SYS_507/21 Technische Unterstützung Bv206S im HIL-Werk Doberlug-Kirchhain sowie Werksinstandsetzungsleistungen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zu Händen von:[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9

Internet-Adresse(n):

Elektronischer Zugang zu Informationen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Inhousegesellschaft des Bundes
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
SYS_507/21 Technische Unterstützung Bv206S im HIL-Werk Doberlug-Kirchhain sowie Werksinstandsetzungsleistungen
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: HIL GmbH Werk Doberlug-Kirchhain
Schönborner Straße 13
03253 Doberlug-Kirchhain
1. 00000 Werk des Auftragnehmers

NUTS-Code DE Deutschland

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 4
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt:

Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung

Geschätzter Wert ohne MwSt: [Betrag gelöscht] EUR
Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Für eine qualitätsgesicherte Instandhaltung auf der Grundlage aktueller technischer Dokumentationen ist ein ständiger Informationsaustausch zwischen der HIL GmbH (Werk Doberlug-Kirchhain, im folgenden „Werk DoKi“) und dem Auftragnehmer für das Produkt Bv206S erforderlich. Dafür ist es notwendig, dass das Werk DoKi Zugriff auf die aktuelle Dokumentation erhält. Daher stellt der Auftragnehmer folgende Leistungsinhalte sicher:
1. kontinuierlicher Zugriff des Werk DoKi auf die aktuelle durch den Hersteller/Generalunternehmer bzw. BAAINBw freigegebene gerätebezogenen Instandsetzungsdokumentation, z. B. via Web Portal,
2. Sicherstellung eines technischen Supports in Form eines Helpdesk (z. B. via Telefon, Video) oder bei Bedarf vor Ort im Werk DoKi durch qualifiziertes Personal,
3. Zugang zu Zeichnungsunterlagen sowie Einstell- und Messwerten für alle Arbeiten oberhalb der IHS 2, z. B. via Web Portal,
4. Bereitstellung der Dokumentation der Einbausätze,
5. Bereitstellung von Aufzeichnungen/Stücklisten der einzelnen Materialien, die zur Instandsetzung der Baugruppen und des Systems Bv206S in allen Varianten erforderlich sind,
6. Aufnahme in den Verteiler Änderungsmanagement des Hersteller/Generalunternehmer,
7. Informationsweitergabe von Änderungsmitteilungen und Konstruktionsstandsanpassungen Diese Anforderungen an die technische Unterstützung des Werkes DoKi erfordert, dass der Auftragnehmer durch den unmittelbaren Kontakt mit dem Gerät im Rahmen eigenen Instandsetzungen etwaige Schwachstellen und Optimierungsbedarfe erkennen und so die technischen Unterlagen aktuell halten kann. Daher umfasst die Leistungserbringung auch die Instandsetzung des Systems Bv206S in der Instandhaltungsstufe 4 (Leistungsart W86) mit folgenden Versorgungsnummern (VERSNR) durch den Auftragnehmers:
— BV 206S AusbFz – 2350-12-367-7188,
— BV 206S GefStdTrp – 2350-12-370-0322,
— BV 206S FüUstgTrp – 2350-12-391-4154,
— BV 206S SanTrp – 2350-12-360-2673,
— BV 206S BAT – 2350-12-372-5351,
— BV 206S ZG-TRP GEBJG – 2350-12-367-6741,
— BV 206S ZG-TRP HOCH-GEBJG – 2350-12-367-6739,
— BV 206S GEBJG-GRP – 2350-12-367-6740,
— BV 206S HOCH-GEBJG-GRP – 2350-12-367-6738.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Das prognostizierte Volumen der Werksinstandsetzung beträgt 60 Systeme. Optional können zusätzlich bis zu 20 Systeme in der Leistungsart W86 und bis zu 18 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Optional können zusätzlich bis zu 20 Systeme in der Leistungsart W86 und bis zu 18 Systeme in der Leistungsart W82 beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zur Beauftragung der optionalen Systeme.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine mittelbare Leistung zu einem öffentlichen Auftrag bei dem die VO PR 30/53 zur Anwendung kommt.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29(7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist eizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
1. Der Bewerber ist verpflichtet, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ die Bestimmungen des „Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ einzuhalten, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt.
2. Der Bewerber erklärt die Bereitschaft bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-vertraulich“ oder höher ein Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde vorzulegen. Der Bewerber erklärt die Bereitschaft, das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt. Der Bewerber verpflichtet sich, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegebene „Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)“ sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 „Militärische Sicherheit in der Bundeswehr“ in der jeweils neusten Fassung beachten.
3. Der Bewerber ist in der Geheimschutzbetreuung des Bundes und hat eine Genehmigung des BAFA oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde, Waffen zu lagern und instand zu setzen und/oder transportieren zu dürfen nach den Bestimmungen des KrWaffKontrG, des AWG bzw. Dual use-Verordnung.
4. Der Bewerber verpflichtet sich Bundeswehrfahrzeuge tagsüber an einem auf dem Betriebsgelände von außen schwer zugänglichen Sichtbereich abzustellen.
5. Der Bewerber erklärt, dass im Falle der Beauftragung ein eigener Leitwegkode mit dem BAAINBw existiert.
6. Der Bewerber ist an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik ZEBEL angebunden.
7. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
8. Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.
Vorzulegende Nachweise:
— Vollmacht Bietergemeinschaft; ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung,
— Anlage 1a – Teilnahmeantrag allgemein; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung,
— Anlage 1d – Teilnahmeantrag Unterauftragnehmer für den Leistungsanteil Werksinstandsetzung; Anlage 1d – Unterauftragnehmer ist nur bei Beauftragung von Unterauftragnehmer anzugeben; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.
2. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.
5. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
Vorzulegende Nachweise:
Handelsregisterauszug; Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Forderungen beziehen sich nur auf Unterauftragnehmer, die für den Leistungsanteil der Werksinstandsetzung eingesetzt werden.
1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen,
2. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 50 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Vorzulegende Nachweise:
Haftpflicht 10/50 Mio.; Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 50 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung, dass der Bewerber als Systemhersteller oder Generalunternehmer grundsätzlich für Instandsetzungsarbeiten an den ausgeschriebenen Versorgungsnummern oberhalb der IHS 2 geeignet ist. Für den Fall, dass keine Hersteller-/Generalunternehmereigenschaft vorliegt, muss eine Zertifizierung zur Instandhaltung der Versorgungsnummern durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller/Generalunternehmer erfolgt sein. Das entsprechende Zertifikat (z.B. IRV BAAINBw, etc.) ist vorzulegen.
2. Eigenerklärung, dass das vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte Personal über eine mindestens 4-jährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/Geräten besitzt.
3. Nachweis, dass der Bewerber im Besitz einer aktuellen durch den Hersteller/Generalunternehmer bzw. BAAINBw freigegebene gerätebezogene Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene ist, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung des Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) für die ausgeschriebenen Versorgungsnummern geeignet ist. Der Nachweis schließt die Dokumentation für die selbst instand zu setzenden Baugruppen mit ein. Als Nachweis dient eine Freigabebestätigung durch den Hersteller/Generalunternehmer oder das BAAINBw.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber als Systemhersteller oder Generalunternehmer für die ausgeschriebenen Versorgungsnummern die systembezogenen technischen Unterlagen im für die Leistungserbringung oberhalb der IHS 2 erforderlichen Umfang im Besitz hat und dass die Dokumente jeweils (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente).
Für den Fall, dass keine Hersteller-/Generalunternehmereigenschaft vorliegt, legt der Bewerber eine vom Systemhersteller (Rheinmetall Landsysteme GmbH) rechtsgültig unterzeichnete Erklärung vor, aus der hervorgeht, dass der Systemhersteller dem Bewerber über die gesamte Vertragslaufzeit Zugriff auf die systembezogenen technischen Unterlagen im für die Leistungserbringung oberhalb der IHS 2 erforderlichen Umfang gewährt und dass die Dokumente jeweils (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente). Aus der Erklärung muss auch hervorgehen, dass der Bewerber berechtigt ist, die Dokumentation an Dritte weiterzugeben.
5. Nachweis, dass der Bewerber den aktuellen Stand der Dokumentation für die durch ihn ggf. selbst instand zu setzenden Baugruppen (IHS 4) besitzt oder Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Systemherstellers/Generalunternehmers zur Konformität der Dokumentation.
6. Eigenerklärung, dass der Bewerber die wiederverwendbaren Baugruppen auf aktuellen K-Stand des Systemherstellers/Generalunternehmers umrüsten wird.
7. Eigenerklärung, dass der Bewerber alle systembezogenen Sonderwerkzeuge Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im für die Leistungserbringung IHS 4 erforderlichen Zustand (einschließlich gültiger Kalibrierung) und Umfang im Besitz hat und diese für die Instandsetzung zur Verfügung stehen.
8. Eigenerklärung zum Vorliegen eines Nachweises einer durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet, sowie Eigenerklärung, dass der Bieter das für die nachgewiesenen Schweißzertifikate notwendige Equipment im Besitz hat und dieses für die Instandsetzung zur Verfügung steht.
9. Eigenerklärung zum Vorliegen sonstiger systembezogener festgelegter Nachweise, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie).
10. Eigenerklärung, dass wir die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführen. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller).
11. Eigenerklärung, dass, gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
12. Vorlage eines aktuellen Zertifikats DIN EN ISO 9001:2015 oder ein Zertifikat in vergleichbarer oder höherwertiger Form.
13. Eigenerklärung zur uneingeschränkten Einhaltung und Anwendung der NATO-Qualitätsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion AQAP 2110:2016.
Vorzulegende Nachweise:
— DIN EN ISO Zertifizierung; Vorlage des Nachweises der Zertifizierung Nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung,
— Anlage 1b – Teilnahmeantrag technischer Anteil; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung,
— Anlage 1c – Teilnahmeantrag QM Anteil; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung,
