Erbringung von Generalplanerleistungen zur Errichtung von Neubauten auf dem Gelände der Städtisches Klinikum Solingen gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: SKS-Generalplanung-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Generalplanerleistungen zur Errichtung von Neubauten auf dem Gelände der Städtisches Klinikum Solingen gGmbH
Die Auftraggeberin vergibt einen Auftrag über die Erbringung von Generalplanerleistungen zur Errichtung eines Bettenhauses und Bildungszentrum mit Küche auf dem Gelände des Städtischen Klinikums Solingen.
Die Städtisches Klinikum Solingen gemeinnützige GmbH verfügt über 658 Planbetten mit insgesamt 16 fachärztlich geleiteten Kliniken, Instituten und Departments.
Das Hauptgebäude des Klinikums Haus E stammt von 1974 und weist einen erheblichen Investitionsstau sowie Infrastrukturmängel auf. Eine umfassende Sanierung im laufenden Betrieb wurde als unwirtschaftlich bewertet und führt auch nicht zu der notwendigen Prozessoptimierung. Die vorläufige Zielplanung sieht daher unter Berücksichtigung der Leistungsplanung einen Neubau mit derzeit 431 Betten vor.
Der rechtwinklige Neubau des Hauses G umfasst 8 Geschosse einschließlich der 2 Untergeschosse. Auf dem Dach des Gebäudes ist ein Hubschrauberlandeplatz vorgesehen.
Der Neubau wird an beiden Seiten an die vorhandene Bausubstanz angeschlossen, so dass ein befahrbarer Innenhof entsteht. Hier sind in Absprache mit der Berufsfeuerwehr Solingen 3 ausreichend dimensionierte Wagenhallen für die Notarztfahrzeuge vorzusehen.
In den oberen beiden Etagen (4. u. 5. OG) sollen hochwertige, den Komfortanforderungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) entsprechende Wahlleistungsstationen, eingerichtet werden. Erste Planungen gehen für diese beiden Etagen von 4 Wahlleistungsstationen mit jeweils 20 Zimmern und 32 Betten aus. Grundsätzlich soll eine Belegung mit 2 Patienten möglich sein, die aber optisch auch eine ansprechende Unterbringung von Patienten mit der Wahlleistung 1-Bettzimmer zulässt. Nach den derzeitigen Planungen sind in den beiden Ebenen insgesamt 128 Wahlleistungszimmer vorgesehen. Die genannten Bettenzahlen stellt lediglich eine Orientierungsgröße dar.
In den Obergeschossen 1-3 sollen vorwiegend Regelleistungspatienten versorgt werden. Vorgesehen sind pro Etage 2 Pflegegruppen mit jeweils 22 Zimmern und 39 Betten. Die jeweils 5 aus medizinischen Gründen mit nur einem Patienten zu belegenden Zimmer sollen im Bedarfsfall auch mit 2 Patienten belegbar sein. Für Regelleistungspatienten stehen in diesen 3 Geschossen somit insgesamt 132 Zimmer mit Belegungsmöglichkeiten für 264 Patienten vor.
Das Gebäude soll vollständig an die dann bestehende Rohrpostanlage angeschlossen werden.
In der Ebene 0 soll die operative Intensivstation mit 16 Betten einschließlich 12 Infektionsbetten, die alternativ auch für Intermediate Care (Intensivüberwachung) genutzt werden können.
Aufgrund der Höhendifferenz muss der neue Haupteingangsbereich in der Ebene U1 entstehen. Dieser soll neben der elektiven Patientenaufnahme, der Information und Krankenhauskasse ein interessantes und zeitgemäßes Angebot an Einkaufsmöglichkeiten bieten. Vorzusehen sind ebenfalls Räume für Patientenservice wie z. B. Seelsorge und Sozialdienst. Ebenfalls auf dieser Ebene soll die Patienten- und Mitarbeitercafeteria mit Terrasse umgesetzt werden.
Im darunterliegenden Geschoss U2 ist die Physiotherapie (ohne Bewegungsbad) und eine Technikebene vorgesehen. Die Technikebene soll teilweise auch Funktionen der Gebäudetechnik aus dem Altbau aufnehmen.
Die Bildungsakademie (BA) des Klinikums arbeitet mit umliegenden Krankenhäusern und der Feuerwehr eng zusammen. Durch die gestiegene Zahl an Kursen und Ausbildungsgängen ist eine Erweiterung der BA erforderlich. Da die vorhandenen Gebäude der BA überaltert sind, ist ein kompletter Neubau geplant. Da auch die Zentralküche des Klinikums sanierungsbedürftig ist, soll sie durch einen Neubau ersetzt werden. Geplant ist ein viergeschossiges Gebäude mit rd. 5 500 qm Fläche. Die BA belegt die oberen 3 Etagen und die Küche wird im UG auf 1 500 qm eingerichtet.
