Durchführung einer Wirtschaftlichkeits- und IT-Due Diligence für einen Verbund mit den Kliniken der Stadt Köln gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 07 EU RU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221 / 478-96635
Fax: +49 221 / 478-87805
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uk-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Wirtschaftlichkeits- und IT-Due Diligence für einen Verbund mit den Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Wirtschaftlichkeit-Due Diligence (Los 1) der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln), auf deren Basis die Universitätsklinikum Köln AöR (UKK) die wirtschaftlichen Folgen und Risiken des geplanten Klinikverbundes bewerten kann sowie die Durchführung einer IT-Due Diligence (Los 2), die insbesondere dem Ziel dient, den zukünftigen Investitionsbedarf für die Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur zu ermitteln.
Durchführung einer Wirtschaftlichkeits-Due Diligence für einen Verbund mit den Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Universitätsklinikum Köln AöR
Kerpener Straße 62
50937 Köln
keine
Die UKK beabsichtigt, mit den Kliniken Köln zu kooperieren, um einen Klinikverbund mit europaweiter Strahlkraft zu schaffen und den Standort Köln als Standort für Hochleistungsmedizin zu stärken. Die UKK und die Kliniken Köln wollen durch die Kooperation Synergieeffekte erzielen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Partner erheblich steigern könnten.
Die UKK und die Kliniken Köln haben in einem ersten Schritt zunächst verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit untersuchen lassen. Die Stadt Köln, die UKK und die Kliniken Köln haben mit externer Unterstützung ein Modell für einen Klinikverbund mit dem Arbeitstitel „Universitärer Gesundheitscluster Köln“ entwickelt. Das derzeit präferierte Modell sieht einen Klinikverbund in der Form einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft vor, vergleichbar mit einem Asset-Deal.
Der Klinikverbund soll insbesondere die folgenden Ziele erreichen:
— Deutliche Verbesserung und Sicherung der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten - selbstverständlich auch „in der medizinischen Breite“ - insbesondere durch Spezialisierungen und Bündelung der Kräfte,
— Stärkung und Zukunftssicherung der Kliniken Köln in einem sich verschärfenden Wettbewerb durch Mitgliedschaft in einem der größten Klinikverbünde Deutschlands,
— Sicherung der Arbeitsplätze und des Besitzstands der Mitarbeiter der Kliniken Köln und Schaffung der Voraussetzungen für die Anstellung und Ausbildung weiterer Arbeitskräfte, insbesondere auch im pflegerischen Bereich,
— Nutzung von wirtschaftlichen Vorteilen und Potentialen eines Klinikverbundes zugunsten der Sanierung der Kliniken Köln,
— Schaffung eines Innovationstreibers in der Spitzenmedizin - auch für komplexe und seltene Erkrankungen - mit dem Potential als „Europäisches Spitzenzentrum für klinische Studien“ ein Magnet auch für innovative Start-ups, z. B. in den Bereichen „Medizin 4.0“ (Robotik und Digitalisierung), zu werden.
Im Rahmen der Vergabe des Loses 1 sucht die UKK einen erfahrenen, unabhängigen zugelassenen Wirtschaftsprüfer, der im Rahmen einer Wirtschaftlichkeits-Due Diligence (DD) die wirtschaftlichen Folgen und Risiken des Modells analysiert. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der DD eigenverantwortlich sämtliche aus der Sphäre der Kliniken Köln stammenden Risiken aufzudecken. Im Anschluss entscheidet die UKK gemeinsam mit dem Auftragnehmer, von welchen Risiken Schadenshöhe sowie Eintrittswahrscheinlichkeit zu ermitteln sind. Die durchzuführende DD hat die folgenden Bereiche abzudecken: Kommerzielle DD, Finanzielle DD, Unternehmensbewertung und Steuerliche DD. Auch die wirtschaftlichen und zeitlichen Risiken im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie sind zu untersuchen. Gegenstand der Wirtschaftlichkeits-DD ist außerdem die Plausibilisierung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie der Boston Consulting Group. Hierbei bedarf es - insbesondere im Hinblick auf Synergieeffekte und Einsparpotentiale - auch einer näheren Betrachtung der UKK selbst. Ferner ist eine Immobilien-DD Bestandteil der Wirtschaftlichkeits-DD, soweit diese die kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Bewertung der Immobilien der Kliniken Köln betrifft. Optional kann der Auftraggeber den Auftragnehmer darüber hinaus mit der technischen Begutachtung der Gebäude und Anlagen und / oder der Bewertung der betrieblichen Anlagen (insbesondere medizinische Geräte / Medizintechnik) beauftragen. Rechtsberatungsleistungen sind nicht Gegenstand der Vergabe.
Der Auftraggeber wird bis zu 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen berücksichtigen.
Durchführung einer technischen Begutachtung der Gebäude sowie der Anlagen der Kliniken Köln und / oder einer Bewertung der betrieblichen Anlagen (insbesondere medizinische Geräte / Medizintechnik) der Kliniken Köln.
Der Auftraggeber behält sich vor, den obsiegenden Bieter mit zusätzlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Zusammenschluss zu beauftragen.
