EGU SWS Netze Solingen GmbH – Technisches Projektmanagement (TPM) Referenznummer der Bekanntmachung: 06135-20
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.netze-solingen.de/
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beckerbuettnerheld.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
EGU SWS Netze Solingen GmbH – Technisches Projektmanagement (TPM)
Der Auftraggeber plant die Anpassung von Gasverbrauchsgeräten in seinem Versorgungsgebiet von Erdgas L auf Erdgas H. Dies betrifft insgesamt ca. 36 500 Messlokationen (ca. 43.800 GVG bei einem Faktor von 1,2) mit Schaltterminen in 2028 (ca. 1 000 Messlokationen) und 2029 (ca. 35 500 Messlokationen).
Es wird ein Projektmanager für den Auftraggeber gesucht. Die weiteren Dienstleistungen der Erhebung und Anpassung sowie der Qualitätssicherung werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Weitere Einzelheiten zu den Netzdaten und den Schaltterminen werden in den „1_Bewerbungsbedingungen“ erläutert, die gemäß Punkt I.3 abrufbar sind.
Grundlage der Leistungen sind die entsprechenden DVGW Regelwerke (u. a. G 680 (A), 03/2020, G 676-B1, 10/2011, G 695 (A), 03/2019, G 106 (M), 08/2017 und G 107 (M), 02/2020), maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Solingen Versorgungsgebiet Solingen
Zum technischen Projektmanagement gehört u. a. die verantwortliche Organisation und Begleitung aller für die erfolgreiche Durchführung der Erdgasumstellung in den Versorgungsgebieten der Auftraggeber notwendigen Prozesse, insbesondere in Bezug auf die zu erhebenden und anzupassenden Geräte (privat, gewerblich, industriell), die Planung und die Koordination aller involvierten Dienstleister, die Stellung des IT-Systems, die Materialwirtschaft sowie die Kommunikation mit den Kunden.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %;
2. Technische Leistungsfähigkeit 70 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen.
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen.
c) Eigenerklärung zur Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung.
d) Nachweis über die Zertifizierung des DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G676 B1) in Bezug auf das Fachlos TPM oder eine gleichwertige Bescheinigung.
a) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Erdgasumstellung) für 2018, 2019 und 2020.
b) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftei.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe) Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
a) Referenzen im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das Fachlos TPM, ggf. vergleichbare Referenzprojekte,
b) Angabe des Auftragsteils, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe) Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
Der Auftraggeber sucht einen Dienstleister für das Fachlos TPM für das Versorgungsgebiet des Auftraggebers.
Die weiteren Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es sollen für das Fachlos TPM voraussichtlich 3 bis 4 Bieter in das weitere Verfahren aufgenommen werden, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, die Teilnehmeranzahl noch anzupassen. Die Auswahl der Bewerber, die am weiteren Verhandlungsverfahren beteiligt werden sollen, erfolgt anhand der objektiven Auswahlkriterien (vgl. auch Ziff. II.2.9) und III.1.4) der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen relativer Bewertung.
Dabei gibt es maximal 5 zu vergebende Punkte, die sich wie folgt aufteilen:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 (30 %): Der Gesamtumsatz wird dabei zu 1/3 und der Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung zu 2/3 gewertet.
b) Technische Leistungsfähigkeit nach Referenzprojekten im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das Fachlos TPM, ggf. vergleichbare Referenzprojekte, (70 %):
Zum Nachweis der technischen Eignung sind dem Eignungsformblatt als Anlage 4 Referenzen beizufügen. Anzugeben sind insb. Projektbezeichnung, Art der erbrachten Dienstleistung (TPM, EA, QS), Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Projektzeitraum, Anzahl der bereits erhobenen bzw. der qualitätsgesicherten GVG in der Erhebungsphase, Anzahl der bereits angepassten bzw. der qualitätsgesicherten GVG in der Anpassungsphase sowie die Angabe der Zählpunkte des Gesamtauftrages, diese werden nach Art, Umfang und Projektstand bewertet.
Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Formblattes zum Nachweis der Eignung erstellen, das im Vergabeportal abrufbar ist.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam zu unterzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor — ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben — Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Teilnehmeranträge sind unter Nutzung der Kommunikationsplattform des Vergabeportals abzugeben.
Eine weitere Reduzierung des Bieterfelds im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens bleibt vorbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJRHG1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggebergemeinschaft nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebergemeinschaft, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.