Planung Freianlagen – Neubau Rettungswache Bornheim-Brenig Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0103-22-VGV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Freianlagen – Neubau Rettungswache Bornheim-Brenig
Freianlagenplanung – Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI – im Rahmen des Neubaus einer Rettungswache in Bornheim-Brenig.
Rettungswache
Bornheim-Brenig Königsstr.
53332 Bornheim-Brenig
Art und Umfang der Planungsleistung:
Freianlagenplanung für den Neubau einer Rettungswache in Bornheim, Gemarkung Brenig,
Beauftragt werden Leistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI; Honorarzone III, Honorarsatz gemäß Angebot.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der Freianlagen
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57080
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekannt-machung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte ange-geben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDRM5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221 / 147-3055
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Tage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der europäischen Union 30 Tage nach dieser Veröffentlichung.