— SYS – Kopie der Zertifizierung durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller; Vorlage des Zertifikates zur Instandhaltung der Versorgungsnummern durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller/Generalunternehmer; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
Rechtsgültig unterzeichnete Erklärung des Systemhersteller oder Generalunternehmer zum Zugriff auf die aktuellen technischen Unterlagen; Rechtsgültig unterzeichnete Erklärung des Systemhersteller (Rheinmetall Landsysteme GmbH), aus der hervorgeht, dass der Systemhersteller dem Bewerber über die gesamte Vertragslaufzeit Zugriff auf die systembezogenen technischen Unterlagen im für die Leistungserbringung oberhalb der IHS 2 erforderlichen Umfang gewährt und dass die Dokumente jeweils (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente). Aus der Erklärung muss auch hervorgehen, dass der Bewerber berechtigt ist, die Dokumentation an Dritte weiterzugeben; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Forderungen beziehen sich nur auf Unterauftragnehmer, die für den Leistungsanteil der Werksinstandsetzung eingesetzt werden.
Die Forderungen beziehen sich auf den jeweiligen Leistungsanteil des Unterauftragnehmers.
1. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den jeweils zu erbringenden Leistungsanteil aufgrund der Herstellereigenschaft keine Zertifizierung benötigt.Für den Fall, dass keine Herstellerereigenschaft vorliegt, muss eine Zertifizierung zur Instandhaltung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteiles durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt sein. Das entsprechende Zertifikat (z. B. IRV BAAINBw, etc.) ist vorzulegen.
2. Eigenerklärung, dass das vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte Personal über eine mindestens 4-jährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/Baugruppen besitzt.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den jeweils zu erbringenden Leistungsanteil als Hersteller die aktuellen systembezogenen technischen Unterlagen im für den jeweiligen Leistungsanteil notwendigen Umfang im Besitz hat und dass die Dokumente jeweils (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente).
Hinweis für Unterauftragnehmer, die das Gesamtsystem instandsetzen:
Für den Fall, dass keine Herstellereigenschaft vorliegt, ist eine vom Systemhersteller (Rheinmetall Landsysteme GmbH) rechtsgültig unterzeichnete Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Systemhersteller dem Bewerber über die gesamte Vertragslaufzeit Zugriff auf die systembezogenen technischen Unterlagen im für die Leistungserbringung oberhalb der IHS 2 erforderlichen Umfang gewährt und dass die Dokumente jeweils (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente). Aus der Erklärung muss auch hervorgehen, dass der Bewerber berechtigt ist, die Dokumentation an Dritte weiterzugeben.
Hinweis für Unterauftragnehmer, die einzelne Baugruppen instandsetzen:
Für den Fall, dass keine Herstellereigenschaft vorliegt, ist eine vom Systemhersteller/Generalunternehmers rechtsgültig unterzeichnete Erklärung zur Konformität der Dokumentation für die durch den Unterauftragnehmer selbst instand zu setzenden Baugruppen (IHS 4) vorzulegen.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber die wiederverwendbaren Baugruppen auf aktuellen K-Stand des Systemherstellers/Generalunternehmers umrüsten wird.
5. Eigenerklärung, dass der Bewerber alle systembezogenen Sonderwerkzeuge Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im für die Leistungserbringung IHS 4 erforderlichen Zustand (einschließlich gültiger Kalibrierung) und Umfang im Besitz hat und diese für die Instandsetzung zur Verfügung stehen.
6. Eigenerklärung zum Vorliegen eines Nachweises einer durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet, sowie Eigenerklärung, dass der Bieter das für die nachgewiesenen Schweißzertifikate notwendige Equipment im Besitz hat und dieses für die Instandsetzung zur Verfügung steht.
7. Eigenerklärung zum Vorliegen sonstiger systembezogener festgelegter Nachweise, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie).
8. Eigenerklärung, dass wir die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführen. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller).
9. Eigenerklärung, dass, gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
10. Vorlage eines aktuellen Zertifikats DIN EN ISO 9001:2015 oder ein Zertifikat in vergleichbarer oder höherwertiger Form.
11. Eigenerklärung zur uneingeschränkten Einhaltung und Anwendung der NATO-Qualitätsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion AQAP 2110:2016.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
SYS_507/21
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
3.8.2021 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
11.8.2021
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.

— elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter

— elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter

Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYD8V
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
1.7.2021

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Hürtgenwald
Hürth
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Jülich
Jülich
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Kranenburg
Krefeld
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