81271883-Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mosambik Referenznummer der Bekanntmachung: 81271883
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81271883-Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mosambik
Das Länderpaket Mosambik ist Teil des Globalvorhabens „Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft“ der globalen Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ (SEWoH) des BMZ. Es zielt darauf ab, durch Innovationen entlang der Wertschöpfungsketten Straucherbse und Baobab im sogenannten Beira-Korridor mit Schwerpunkt in den Provinzen Sofala und Manica zu einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung beizutragen. Es leistet damit einen Beitrag zu den Zielen des Globalvorhabens:
1. Produktivitätssteigerung,
2. Einkommenssteigerung,
3. Anpassung an projizierte Klimarisiken (Klimaanpassung),
4. Unternehmensförderung,
5. Beschäftigungsförderung.
Zielgruppe sind 50 000 kleinbäuerliche Familienbetriebe und lokale Kleinst-, Klein- und Mittlere Unternehmen (KKMU), welche als Mittler der Innovationen und Verantwortliche des Handelsrahmens agieren. Die Situation von Frauen und von jungen Menschen sollen, vor allem hinsichtlich (Jugend-) Beschäftigung im vor- und nachgelagerten Bereich, verbessert werden.
Die Maßnahmen des Änderungsarbeitsvorschlags Mosambik werden im Rahmen von 3 Kernmodulen umgesetzt:
1. Lokale Innovationsysteme (Innovationshub),
2. Kompetenzentwicklung (grüne Fachschule), und
3. nachhaltiges Agribusiness (moderner Landhandel).
Politischer Träger des Länderpakets Mosambik ist das Ministerium für Industrie und Handel (Ministerio da Industria e Comercio, MIC). Ein Durchführungsvertrag wurde unterzeichnet, welcher 2021 erneuert wird. Mit dem mosambikanischen Getreideinstitut (Instituto de Cereais – ICM) besteht ein Memorandum of Understanding sowie eine gemeinsame Aktivitätenplanung zur Einführung und Stärkung eines Marktinformationssystems.
Das Landwirtschaftsministerium (Ministerio da Agricultura e Desenvolvimento Rural, MADER) entsendet einen hochrangigen Mitarbeiter in das gemeinsame Steuerungskomitee des Länderpakets Mosambik und des bilateralen TZ-Vorhaben ProEcon. Auf Provinzebene wird erwartet, dass die Zusammenarbeit mit den neu gegründeten Provinzdinesten für Wirtschaftliche Aktivitäten (Serviços Provincais de Atividades Economicas – SPAE) verstärkt wird.
Wichtige Durchführungspartner sind die in Mosambik ansässigen Privatunternehmen inklusive Kleinstunternehmer als Aufkäuferinnen und Aufkäufer, Village-based Agents (VBA), Verarbeitungsbetriebe in den WSK Straucherbse und Baobab sowie Dienstleister für landwirtschaftliche Betriebsmittel, Beratung und Vermarktung und landwirtschaftliche Berufsbildung. Entsprechende Partnerschaftsvereinbarungen konnten mit den in den jeweiligen WSK besonders wichtigen Firmen wie die Saatgutproduktions- und -vermarktungsfirma Phoenix Seeds für Straucherbse und Baobab Products Mozambique (BPM) für Baobabprodukte geschlossen werden. Das Vorhaben hat beim Aufbau einer Assoziation der Baobab-Sammlerinnen unterstützt, welche nun weiter gestärkt wird und in Zukunft Anteile des Unternehmens BPM übertragen bekommt. Das inklusive Unternehmen Luteari Lda. und der Dienstleister Técnica Agronegócios sowie die Fachschule Young Africa Agri-Tech sind weitere Schlüsselpartner für Umsetzung und Verankerung des Ansatzes in der WSK Straucherbse.
Neben den Modulzielindikatoren des Länderpakets liegt besondere Aufmerksamkeit auf den Querschnittsthemen der Gendergleichheit, Jugendbeschäftigung, Digitalisierung und Mechanisierung. Nachhaltigkeitsstrategien müssen diese Themen besonders berücksichtigen.
Im Zentrum der Bemühungen um Nachhaltigkeit steht der Innovationsmechanismus. Dieser zielt darauf ab, Netzwerkstrukturen zur Identifikation von Innovationen zu etablieren. Dabei sollen WSK-Akteure in die Lage versetzt werden, in strukturierter Form technische und organisatorische Innovationen mit hohem Adoptionspotential zu identifizieren und anzupassen, ohne auf äußere Interventionen angewiesen zu sein.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH – Desenvolvimento Económico Sustentável – ProEcon Centros de Inovação Verde no Sector Agro-Alimenta – GIAE Rua Damiao de Gois 201, Bairro Sommerschield 00000 Maputo, Mosambik
Arbeitspaket 1: Farming as a business
In diesem Arbeitspaket sind die Trainingsansätze für kleinbäuerliche Betriebe zusammengefasst. Die Farmer Business School (FBS) ist ein unternehmerisches Training und trägt zur besseren Entscheidungsfindung, zur Planung und Vorbereitung der Anbausaison, zur Kostenreduktion und erhöhtem Einkommen bei. Die gute landwirtschaftliche Praxis (GAP) erhöht die Effizienz im Anbau und die Produktivität der Betriebe, auch hier können Einsparungen erreicht und höhere Einkommen erzielt werden. Drittes Element ist die Fortbildung zu klimaintelligentem Anbau (CSA), welche speziell auf Maßnahmen für eine erhöhte Resilienz gegenüber Wetter- und Klimaschäden eingeht.
Die Trainingszahlen werden bis Ende 2021 erreicht, in GAP und CSA ist noch Bedarf für weitere Trainings. Die Trainings selbst werden durch unsere Umsetzungspartner abgehalten.
Fokus der Arbeit bis Ende 2023 liegt auf der Förderung der Adoption dieses Pakets durch die geschulten Betriebe und auf der Verankerung der Ansätze im Sektornetzwerk aus Unternehmen, Mikrounternehmer:innen (kleine Dienstleister:innen und Agrarhandel) und Betrieben. Dafür wird eine Verankerungsstrategie erstellt, die Hauptpartner werden in der Umsetzung mit Beratung und notwendigen Beiträgen (Workshops, Studien, Trainings, etc.) begleitet.
Arbeitspaket 2: Privatsektorförderung
Das Länderpaket hat mehrere Innovationen zur Stärkung der Partnerunternehmen identifiziert und begleitet die Implementierung. Basierend auf einer Analyse der Effektivität und Anwendbarkeit der Innovationen werden weitere Beratungsleistungen geplant, um diese Innovationen fest zu verankern. Die Etablierung der Innovationen steht im Fokus, im Gegensatz zur Identifikation neuer Innovationen.
Derzeit wird die erste Umsetzung des SME Business Training and Coaching Loops vorbereitet, mit dem insbesondere Frauen und junge Menschen als Mikrounternehmer:innen gefördert werden. Insbesondere als VBA sind sie eine wichtige Gruppe für die Verlinkungen im Sektor, zwischen Produktion und Weiterverarbeitung.
Arbeitspaket 3: Sektororganisation
Das Länderpaket hat gemeinsam mit dem Partner Baobab Products Mozambique (BPM) in der WSK Baobab den Aufbau einer Assoziation der Sammlerinnen in Manica gefördert, sie wurde 2020 registriert und ist operational. 2021 soll diese Assoziation 20 % der Anteile an BPM übernehmen und sich entsprechen im Unternehmen einbringen. In ihrer Verantwortung wird u.a. die Verwaltung der Aggregationsstellen und der Vorverarbeitungsstätten stehen, außerdem das Management der beteiligten Sammlerinnengruppen, welche die Mitgliederbasis stellen. Auf dem begonnenen Training für die gewählten Entscheidungsgremien und die Mitglieder der Assoziation wird aufgebaut. Zum einen muss jedes Mitglied in der Lage sein, Verantwortung zu übernehmen und für Transparenz einzustehen, um die demokratische Führung der Organisation zu gewährleisten. Zum anderen sollen die Mitglieder von Dienstleistungen der Organisation profitieren, welche sie aktiv mitgestalten sollten. Diese können die Förderung des Anbaus standortangepasster Kulturen, die Vermittlung von Wissen (Trainings wie in Arbeitspaket 1, Finanzkurse, Ernährung, etc.) und weitere Punkte beinhalten.
Mit den Erfahrungen aus der Baobab WSK soll der AN die Förderung mindestens einer Organisation von Betrieben fördern, welche u.a. Straucherbse anbauen. Dabei liegt der Fokus nicht auf der Anbaukultur, sondern v.a. auf der Schaffung von kompetitiven Vorteilen für die beteiligten Betriebe. Ansatzpunkt zur Identifikation potenzieller Gruppen sind die von ProEcon geförderten Spargruppen in der Zielregion, die Village-based Agents (speziell jene, die den SME Loop absolviert haben) oder Gruppen, welche durch Netzwerktreffen auf Distrikteben identifiziert werden können (vorzugsweise Nhamatanda, Gondola).
Der Capacity Development Plan für die genannten Assoziationen muss erstellt werden, um auf der Basis die Intervention zu planen.
Arbeitspaket 4: Förderung von Dienstleistungen
Um eine optimale Anwendung der Innovationen zukünftig sicherzustellen, ist ein stabiler Dienstleistungssektor essentiell, der die kleinbäuerlichen Betriebe zuverlässig und zu guten Konditionen erreichen kann. Das Länderpaket hat bisher die integrierte Dienstleistung von KMU gefördert und verlagert den Fokus zunehmend auf Mikrounternehmen. Dienstleistungen wie Beratung, Bereitstellung von Betriebsmitteln, Vermarktung oder Finanzdienstleistungen können auch über VBA angeboten und vertrieben werden.
Das Länderpaket möchte zusätzlich 2 neue Dienstleistungen im Bereich der Kleinstmechanisierung auf ihre ökonomische Tragfähigkeit untersuchen und gegebenenfalls unterstützen: manuelle Geräte zur Aussaat und lokale Verarbeitungsmaschinen für Straucherbse. Dies trägt zur Verbesserung der Resilienz im Sektor, zur lokalen Wertschöpfung und zu Ernährungssicherheit bei.
Weitere Angaben zu den Arbeitspaketen und dem Kontext sind in den ToR ab Seite 12 beschrieben.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften,
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: [Betrag gelöscht] EUR,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 5 Personen.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR,
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete Ländliche Entwicklung und Agrarwirtschaftsförderung und mindestens 1 Referenzprojekte in der Region Südliches Afrika in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YFR1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.