Softwarelösung für die Fachverfahren Zauber und ISI Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2021-0090
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarelösung für die Fachverfahren Zauber und ISI
Beschaffung von Standardsoftware für die Neusysteme
ZAUBER und ISI.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Standardsoftwarekomponenten für die Erneuerung der Fachverfahren ZAUBER und ISI zzgl. Softwarepflege und systemnahe Dienstleistungen. Hierzu gehören die dauerhafte Überlassung von Software/ Lizenzen, die Erstellung der Gesamtsysteme der beiden Fachverfahren, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie Systemservice für die Dauer von 48 Monaten und die Weiterentwicklung des Gesamtsystems.
Die Vertragslaufzeit setzt sich zusammen aus einem initialen Projekt zur Erstellung der Gesamtsysteme Zauber und ISI und Herstellung der Betriebsbereitschaft sowie dem anschließenden Systemservice für die Systeme für die Dauer von 48 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 1:
Der Bieter hat alle in der Anlage „Anschreiben und Bietererklärung“ geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2:
Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3:
Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4:
Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen in Anlage „Anschreiben und Bietererklärung“, weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5:
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage „Anschreiben und Bietererklärung“ gegeben.
EA 6:
Der Bieter hat in der Anlage „Umsatzzahlen“ nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen bereichsspezifischen Netto-Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) erwirtschaftet hat.
Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage „Leistungsbeschreibung“ bezieht.
Im Falle einer Bietergemeinschaft liegt der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre aller Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft vor.
Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) ist der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre des oder der Nachunternehmen(s) angegeben worden.
EA 7:
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters — auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung — ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
EA 8:
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie der Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet.
Bei Bietergemeinschaften und/oder bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden und für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung muss es dem Auftraggeber ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen und ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.
Die Darstellung ist auf zwei DIN A4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, einfacher Zeilenabstand (je Unternehmensdarstellung) zu beschränken.
EA 9:
Personal
Der Bieter bestätigt, dass er über einen hinreichenden Personalstamm, der für den gegenständlichen Leistungsgegenstand (gem. Anlage „Leistungsbeschreibung“) besonders qualifiziert ist, um
— die Leistungserbringung während der gesamten Vertragslaufzeit ordnungsgemäß sicherzustellen,
— kurzfristige Ausfälle ausgleichen und/oder Verzögerungen zu vermeiden zu können sowie bei planbaren oder ungeplanten Abwesenheiten — der primär für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen — die Leistungserbringung ohne Unterbrechungen fortsetzen zu können.
EA 10:
Vergleichbare Projektreferenz „fachliche und technische Implementierung“
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen zu können.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet der „fachliche und technische Implementierung“ sollen die Rahmendaten von mindestens 1 bereits erbrachten, in Umfang und Art vergleichbaren Projektreferenz dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand "fachliche und technische Implementierung" sowie einen Tätigkeitsumfang im geforderten Leistungsgegenstand von mind. 200 Personentagen aufweist und die Leistungserbringung innerhalb des Referenzprojektes mindestens die nachfolgenden Aspekte umfasst
— Fachliche Implementierung einer Standardsoftware, dies umfasst mind.:
—— Durchführung einer kundenspezifischen Konfiguration der Standardsoftware,
—— Durchführung von Workshops zur Ermittlung der Konfiguration,
—— Erstellung eines Pflichtenheftes.
— Technische Implementierung einer Standardsoftware, dies umfasst mind.:
—— Technisches Deployment und Einrichtung der Standardsoftware bei einem Betreiber
—— Knowhow-Transfer an den Betreiber der Software
—— Implementierung und Einrichtung von Schnittstellen.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens).
Zum Nachweis ist das Formblatt „Unternehmensreferenzbogen“ in entsprechender Anzahl zu nutzen.
EA 11:
Vergleichbare Projektreferenz „Migration“
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen zu können.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet der „Migration“ sollen die Rahmendaten von mindestens einer (1) bereits erbrachten, in Umfang und Art vergleichbaren Projektreferenz dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand „Migration“ aufweist und die Leistungserbringung innerhalb des Referenzprojektes mindestens die nachfolgenden Aspekte umfasst
— Vollständige Migration der Daten aus einem Alt-System in die angebotene Standardsoftware,
— Erstellung von Migrationsskripten.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens).
Zum Nachweis ist das Formblatt „Unternehmensreferenzbogen“ in entsprechender Anzahl zu nutzen.
EA 12:
Vergleichbare Projektreferenz „Kriminalitätsbekämpfung“
Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung den Nachweis zu erbringen, dass er über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, um die geplante Leistungserbringung ordnungsgemäß und zuverlässig erbringen zu können.
Zur Darlegung der vorhandenen Erfahrung des Bieters auf dem Gebiet der „Kriminalitätsbekämpfung“ sollen die Rahmendaten von mindestens 1 bereits erbrachten, in Umfang und Art vergleichbaren Projektreferenz dargelegt werden.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie den Leistungsgegenstand „Kriminalitätsbekämpfung“ aufweist und die Leistungserbringung innerhalb des Referenzprojektes mindestens die nachfolgenden Aspekte umfasst
— Einsatz der angebotenen Standardsoftware zur Bekämpfung von:
—— Betrugsdelikten oder
—— Steuer-, Finanz- und Wirtschaftskriminalität oder
— Einsatz der angebotenen Standardsoftware in Rahmen der Fahndung.
Der Projektabschluss der zum Nachweis herangezogenen Referenzprojekte darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (ab Datum der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens).
Zum Nachweis ist das Formblatt „Unternehmensreferenzbogen“ in entsprechender Anzahl zu nutzen.
Hinweis: Der Nachweis der geforderten Kenntnisse und Erfahrungen der Kriterien EA 10 bis EA 12 kann mithilfe jeweils einzelner oder auch einer gemeinsamen Projektreferenz erfolgen, sofern darin alle in den Kriterien geforderten Aspekte vollständig erfüllt worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).