Transporthubschrauber

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]216

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bescha.bund.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.info

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Transporthubschrauber
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland: Sankt Augustin, Fuhlendorf, Gifhorn, Blumberg, Fuldatal, und Oberschleißheim

NUTS-Code DE Deutschland

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 10
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Aufgrund der Komplexität des Auftrages und des Auftragsvolumen ist die Lieferung aller Komponenten innerhalb der Frist voraussichtlich nicht möglich. Außerdem muss die Einsatzbereitschaft der Bundespolizei-Fliegergruppe während der Umflottung sichergestellt sein und darf nicht zu kurzfristig erfolgen um entsprechend geschultes Personal vorhalten zu können.
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Mittlere Transporthubschrauber
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

34711500 Hubschrauber

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Das Beschaffungsvorhaben umfasst:
— die Herstellung und Lieferung einer Flotte marktverfügbarer mittlerer Transporthubschrauber (THS) einschließlich,
— Missionsausstattung,
— die Erbringung von Leistungen der Logistik und Nutzungsbetreuung einschließlich der Lieferung der erforderlichen Arbeitsmittel sowie
— technische und fliegerische Ausbildung einschließlich der hierfür notwendigen Ausbildungsmittel (Simulatoren).
Der Begriff Marktverfügbarkeit beschreibt die Grundzulassung des Basishubschraubers nach dem Europäischen Luftrecht. Dies geschieht durch Nachweis einer entsprechenden Zulassungsurkunde (Type Certificate – TC) der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA). Dieser Nachweis ist mit Abgabe des finalen Angebotes (Best and Final Offer, BAFO) vorzulegen.
Ergänzend zur bestehenden Zulassung des Basishubschraubers zum Zeitpunkt der Abgabe des BAFO ist eine abschließende EASA-Zulassung aller verwendeten An- und Einbauteile spätestens zum Zeitpunkt der ersten Auslieferung vorzulegen. Ergänzungszulassungen obliegen dem Auftragnehmer.
Das Aufgabenspektrum der zu beschaffenden THS-Flotte erstreckt sich auf den Lufttransport von Personen und Material sowie auf Sonderaufgaben. Die Erfüllung dieses Aufgabenspektrums muss weltweit in nahezu allen Klimazonen und unter schwierigen Wetter- und Sichtbedingungen sowohl bei Tag als auch bei Nacht gewährleistet sein.
Dafür wird auch die Decklandefähigkeit auf den bundespolizeieigenen Seefahrzeugen (BP86 – Potsdam Klasse) sowie eine Luftverladbarkeit von THS in einer Antonow AN-124 gefordert.
Es findet keine Losaufteilung statt.
Die Leistung setzt sich aus den folgenden Teilbereichen zusammen:
Luftfahrzeug:
Der Auftrag beinhaltet den Bau und die Lieferung von 39 Transporthubschraubern (THS) als Festbestellmenge und weiteren 5 THS als optionale (variable) Menge bei einer Liefermenge von 5 bzw. 6 Hubschraubern pro Jahr.
Der THS muss in der Lage sein, mindestens:
1. 2 500 kg Ladung als Nutzlast in der Kabine (Innenlast, Flugbesatzung nicht eingeschlossen) zu befördern oder
2. 3 000 kg Ladung als Nutzlast am Lasthaken (Außenlast) zu befördern oder
3. 300 NM Reichweite in einer Flughöhe von 4 000 ft unter den Bedingungen der internationalen Standardatmosphäre (ISA) und der Geschwindigkeit der größten Reichweite und 2 000 kg Nutzlast in der Kabine zu erreichen. Folgende Bedingungen müssen dabei erfüllt werden:
a) Der Hubschrauber muss so konfiguriert sein, dass er für die uneingeschränkte Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr GAT (general air traffic), VFR (Sichtflugregeln – visual flight rules), IFR (Instrumentenflugregeln – instrument flight rules), NVIS (Nachtflugsichtsystem – night vision systems) im europäischen Luftraum unter Visual und Instrument Meteorological Conditions (IMC) zugelassen ist.
b) Der Hubschrauber muss so ausgestattet sein, dass er mindestens für IFR Cat I – mit der Fähigkeit automatischer LPV-Anflüge – zugelassen ist.
c) Der Hubschrauber muss mit einem Enteisungssystem ausgerüstet sein, das volle Enteisungsfähigkeit gewährleistet (Full Ice Protection System – FIPS). Nicht zulässig ist die Konfiguration für begrenzten Flug in vereisenden Bedingungen oder die Einberechnung eines Ausbaus von Teilen des Enteisungssystems.
d) Der Hubschrauber muss mit Sandfiltern für die Triebwerke zum Einsatz in sand- und staubhaltiger Luft ausgerüstet sein.
e) Der Hubschrauber muss mit einer Bestuhlung für 2 Piloten und einer Kabinenbestuhlung für 16 Passagiere ausgerüstet sein.
f) Der Hubschrauber muss mit einer installierten Einfachwinde ausgerüstet sein.
g) Die Berechnungen für die Reichweite müssen „overhead – overhead“ ohne Berücksichtigung eines Steig- und Sinkfluges erfolgen. Die Berücksichtigung der Verringerung des Fluggewichtes durch den Verbrauch von Kraftstoff ist zulässig.
h) Es ist erforderlicher Reservekraftstoff für 30 Minuten Flugzeit in 1 000 ft Höhe zu berücksichtigen.
i) Die Berechnung erfolgt mit 0 kt Wind.
4. in Druckhöhen von mehr als 10 000 ft, (bei ISA-Bedingungen und 1 000 kg Innenlast sowie 200 kg Flugbesatzung) starten und landen zu können.