Für die Küchenplanung ist es erforderlich, bereits in der Bewerbung einen Nachunternehmer zu nennen.
Bei beiden Baumaßnahmen sind die Außenanlagen entsprechend herzurichten.
42653 Solingen
Die Auftraggeberin vergibt einen Auftrag über die Erbringung von Generalplanerleistungen zur Errichtung eines Bettenhauses und Bildungszentrum mit Küche auf dem Gelände des Städtischen Klinikums Solingen.
Die Städtisches Klinikum Solingen gemeinnützige GmbH verfügt über 658 Planbetten mit insgesamt 16 fachärztlich geleiteten Kliniken, Instituten und Departments.
Das Hauptgebäude des Klinikums Haus E stammt aus dem Jahre 1974 und weist trotz einiger durchgeführter Modernisierungen einen erheblichen Investitionsstau sowie Infrastrukturmängel auf. Eine umfassende Sanierung im laufenden Betrieb wurde als unwirtschaftlich bewertet und führt auch nicht zu der notwendigen Prozessoptimierung.
Die vorläufige Zielplanung sieht daher unter Berücksichtigung der Leistungsplanung einen Neubau mit derzeit 431 Betten vor. Aus organisatorischen Gründen verbleiben im ehemaligen Bettenhochhaus Haus E nur die Betten für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe und Gynäkologie mit integriertem Mutter/Kind Zentrum. Weitere Betten verbleiben der internistischen Intensivstation, der Palliativstation sowie der teilstationären Dialyse. In diesem Gebäude ist auch die zentrale Operationseinheit untergebracht.
Auf dem Gelände, auf dem der Neubau des Bettenhauses entstehen soll, sind noch ältere Gebäude vorhanden, die derzeit freigezogen werden. Es handelt sich um ein 6stöckiges ehemaliges Bettenhochhaus mit 3 Untergeschossen aus den 1950er Jahren sowie kleinere angrenzende Flachbauten in denen das Labor und das Bewegungsbad untergebracht sind. Die Niederlegung dieser Gebäude ist Teil der Leistungsbeschreibung.
Der rechtwinklige Neubau des Hauses G umfasst 8 Geschosse einschließlich der 2 Untergeschosse. Auf dem Dach des Gebäudes ist ein Hubschrauberlandeplatz vorgesehen. Ein vorliegendes luftrechtliches Eignungsgutachten zur Errichtung eines erhöhten Hubschrauberflugplatzes (Dachlandeplatz) bestätigt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit, sofern bauliche und technische Vorgaben eingehalten werden.
Der Neubau wird an beiden Seiten an die vorhandene Bausubstanz angeschlossen, so dass ein befahrbarer Innenhof entsteht. Hier sind in Absprache mit der Berufsfeuerwehr Solingen 3 ausreichend dimensionierte Wagenhallen für die Notarztfahrzeuge vorzusehen.
In den oberen beiden Etagen (4. u. 5. OG) sollen hochwertige, den Komfortanforderungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) entsprechende Wahlleistungsstationen, eingerichtet werden. Erste Planungen gehen für diese beiden Etagen von 4 Wahlleistungsstationen mit jeweils 20 Zimmern und 32 Betten aus. Grundsätzlich soll eine Belegung mit 2 Patienten möglich sein, die aber optisch auch eine ansprechende Unterbringung von Patienten mit der Wahlleistung 1-Bettzimmer zulässt. Nach den derzeitigen Planungen sind in den beiden Ebenen insgesamt 128 Wahlleistungszimmer vorgesehen. Die genannten Bettenzahlen stellt lediglich eine Orientierungsgröße dar.
In den Obergeschossen 1-3 sollen vorwiegend Regelleistungspatienten versorgt werden. Vorgesehen sind pro Etage 2 Pflegegruppen mit jeweils 22 Zimmern und 39 Betten. Die jeweils 5 aus medizinischen Gründen mit nur einem Patienten zu belegenden Zimmer sollen im Bedarfsfall auch mit 2 Patienten belegbar sein. Für Regelleistungspatienten stehen in diesen 3 Geschossen somit insgesamt 132 Zimmer mit Belegungsmöglichkeiten für 264 Patienten vor.
Das Gebäude soll vollständig an die dann bestehende Rohrpostanlage angeschlossen werden.
In der Ebene 0 soll die operative Intensivstation mit 16 Betten einschließlich 12 Infektionsbetten, die alternativ auch für Intermediate Care (Intensivüberwachung) genutzt werden können. Die operative Intensiv liegt somit auf derselben Ebene wie die internistische Intensivstation, so dass grundsätzlich eine Zusammenarbeit dieser beiden Intensivstationen ggf. unter einer gemeinsamen Leitung möglich ist.
