Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den Kundenzentren der Stadt Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0050-12-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den Kundenzentren der Stadt Köln
Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre bio-metrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
Konzession für Self-Service-Terminals in den Kundenzentren der Stadt Köln Köln
Die neun Kundenzentren der Stadt Köln werden aufgrund des vielfältigen Angebots jährlich rund 780 000 Mal von Kölner Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht. Jedes Jahr werden circa 160 000 Ausweisdokumente beantragt. Die Ausweisdokumente machen somit einen erheblichen Anteil an Vorsprachen in den Kundenzentren aus. Mit Beschluss des Onlinezugangsgesetz sind Kommunen dazu verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Dienstleistungen auch digital anzubieten. Zudem müssen ab August 2021 auf allen Personalausweisdokumenten innerhalb der EU 2 Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Auch ist ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentwesen geplant. Aufgrund der auslaufenden Verträge der aktuell in den Kundenzentren befindlichen Fotofix-Automaten und der Gesetzesänderung ist ein Self- Service-Terminal zur Erfassung biometrischer Daten einzusetzen und die aktuellen Verfahren zur Erfassung der biometrischen Fotos, der Unterschrift und des Fingerabdruckes zu ändern und zu reformieren.
An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
Es soll eine Dienstleistungskonzession in Form eines Betreibermodells ausgeschrieben werden.
Der Betreiber kann innerhalb der Vertragslaufzeit einen Umsatz erzielen. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten. Sie trägt kein Risiko und stellt lediglich die Räumlichkeiten sowie die technischen Übertragungswege zur Verfügung. Es müssen demnach keine zusätzlichen Haushaltmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Köln soll beim Umsatz beteiligt werden, sodass Kosten für zum Beispiel den Strom gedeckt werden können.
Option um einmalige Verlängerung um 12 Monate. Somit ist eine Gesamtlaufzeit von maximal 48 Monaten möglich.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,
— Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten 3 Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR,
— gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
— gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
— Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
— es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
— das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
— es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
— Aktueller Handelsregisterauszug (Nachweis über den Eintrag des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist). Der Handelsregisterauszug darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein,
— Aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist.
— Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Hier wird ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist.
— Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: das beteiligte Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechen-de Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich abgeschlossen wird, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
— Referenzen: Der Anbieter muss eine Referenzliste über mindestens 3 vergleichbare Projekte mit den folgenden Angaben: – Auftraggeber mit Ansprechpartner, (Name, Telefon, Fax, E-Mail), Projektbezeichnung, Projektzeitraum, finanzielles Projektvolumen, einreichen. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn die ausgeschriebene Leistung in ähnlichem Umfang erbracht wurde beziehungsweise mindestens 3 Self-Service-Terminals durch den Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin vertraglich vereinbart wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEPD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.