Serviceleistung Rezeption, Hausservice sowie Wachdienst FBE Lichthof Referenznummer der Bekanntmachung: 100-21-00046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Serviceleistung Rezeption, Hausservice sowie Wachdienst FBE Lichthof
Der Servicebereich Rezeption, Hausservice sowie Wachdienst ist gemäß der in Anlage 1 näher bezeichneten Aufgabenbeschreibung durch einen Dienstleister zu betreuen.
Tagungshotel Lichthof
Leithestraße 37
45886 Gelsenkirchen
Siehe Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten beginnt am 1.9.2021. Dieser verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.8.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form einer Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU),eines Formulars GZR zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vor Zuschlagserteilung die den Vergabeunterlagen als Formular beigefügt sind. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind beim Einsatz von Nachunternehmen oder im Falle der Eignungsleihe auch vom Nachunternehmen beizubringen.
Zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung sowie der Durchsetzung von Mängelansprüchen, hat der Bieter eine Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen dieser Versicherung
Müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Es werden mindestens 3 Referenzen gefordert wovon mindestens 1 Referenz eine Rezeption in einem vergleichbaren Objekt (Tagungshotel oder Fortbildungseinrichtung der
Öffentlichen Hand), in den vergangenen 3 Jahren – tagsüber, mit einer Rezeptionskraft besetzt bzw. besetzt hatte.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere
Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelleeinsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYBED
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.