5. 9 m2 verfügbare Fläche der Kabine aufzuweisen. Die Fläche wird dabei ohne Berücksichtigung von Koffer- oder Gepäckraum erhoben. Es wird ausschließlich die für den Passagiertransport nutzbare Fläche ohne Cockpit berücksichtigt.

6. per Luftverladung in einer Antonow AN – 124, (Frachtraummaße Länge/Breite/Höhe 36,4 m/6,40 m/4,40 m), inklusive der für die Verladung notwendig abgebauten Hubschrauberteile (z.B. Haupt- und Heckrotorblätter, Enteisungsanlage etc.) transportiert werden zu können.
7. Ein maximales Abfluggewicht (MTOW) von 12 000 kg darf nicht überschritten werden.
Die unter Punkt 1 bis 4 geforderten Leistungsdaten sind anhand der zugelassenen oder der für die Musterzulassung vorgesehenen Luftfahrzeugdokumentation (Flight Manual) nachzuweisen. Der Berechnungsweg ist aufzuzeigen.
Der Auftragnehmer muss die Vorgaben des deutschen und europäischen Rechts für die Leistungserbringung einhalten. Hierzu gehört beispielsweise die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsanalyse und einer Gefährdungsbeurteilung.
Leistungen zur musterspezifischen Ausbildung:
Der Auftragnehmer hat die musterspezifische technische und fliegerische Ausbildung zu erbringen. Dies beinhaltet den Erwerb der Musterberechtigung für die THS-Piloten, die Ausbildung der THS-Besatzungen sowie des technischen Personals nach den Vorgaben der Europäischen Union. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen Ausbildungsmittel (einschließlich Flugsimulatoren) bereitzustellen.
Leistungen im Bereich Technik, Instandhaltung und Logistik:
Die Betriebsbereitschaft der THS-Flotte ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere Leistungen wie:
— Unterstützung bei Wartung, Instandhaltung und Modifikation der THS sowie deren Nutzungsbetreuung einschließlich der Lieferung von Arbeitsmitteln über den gesamten Nutzungszeitraum,
— Bauteil-, Material-/Ersatzteilversorgung einschließlich Lagerhaltung und Logistik ab Auslieferung des ersten Helikopters für mind. 20 Jahre,
— Entwicklungstechnische und technisch-logistische Unterstützungsleistungen über die gesamte Nutzungsphase in der Bundespolizei,
— Analyse und im Bedarfsfall Anpassung bestehender Infrastruktur (z. B. Dockausstattung und Schulungsräume.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
— allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung,
— allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich Hubschrauber, Drehflügler, Senkrechtstart- und senkrechtlandungsfähige Luftfahrzeuge (VTOL) für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 150 Mio. EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbst erstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Umsatz im Tätigkeitsbereich Hubschrauber, Drehflügler, Senkrechtstart- und senkrechtlandungsfähige Luftfahrzeuge (VTOL) in die letzten 3 Geschäftsjahre muss pro Jahr mindestens 150 Mio. EUR betragen.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Referenzen:
Stellen Sie ihre Leistungsfähigkeit anhand von Referenznachweisen über die Herstellung von Hubschraubern, vergleichbar der Klasse „technisch komplizierter motorgetriebener Hubschrauber“ gemäß Verordnung (EU) 2018/1139, dar. Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ablauf der Teilnahmefrist).
I) Referenznachweise Hersteller:
Für die folgenden Leistungen sind mindestens 2 Referenznachweise verschiedener Kunden für ausgerüstete Hubschrauber oder laufende Ausrüstungsmaßnahmen vorzulegen, welche mindestens die 3 nachfolgenden Kriterien erfüllen:
— Integration von einsatztaktischer Kabinenausstattung (z. B. Missionsarbeitsplätze),
— Integration von Avionik-Systemen (z. B. taktische Sende-/Empfangsanlagen, Moving Map),
— Integration von Suchscheinwerfern oder Electro-Optical Systems.
Bitte machen Sie zu den o. a. Punkten ausführliche Angaben.
II. Referenznachweise Luftfahrzeuge:
Stellen Sie aus Ihrem Produktportfolio einen Hubschrauber vor, welcher die Anforderungen gemäß Kurzbeschreibung (siehe oben) im Sinne der Marktverfügbarkeit erfüllt bzw. mit angemessenem Zeitaufwand erfüllen kann und stellen Sie ausführlich dar, welche Maßnahmen Sie zur Einhaltung der Zeitplanungen bis 2032 vorsehen.