Aufgrund der Höhendifferenz muss der neue Haupteingangsbereich in der Ebene U1 entstehen. Dieser soll neben der elektiven Patientenaufnahme, der Information und Krankenhauskasse ein interessantes und zeitgemäßes Angebot an Einkaufsmöglichkeiten bieten. Vorzusehen sind ebenfalls Räume für Patientenservice wie z. B. Seelsorge und Sozialdienst. Ebenfalls auf dieser Ebene soll die Patienten- und Mitarbeitercafeteria mit Terrasse umgesetzt werden. Da der heute im Altbau eine Etage höher bestehende Eingangshallenbereich weiterhin ganz oder teilweise zur Verfügung steht, ist dieser Bereich in die Planungen mit einzubeziehen.
Im darunterliegenden Geschoss U2 ist die Physiotherapie (ohne Bewegungsbad) und eine Technikebene vorgesehen. Die Technikebene soll teilweise auch Funktionen der Gebäudetechnik aus dem Altbau aufnehmen. Die Details sind noch zu erarbeiten.
Die Bildungsakademie (BA) des Klinikums arbeitet mit umliegenden Krankenhäusern und der Feuerwehr eng zusammen. Durch die gestiegene Zahl an Kursen und Ausbildungsgängen ist eine Erweiterung der BA erforderlich. Da die vorhandenen Gebäude der BA überaltert sind, ist ein kompletter Neubau geplant. Da ebenfalls die Zentralküche des Klinikums sanierungsbedürftig ist, soll sie durch einen Neubau ersetzt werden. Aufgrund der Anlieferungssituation mit LKW´s (40-Tonner) bietet sich als Standort das neue Bildungszentrum an. Geplant ist ein viergeschossiges Gebäude mit insgesamt rd. 5 500 qm Fläche. Die BA belegt die oberen 3 Etagen und die Küche wird im Untergeschoss auf 1 500 qm eingerichtet. Geplant ist hier eine Frische-Küche im cook & hold Verfahren. Es sind ausreichend Flächen für Lebensmittellagerung und Kühlräume einzuplanen.
Für die Küchenplanung ist es erforderlich, bereits im Angebot einen Nachunternehmer zu nennen.
Bei beiden Baumaßnahmen sind die Außenanlagen entsprechend herzurichten.
Um die 3 auszuwählenden Bewerber zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die Teilnahmeanträge auf Basis der vorzulegenden Nachweise und Eigenerklärungen zur Eignung in eine qualitative Rangfolge bringen. Der Schwerpunkt der Bewertung wird dabei auf Anzahl und Qualität der Referenzen liegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
c) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, soweit eintragungspflichtig (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich und zusätzlich Nachweis über Eintragung, nicht älter als 6 Monate).
d) Vorliegen einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer für die Auftragsausführung angemessenen Deckungssumme in Höhe von mindestens 10 Mio. (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich und zusätzlich Nachweis über Versicherung, nicht älter als 6 Monate).
e) Angemessener Gesamtumsatz des Bieters sowie angemessener Umsatz in Bezug auf Dienstleistungen, die mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ unter Angaben des Eigenleistungsanteils erforderlich).
f) Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), § 98c Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgesetz), § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) und § 21 SchwArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
g) Es ist dazu anzugeben, ob zum Bieterunternehmen Einträge im Gewerbezentralregister vorliegen, die in der Folge vom Auftraggeber auf das Vorliegen eines Ausschlussgrundes geprüft werden.
h) Kurze Unternehmensdarstellung mit Angabe zu Sitz und Rechtsform des Bieters sowie zu etwaigen Gesellschaftern (vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung erforderlich).
i) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge bezüglich der Generalplanung von Krankenhausgebäuden. Die Fertigstellung und Übergabe des betreffenden geplanten Gebäudes an den Nutzer muss nach dem 1.1.2014 erfolgt sein. (Angabe in Form einer Liste im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“).
j) Geeignete Ausstattung, technische Ausrüstung und geeignete Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung der eigenen Arbeit (vom Bieter zu erstellende Beschreibung erforderlich);
k) Geeignete Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften (Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ersichtlich ist, im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Für Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags weniger als 3 Jahre bestehen, sind die geforderten Eignungserklärungen und Eignungsnachweise auch für die jeweiligen Gesellschafter vorzulegen.
Ausländische Bewerber müssen gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche der geforderten Eignungserklärungen und -nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erklärungen und Nachweise in anderen Sprachen bedürfen der beglaubigten Übersetzung ins Deutsche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Auftrags sind die Vorgaben bezüglich Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQ9RHQ7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein etwaiger Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.