 2 200 Schüler in den Bereichen, Gesundheit und Soziales, Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Wirtschaft und Verwaltung und Technik unterrichtet.Durch einen nunmehr möglichen Ankauf des Nachbargrundstücks zur Wiesenstraße von der Stadt Dinslaken, ergibt sich die Option, beide Standorte am Standort Wiesenstraße zusammenzuführen. Auf diesem Nachbargrundstück befindet sich derzeit eine städtische Realschule, welche jedoch aufgeben wurde. Nach Durchführung einer Machbarkeitsstudie und Kreistagsbeschluss im Juni 2020 werden die bestehenden Schulgebäude rückgebaut und durch Neubauten ersetzt.
Ziel der Zusammenlegung ist es, die durch die räumliche Trennung entstehenden Probleme im Schulbetrieb aufzulösen. Die Baumaßnahme gliedert sich im Wesentlichen in 3 Teilprojekte, welche unterschiedlichen Vergabestrategien folgen. Die Tätigkeit des BNB-Koordinators erstreckt sich auf die Teilprojekte 1 und 3.
— Teilprojekt 1: Errichtung der 4-fach Sporthalle,
— Teilprojekt 2: Abriss der städtischen Realschule und der vorhandenen Sporthalle,
— Teilprojekt 3: Neubau des Berufskollegs einschließlich Abriss der Bestandsgebäude.
Teilprojekt 2 ist nicht Bestandteil der Tätigkeit des künftigen BNB-Koordinators, sondern lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt.
Für das Bauvorhaben „Zentralisierung Berufskolleg Dinslaken“ ist für Teilprojekt 1 und 3 eine Zertifizierung nach dem Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ des BMUB und dem zu Grunde liegenden Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude BNB beabsichtigt. Maßgebend sind die Kriterien-Steckbriefe der BNB-Systemvariante Unterrichtsgebäude Modul Neubau in der aktuellen Fassung, derzeit BNB UN 2017. Für das Teilprojekt 1 muss eine sinngemäße BNB-Anwendung erfolgen, wobei eine Überprüfung der Anwendbarkeit und Sinnhaftigkeit der Kriterien-Steckbriefe erforderlich ist.
Die Konformitätsprüfung der abschließenden BNB-Bewertung, auf Grundlage der Bewertungsmethodik der BNB-Module, muss für das Zertifikat die Qualitätsstufe „Gold“ ergeben. Ziel ist daher die Erreichung eines Gesamterfüllungsgrades von mindestens 80 %, unter Einhaltung aller Nebenbedingungen.
Der Auftrag umfasst alle notwendigen Leistungen zur Koordination, Prüfung und Dokumentation der Leistungen aller am Projekt fachlich Beteiligten, sowie der Nachweisführung, um das Goldzertifikat für ein Unterrichtsgebäude einschließlich der Sporthalle gemäß BNB UN in der aktuellen Fassung (derzeit 2017) zu erlangen.
Siehe die Ausführungen oben unter „Kurze Beschreibung“.
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung nach § 51 VgV; es wird unmittelbar ein offenes Verfahren mit abgesenkten Anforderungen eingeleitet
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR5YD.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.