Die Referenznachweise für I. und II. sind, soweit möglich, mit Angabe eines Ansprechpartners der jeweiligen Kunden zu ergänzen und bei abgeschlossenen Projekten durch Auslieferungsbelege nachzuweisen. Geben Sie zusätzlich die Zeitdauer der Herstellung an (Beauftragung bis Leistungserbringung). Bei laufenden Projekten ist die auftragsgemäß geplante Dauer anzugeben.
Für die Referenzen zu I. und II. ist die Vorlage „Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Es sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Auslieferungsbelege (bei abgeschlossenen Leistungen),
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten (soweit möglich).
Ausführliche Darstellungen können Sie ggf. auf gesonderten Blättern vornehmen.
Es sind Referenzen in der oben angegebenen Anzahl gefordert. Es ist Ihnen jedoch unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. „größer [Betrag gelöscht] EUR“ oder „zwischen [Betrag gelöscht] EUR und [Betrag gelöscht] EUR“).
Nachweise über Zulassungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind ferner vorzulegen:
— Nachweis einer Zulassung als Instandhaltungsbetrieb gem. Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 (Teil-145) oder nach einem vergleichbaren, in der EU anerkannten Standard (z. B. auf Basis von Bilateral Agreements, Working Arrangement Documents zwischen der EASA und Nicht-EU-Mitgliedstaaten),
— Nachweis einer Zulassung als Entwicklungsbetrieb gem. Verordnung (EU) Nr. 748/2012 (Teil-21, Unterabschnitt J) für Hubschrauber oder nach einem vergleichbaren, in der EU anerkannten Standard (z. B. auf Basis von Bilateral Agreements, Working Arrangement Documents zwischen der EASA und Nicht-EU-Mitgliedstaaten). Der Zulassungsumfang muss weiterhin zur Leistungserbringung mindestens folgende Bereiche umfassen:
—— Avionik,
—— Elektrik,
—— Installationen in der Kabine,
—— Externe Anbauten,
—— Kraftstoffsystem,
—— Nachtflugsichtsystem (NVIS) oder Nachweis der entsprechenden Erfahrung,
—— sowie zugehörige Änderungen der Struktur.
— Nachweis einer Zulassung als Herstellungsbetrieb gem. Verordnung (EU) Nr. 748/2012 (Teil-21, Unterabschnitt G) oder nach einem vergleichbaren, in der EU anerkannten Standard (z. B. auf Basis von Bilateral Agreements, Working Arrangement Documents zwischen der EASA und Nicht-EU-Mitgliedstaaten). Der Zulassungsumfang muss mindestens die Herstellung von Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen zur Leistungserbringung (s. Kurzbeschreibung) sowie die Erteilung entsprechender Bescheinigungen umfassen.
— Nachweis einer Zulassung als „zugelassene Ausbildungsorganisation“ (ATO) gemäß Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 und Anhang IV (Teil-147) der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 oder nach einem vergleichbaren, in der EU anerkannten Standard (z. B. auf Basis von Bilateral Agreements, Working Arrangement Documents zwischen der EASA und Nicht-EU-Mitgliedstaaten).
Der Bewerber stellt anhand eines Projektplanes dar, wie er anhand seiner Ressourcen plant, die zu liefernden Hubschrauber und zugehörigen Leistungen gemäß der Kurzbeschreibung im Zeitraum bis 2032, mit verteilter Lieferung von fünf bis sechs Hubschraubern pro Jahr, zu liefern.
Die Benennung aller Montagestätten zur Fertigung der Hubschrauber ist erforderlich. Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass eine Besichtigung und Begutachtung der Betriebe bzw. auftragsrelevanten Standorte durch Beauftragte der Auftraggeberin vor der Entscheidung über die Zulassung als Teilnehmer erfolgen kann. Erkenntnisse, die abschließend nicht der notwendigen geforderten Eignung entsprechen, können zur Ablehnung des Teilnahmeantrages führen. Sollte zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs die endgültige Montagestätte noch nicht feststehen, so sind alle in Betracht kommenden Produktionsstandorte anzugeben.
Der Bewerber benennt einen in seinem Unternehmen (bzw. in der Bietergemeinschaft) für das Projekt verantwortlichen Mitarbeiter (Name, Telefonnummer, E-Mailadresse).

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
B 22.16 - 0543/20/VV: 1
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
2.8.2021 - 11:30
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
2.7.2021

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