Durchführung einer IT-Due Diligence für einen Verbund mit den Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Universitätsklinikum Köln AöR
Kerpener Straße 62
50937 Köln
keine
Die UKK sucht im Rahmen des Loses 2 einen IT-Berater, der sie in einer ersten Stufe bei der Bewertung der aktuellen IT-Situation der Kliniken Köln sowie in einer zweiten Stufe bei einer Strategieentwicklung und Soll-Planung für die kommenden Jahre berät. Ziel der zu beauftragenden IT-Due Diligence ist insbesondere, den zukünftigen Investitionsbedarf für die Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur zu ermitteln.
Der Auftraggeber wird bis zu 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den obsiegenden Bieter mit zusätzlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Zusammenschluss zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
— Ausgefüllter und gezeichneter Teilnahmeantrag
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist,
— der Bewerber ein zugelassener Wirtschaftsprüfer ist (nur Los 1).
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer / Zusammenschluss als Bewerbergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welche Leistungsbereiche im Auftragsfall die Unternehmen erbringen werden.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
d) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Los 1:
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (wirtschaftliche Beratung im Gesundheitssektor in Deutschland, insbesondere: Beratung im Bereich der Universitätsmedizin / der Maximalversorgung, Beratung bei Zusammenschlüssen von Kliniken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, Due Diligence-Prüfung, Mergers & Acquisitions; ferner technische Begutachtung (Architektur, Statik, Haustechnik, einschließlich Leistungen des Gebäudebetriebs sowie der technischen Prüfungsverordnung) von Immobilien, insbesondere im Krankenhausbereich)
b) Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter, die ihren Schwerpunkt in den hier relevanten Leistungsbereichen haben (wirtschaftliche Beratung im Gesundheitssektor in Deutschland, insbesondere: Beratung im Bereich der Universitätsmedizin / der Maximalversorgung, Beratung bei Zusammenschlüssen von Kliniken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, Due Diligence-Prüfung, Mergers & Acquisitions; ferner technische Begutachtung (Architektur, Statik, Haustechnik, einschließlich Leistungen des Gebäudebetriebs sowie der technischen Prüfungsverordnung) von Immobilien, insbesondere im Krankenhausbereich)
Los 2:
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (IT-Beratung im Krankenhaussektor in Deutschland, insbesondere Beratung im Bereich IT-Personal, -Organisation und -Budget, IT-Applikationen, IT-Infrastrukturen einschließlich spezieller Informationssysteme in der Medizin),
b) Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter, die ihren Schwerpunkt in den hier relevanten Leistungsbereichen haben (IT-Beratung im Krankenhaussektor in Deutschland, insbesondere Beratung im Bereich IT-Personal,
— Organisation und -Budget, IT-Applikationen, IT-Infrastrukturen einschließlich spezieller Informationssysteme in der Medizin).
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei
Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Los 1:
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (wirtschaftliche Beratung im Gesundheitssektor in Deutschland, insbesondere: Beratung im Bereich der Universitätsmedizin / der Maximalversorgung, Beratung bei Zusammenschlüssen von Kliniken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, Due Diligence-Prüfung, Mergers & Acquisitions; ferner technische Begutachtung (Architektur, Statik, Haustechnik, einschließlich Leistungen des Gebäudebetriebes sowie der technischen Prüfungsverordnung) von Immobilien, insbesondere im Krankenhausbereich) vergleichbar sind aus den in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge
b) Auflistung der wesentlichen Fragen, die aus Sicht des Bewerbers im Rahmen der Wirtschaftlichkeits-Due Diligence beantwortet werden müssen
Los 2:
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (IT-Beratung im Krankenhaussektor in Deutschland, insbesondere Beratung im Bereich IT-Personal,
— Organisation und -Budget, IT-Applikationen, IT-Infrastrukturen einschließlich spezieller Informationssysteme in der Medizin) vergleichbar sind aus den in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge
b) Auflistung der wesentlichen Fragen, die aus Sicht des Bewerbers im Rahmen der IT-Due Diligence beantwortet werden müssen
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Es gelten die Vorgaben des TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Zulässig ist die Unterschrift in Textform (§ 126 b BGB) in Verbindung mit einer Containersignatur über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber- / Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung, sowie zeitnah weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
5) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Im Vorfeld gibt der Auftraggeber den Bietern voraussichtlich die Möglichkeit, in einem Gespräch Fragen zu stellen, um so den Leistungsumfang zusammen mit dem Auftraggeber näher zu konkretisieren. Spätestens nach Abschluss der Gespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung, auf deren Grundlage das Angebot abzugeben ist. Auf Grundlage der mit dem Angebot einzureichenden Konzepte führt der Auftraggeber mit den Bietern ein Wertungsgespräch, bei dem er die Qualität der Berater bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Hierüber werden die Bieter rechtzeitig informiert. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Stadt Köln wider Erwarten gegen den Klinikverbund stimmt oder die für die Durchführung der Wirtschaftlichkeits-Due Diligence oder der IT-Due Diligence erforderlichen (internen) Unterlagen nicht zur Verfügung stellt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYLYY4Z.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2 bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]