FE 82.0743/2020 — Verkehrssicherheits-Indikatoren auf der Basis von Nutzungsgraden von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen — Konzeptentwicklung und Vorstudie Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 82.0743/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0743/2020 — Verkehrssicherheits-Indikatoren auf der Basis von Nutzungsgraden von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen — Konzeptentwicklung und Vorstudie
FE 82.0743/2020 — „Verkehrssicherheits-Indikatoren auf der Basis von Nutzungsgraden von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen — Konzeptentwicklung und Vorstudie“.
Als Beitrag zum Themenfeld Verkehrssicherheitsindikatoren soll ein Forschungsprojekt zu Nutzungsgraden von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen durchgeführt werden.
Angesichts unterschiedlicher Aktivierungsmodi der Systeme kann nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass ein System im Bedarfsfall tatsächlich aktiviert ist und zur Anwendung kommt. Bei einigen Systemen erfolgt ein systemseitig ausgelöster aktiver Eingriff. Andere Systeme, wie z. B. automatisierte Fahrfunktionen, müssen manuell aktiviert werden. Darüber hinaus ist im realen Fahrbetrieb erkennbar, dass manche Systeme vom Fahrer abgeschaltet werden. Die Akzeptanz der Systeme beeinflusst also auch das Fahrerverhalten im Hinblick auf die tatsächliche Nutzung der Systeme.
Aus der Forschungsliteratur sind Nutzungsgrade in unterschiedlichen Definitionen als Indikatoren bekannt. Für eine Verwendung als Verkehrssicherheitsindikator auf nationaler Ebene stellen sich primär Fragen hinsichtlich einer geeigneten Definition des Indikators, des zugehörigen Konzepts zur Datenerhebung und der organisatorischen Implementierung für eine wiederkehrende Bereitstellung des Indikators.
Zur Beantwortung dieser Fragen soll eine Studie durchgeführt werden, die Lösungen für die Sammlung, Beschreibung und Ableitung möglicher Indikatoren zu Nutzungsgraden der genannten Systeme aufzeigt und beurteilt. In der Studie sollen Indikatoren gesammelt, in ihrer Definition bei Bedarf angepasst und anhand von Auswahlkriterien auf ihre Eignung untersucht werden. Es sind Erhebungskonzepte (Befragung, objektive Messung) abzuleiten und den Indikatoren zuzuordnen. Für ausgewählte Indikatoren, deren Daten über Befragungen erhoben werden können, soll im Anschluss die Machbarkeit anhand einer kleinen Feldstudie überprüft werden. Aus den Ergebnissen ist ein finaler Vorschlag für den / die Indikatoren und geeignete Erhebungskonzepte abzuleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 82.0743/2020 — Verkehrssicherheits-Indikatoren auf der Basis von Nutzungsgraden von sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen — Konzeptentwicklung und Vorstudie
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber / Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.