Erhebung und Anpassung von Sondergeräten im Rahmen der L-/H-Gas-Marktraumumstellung im Netzgebiet der Gelsenwasser Energienetze GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gw-energienetze.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erhebung und Anpassung von Sondergeräten im Rahmen der L-/H-Gas-Marktraumumstellung im Netzgebiet der Gelsenwasser Energienetze GmbH
Auf Grund rückläufiger Fördermengen plant der vorgelagerte Netzbetreiber die Umstellung von L-Gas auf H-Gas. Auftragsgegenstand sind die Erhebungs- und Anpassungsleistungen von Sondergeräten (= Anlagen, die durch keine Standardgasanwendungen gekennzeichnet sind). Die Umstellungszeitpunkte („Schaltungstermine“) verteilen sich nach derzeitigem Stand auf die Jahre 2023, 2025, 2026 und 2027.
Netzgebiet der Gelsenwasser Energienetze GmbH
Es ist die Erhebung und Anpassung konventioneller Industriebrenner, industrieller Thermoprozessanlagen, gewerblich genutzter Sondergeräte und haushaltstypischer Gasgeräte vorzunehmen. Zu den Leistungen im Rahmen der Erhebung gehören die Identifikation und Dokumentation (elektronisch/schriftlich) jeweils aller hinter den Gashausanschlüssen vorhandenen GVG, die Überprüfung jedes GVG auf Mängel, einschließlich des Gas- und Abgasanschlusses, sowie gegebenenfalls auch deren fotografische Dokumentation, die Abgasanalyse, die Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast sowie die Kennzeichnung des GVG inkl. Aufkleber mit ausgedrucktem Abgas-Messprotokoll. Die Anpassungsleistungen umfassen insbesondere: Analyse der Geräteerhebung, Beschaffung der für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile und Materialien, Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel, Funktionskontrolle und Abgasanalyse, Kennzeichnung der Gasgeräte sowie Dokumentation aller am Gerät vorgenommenen Arbeiten und aller im Zusammenhang mit der Anpassung durchgeführten organisatorischen Aktivitäten. Grundlage der Ausführung der Leistungen bilden u. a. die Anforderungen der DVGW-Regelwerke G 680, G 676 B1 sowie G 695, jeweils nebst ihren normativen Verweisungen.
Gegebenenfalls können sich in der Zukunft Veränderungen an den prognostizierten Zählpunkt- und Gerätemengen und dem avisierten Zeitplan durch
— den Abschluss neuer oder die Beendigung bestehender Konzessionen (Wegenutzungsverträge im Sinne des§46 Abs. 2 EnWG),
— den Abschluss oder die Beendigung von Verträgen über die technische Betriebsführung anderer Gasnetze,
— die Ausweisung neuer Baugebiete,
— Änderungen am Netzentwicklungsplan,
— notwendige Verschiebungen aufgrund technischer Gegebenheiten des Netzanschlusses (Neu- oder Umbau der vorhandenen Netzübergabestation, ggf. Bau einer neuen Versorgungsleitung zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit oder zur Versorgung mit einer bestimmten Gasqualität) etc. ergeben.
Hierbei handelt es sich um Umstände, die sich im Rahmen der regulären Netzbewirtschaftung ergeben und seitens der Auftraggeberin aktuell weder vorhersehbar noch beeinflussbar sind. In der Folge kann sich das Auftragsvolumen sowohl erhöhen als auch verringern. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird hierdurch nicht berührt. Sollte eine Veränderung der prognostizierten Zählpunkt- und Gerätemengen absehbar werden, wird der spätere Auftragnehmer rechtzeitig über den konkreten Inhalt und Umfang der Vertragsanpassung informiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: AV1075E7-EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]1604/2735
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten grundsätzlich die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB, jedoch nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber – wie vorliegend – die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]1604/2735
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html