Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von nicht brennbarem Mobiliar und Schaukästen (Flurmöbel) für Schulflure Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0025-1000-5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von nicht brennbarem Mobiliar und Schaukästen (Flurmöbel) für Schulflure
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von nicht brennbarem Mobiliar und Schaukästen (Flurmöbel) für Schulflure in 2 Losen:
— Mobiliar mit verschiedenen Höhen für Grund- und weiterführende Schulen sowie mit verschiedene Größen für die Tischplatten,
— Schaukästen (Vitrinen) von geringer Tiefe.
Mobiliar mit verschiedenen Höhen für Grund- und weiterführende Schulen sowie mit verschiedene Größen für die Tischplatten
Mobiliar mit verschiedenen Höhen für Grund- und weiterführende Schulen sowie mit verschiedene Größen für die Tischplatten Köln verschiedene Grund- und weiterführende Schulen
Sitzkombinationen (Tische und Sitzgelegenheiten), nicht brennbar, Brandschutzklasse A nach DIN EN 13501. Das Mobiliar muss fest am vorgesehenen Standort verankert werden können. Benötigt werden Modelle zur Bodenbefestigung und kombinierten Wand- und Bodenbefestigung.
Die Maximalabrufmenge ist der Datei „Preisblankett“ zu entnehmen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Schaukästen (Vitrinen)
Schaukästen (Vitrinen) Köln verschiedene Grund- und weiterführende Schulen
Schaukästen (Vitrinen), nicht brennbar, Brandschutzklasse A nach DIN EN 13501, Größe circa 155 x 100 x 5 cm
Die Maximalabrufmenge ist der Datei „Preisblankett“ zu entnehmen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,
— Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten 3 Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR,
— gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
— gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
— Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
— es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
— das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
— es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Auszug aus dem Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem die Bieterin ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass sie zur Leistungen berechtigt ist. Sollte dies aus dem Handelsregister nicht hervorgehen, so ist zusätzlich ein offizieller Nachweis (Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Krankenkasse, Innung etc.) vorzulegen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate vor Eröffnungstermin sein.
Übersicht über die in den letzten 2 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Aus der Übersicht muss der der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich sein. Es ist mindestens ein Referenzgeberin je Geschäftsjahr zu benennen.
— Zertifikat/Nachweis, dass die angebotenen Möbel/Schaukästen nicht brennbar gemäß Brandschutzklasse A gemäß DIN EN 13501 sind.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Die Auftragsabwicklung der einzelnen Bestellungen erfolgt „online“ aus der E-Procurement-Plattform cMarket. Hierzu sind die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Zudem ist es erforderlich, dass der Südwestfalen-IT (SIT) als Betreiberin der E-Procurement-Plattform eine durch das zuständige Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über die Erfassung als steuerpflichtiger Lieferant im Sinne des § 22 f Absatz 1 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) einmalig vorgelegt wird, sofern bei der SIT diese Bescheinigung noch nicht vorliegen sollte.
Mit Abgabe des Angebotes sichert die Bieterin die Einstellung der Rahmenvertragsartikel in cMarket zu. Näheres ist in den Ausschreibungsunterlagen dargestellt.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEP4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren Spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU