Honorarleistungen, Brandschutzsanierung Schulzentrum Rankestraße Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-12-14#155
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erkrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Honorarleistungen, Brandschutzsanierung Schulzentrum Rankestraße
Die Stadt Erkrath schreibt in diesem Vergabeverfahren Architektenleistungen der Objektplanung für die brandschutztechnische Sanierung des Schulzentrums Rankestraße 4-6 in Erkrath aus.
Schulzentrum Rankestraße Realschule und Gymnasium
Rankestraße 4-6
40699 Erkrath
Das vierzügige Gymnasium und die zweizügige Realschule Rankestraße liegen im Stadtteil Hochdahl der Stadt Erkrath. Beide Schulen befinden sich in einem zusammenhängenden Gebäudekomplex. In zentraler Position befindet sich das Pädagogische Zentrum (PZ). Das Gebäude wurde ca. 1974 errichtet.
Das Gebäude befindet sich in Hanglage, eine terrassierte Schulhofanlage führt dazu, dass die Gebäudehöhen zwischen 2 und 4 Geschossen schwanken. Die Ebenen sind dem Geländeverlauf gestaffelt und auf die Ebenen 0-5 verteilt. Der im Süden befindliche Eingang der Realschule befindet sich auf Ebene 0, der Eingang des Gymnasiums befindet sich auf Ebene 1 an der Westseite des Gebäudes. Das Gymnasium verfügt über 5 Treppenhäuser, die Realschule über 2 Treppenhäuser. Die Schule ist mit 5 verschiedenen Innenhöfen ausgestattet, die auch für die Schülerinnen und Schüler zugänglich sind, um die pädagogische Arbeit zu unterstützen. Auf diese Weise ist das gesamte, sehr flächenintensive Gebäude in verschiedene Teilbereiche gegliedert und ermöglicht es, dass während der Sanierung auch Teilbereiche ausschließlich der Sanierung zur Verfügung stehen können.
Die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Schulzentrum sollen über einen Zeitraum von ca. 5 Jahren erfolgen. Um die Klassenraumsanierung zu ermöglichen, muss ab dem ersten Jahr eine Interimslösung für 10-12 Klassen geschaffen werden, die der Schule ab dem zweiten Jahr der Sanierung zur Verfügung steht. Es ist eine weitereichende Sanierung der elektrischen Anlagen, der Lüftungsanlagen und aller brandschutztechnischen Mängel geplant. Da sich im Pädagogischen Zentrum neben der Aula ein Großteil der technischen Anlagen befindet und dieser Gebäudeteil der am stärksten frequentierte Gebäudeteil der Schule ist, soll die Sanierungsmaßnahme von dort aus starten.
Das komplette Brandschutzkonzept soll noch im Jahr 2021 vorliegen und wird im Vorfeld der Bauaufsicht mit einem Antrag zur brandschutztechnischen Ertüchtigung eingereicht, welcher die Anforderungen an den Brandschutz verifiziert.
Stufenweise Beauftragung gemäß Vertrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat folgende Erklärung abzugeben:
— Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit,
— Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 2,5 Mio. EUR.
Alternativ zu vorstehender Erklärung
— Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.
A = Ausschluss
B = Bewertung
— mindestens 2 Referenzen zu brandschutztechnischen Sanierungsmaßnahmen, Honorarzone IV, Gebäueklasse V (A), BGF (B), Projektkosten KG 200-700 DIN 276 (B), Bauweise/Gebäudetyp (B), Besondere Leistungen (B), Jahr der Fertigstellung (B), Leistungsphasen (B),
— Projekvolumen (Planung und Bau KG 200-700 DIN 276) von 3 in Federführung betreuten Projekten (bis LPH 8) der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung (addierter Bruttowert aller 3 Projekte) aus den letzten 5 Jahren (B),
— Bauleiter/Bauleterin namentlich benannt (A),
— Anzahl der brandschutzrechnischen Sanierungsmaßnahmen, die der Bauleiter/die Bauleiterin begleitet hat (B),
— mindestens 4 ArchitektInnen/IngenieurInnen/Master/Bachelor (Vollzeitäquivalent), (A/B).
Die Einzelheiten ergeben sich aus Anlage A.
1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „ArchitektIn“/„IngenieurIn“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als IngenieurIn/ArchitektIn verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD6DRYH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Stadt Erkrath weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.