FE 08.0260/2018/ORB — Performanceorientierte Fahrbahnoberflächen mit Waschbeton- oder Grindingtextur Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 08.0260/2018/ORB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 08.0260/2018/ORB — Performanceorientierte Fahrbahnoberflächen mit Waschbeton- oder Grindingtextur
FE 08.0260/2018/ORB — Performanceorientierte Fahrbahnoberflächen mit Waschbeton- oder Grindingtextur.
Aufgrund des stetig steigenden Verkehrsaufkommens nimmt auch die Lärmbelastung durch Straßenverkehr immer weiter zu, sodass bei der Straßenplanung der Lärmschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt. Im Betonstraßenbau wird daher die Herstellung längsgerichteter, lärmarmer Texturen mittels Texturgrinding Typ S (Texturgrinding) und Typ S + (Grinding mit Grooving) als Alternative zu Waschbetontexturen untersucht und erprobt.
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Erprobung des Texturgrindings rücken verstärkt die Reifen-Fahrbahninteraktionen in den Fokus der Untersuchungen. So ist aus dem Ausland, insbesondere aus den USA, bei Texturgrinding in Kombination mit Grooving (Typ S +) bei ungünstigen Geometrieparametern das Phänomen des sogenannten „groove wander“ bekannt. Mit zunehmender Bedeutung des Texturgrindings, insbesondere der Textur Typ S +, und der Überführung in die Regelwerke sind nun auch in Deutschland Untersuchungen zu dieser Fragestellung erforderlich. Ziel ist es dabei in der Weiterentwicklung der Oberflächentexturen das Phänomen groove wander gezielt vermeiden zu können und so die Akzeptanz der Nutzer für die neue Oberflächentexturierung zu erhalten. Eine weitere Oberflächeneigenschaft, die es hinsichtlich ihrer Performance zu optimieren gilt, ist die Abrasion des Reifenmaterials durch die Fahrbahnoberfläche. Hierzu ist es notwendig die Zusammenhänge zwischen griffigkeitserzeugenden und abriebverursachenden Oberflächeneigenschaften im Detail zu kennen, um den Zielkonflikt auf Textur- und Materialebene zu spezifizieren. Daher sollen in diesem Vorhaben erste Untersuchungen zu den Mechanismen des Reifenabriebs auf Betonfahrbahnoberflächen mit unterschiedlichen Texturen (WB, Typ S, Typ S +) durchgeführt werden und so Ansätze zur Reduktion des Reifenabriebs durch eine performanceorientierte Entwicklung der Fahrbahnoberflächentexturen entwickelt werden.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es das Verständnis der Reifen-Fahrbahninteraktion aus Sicht des Betonstraßenbaus zu vertiefen und die Textureigenschaften hinsichtlich der Vermeidung des groove wander Phänomens sowie der Entstehung von Reifenabrieb zu optimieren. Es wird erwartet, dass die Erkenntnisse aus diesem Vorhaben dazu beitragen, die Nachhaltigkeit im Betonstraßenbau zu verbessern, da zum einen die rollgeräuschmindernden Oberflächen zielsicher weiterentwickelt werden und zum anderen Ansätze zur Reduktion des Reifenabriebs verbessert werden können.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Erfahrung und Kenntnis in der prüftechnischen Ansprache von Betonen und Oberflächeneigenschaften im Labor mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste).
— Erfahrung und Kenntnis in der Durchführung und Bewertung von numerischen Simulationen im Kontext der Reifenentwicklung und Fahrzeugdynamik mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
— Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und der Dokumentationen von komplexen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten Mind. 2 Veröffentlichungen (Artikel in Fachzeitschriften, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten aus den letzten 5 Jahren, ein Belegexemplar oder eine genaue Quellenangabe sind als Anlage beizufügen
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.