Lieferung von 64 Medical PCs Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/21/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 64 Medical PCs
Die Kliniken der Stadt Köln im folgenden AG genannt, benötigen für hygienisch kritische Bereiche 64 passive gekühlte Medical PCs. Für die Standorte Merheim, Holweide und Riehl.
Die Kliniken der Stadt Köln, benötigen für hygienisch kritische Bereiche wie OPs, Anästhesiebereiche und Ein- und Ausleitungen 64 passive gekühlte Medical PCs. Der anzubietende PC muss für den Dauereinsatz im 24/7 Betrieb geeignet sein. Er wird mittels einer VESA kompatiblen Halterung an PC Wand Halterungen befestigt. Er muss den Anforderungen nach IEC 60601-1: 2012 (Ed 3.1) Medizinische elektrische Geräte – Teil 1 und IEC 60601-1-2: 2014 (Ed. 4) Medizinische elektrische Geräte – Teil 1-2 entsprechen. Ebenso muss das Produkt IP6 zertifiziert sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
HRA-/HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen Registergerichts) oder Umsatzsteuer-ID.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Umsatznachweis der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gesamt und im relevanten Produktbereich.
Min. 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im zu vergebenden Produktbereich (Auftragswert, Leistungszeitraum, Beschreibung der erbrachten/zu erbringenden Leistung, Name des Auftraggebers, Anschrift und Ansprechperson beim Auftraggeber mit Kontaktdaten).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.