Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Ersatzneubau AVZ I, Planungswettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: 025-21-00450
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Ersatzneubau AVZ I, Planungswettbewerb
Der Zweck des Verfahrens ist der Neubau eines Hochschulgebäudes, dem aufgrund seiner zentralen Lage auf dem Campus Poppelsdorf eine besondere Relevanz zukommt, die es durch die Architekturqualität und -sprache hervorzuheben und zu qualifizieren gilt. Es soll ein nachhaltiges, zukunftsfähiges Bauwerk, das über Labor-, Verwaltungs- und Seminarräume verschiedener Institute verfügt. Die innenräumliche Funktionalität und Organisation der verschiedenen Nutzergruppen ist hierbei von zentraler Bedeutung.
Eine weitere wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Vom Auslober werden zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Für die Baumaßnahme ist der besonders energiesparende Baustandard Effizienzhaus 40 vorgegeben.
Im Rahmen dieses Wettbewerbs soll die Bearbeitung der Aufgabenstellung weitestgehend entsprechend der Leistungsphase 2 (Vorplanung) gemäß § 34 HOAI geleistet werden. Aufgrund der Komplexität der Entwurfsaufgabe werden ergänzende Planungs- und Beratungsleistungen aus den Planungsdisziplinen:
— Tragwerksplanung (gemäß § 51 HOAI),
— Bauphysik (gemäß HOAI),
— Fassadenplanung (AHO Nr. 28 als besondere Leistung gemäß § 34 HOAI).
Im Rahmen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) einzubeziehen sein.
Da es sich bei dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) um einen öffentlichen Auslober/Auftraggeber handelt und das zu erwartende Honorar für die erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen oberhalb des Schwellenwertes liegen wird, ist die Vergabe der Leistungen auf Basis der Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) geboten und soll als Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV erfolgen. Aufgrund der besonderen qualitätssichernden Anforderungen an das Vorhaben, erfolgt ein vorgeschalteter nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) i. V. m. § 79 VgV, der der Auswahl der Bieter:innen/Bietergemeinschaften für das Verhandlungsverfahren dient, mit vorgeschaltetem EU-weitem Bewerbungsverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der zu vergebenden Leistung und der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab. Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Architekt:in und Ingenieur:in tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden sowie die fachlichen Anforderungen gemäß dieser EU-Bekanntmachung erfüllen. Ingenieur:innen können nur gemeinsam mit Architekt:innen teilnehmen. Der Auftraggeber sieht die Leitung durch einen/eine Architekt:in vor.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die/der zu benennende bevollmächtigte Vertreter:in und der/die Verfasser:in der Wettbewerbsarbeit die fachlichenAnforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Architekt/Architektin sowie Ingenieur/Ingenieurin der Fachrichtungen Tragwerksplanung, Bauphysik, Fassadenplanung (Nachweis, z. B. Kammermitgliedschaft)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Entscheidung für eine der eingereichten Konzeptionen wird auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien zugrunde gelegt:
— gestalterische und räumliche Qualitäten
Insbesondere:
— Entwicklung eines richtungsweisenden Raum- und Nutzungskonzeptes, gestaltbestimmende Grundidee, Imageentwicklung und Identifikationspotenzial, insbesondere die Konzeption einer gestalterisch hohen Qualität sowie hohen Funktionalität der Fassade, unter besonderer Berücksichtigung der Materialwahl, Maßstäblichkeit, Verknüpfung mit dem umgebenden Außenraum, insbesondere der Übergänge zwischen Innen und Außen,
— Funktionale Aspekte.
Insbesondere:
— Erfüllung des erforderlichen Raumprogramms und Entwicklung flexibler Grundrisse im Sinne eines zeitgemäßen Hochschulgebäudes,
— Erfüllung der funktionalen Anforderung gemäß Auslobung sowie Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben,
— Realisierbarkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit, insbesondere die Berücksichtigung einer zukunftsfähigen technischen Ausstattung,
— Herstellung der Barrierefreiheit,
— bautechnische Aspekte
Insbesondere:
— Qualität der technischen Ausrüstung, insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Nutzung als Hochschulgebäude,
— Flexibilität der Gesamtorganisation und des Nutzungskonzepts,
— bautechnische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit,
— energetische Qualität (Baustandard, zentrale Energieversorgung, Einsatz regenerativer Energien).
Die Reihenfolge und Gewichtung der Kriterien wird durch das Preisgericht definiert.
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für die Wettbewerbssumme stellt der Auslober [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung. Die Summe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) wird in Form von Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt.
Die Aufteilung der Gesamtsumme ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis (50 %) [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 2. Preis (30 %) [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 3. Preis (20 %) [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Aufwandsentschädigungen (10 Teilnehmer á [Betrag gelöscht] EUR) [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Nettobeträge aufgeführt.
Die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen und die Aufwandsentschädigungen hinaus werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften
Keine Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten. Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Registriernummer W 44/21 am 24.6.2021 bestätigt worden.
Gemäß § 70 Abs. 3 VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 Abs. 2 RPW 2013. Das Preisgericht empfiehlt einen Gesamtentwurf für die weitere Bearbeitung.
Die Ausloberin führt zunächst nur Verhandlungen mit dem/der Wettbewerbssieger:in (1. Preis). Verhandlungen mit den weiteren Preisträger:innen finden nur statt, falls die Verhandlungen mit dem/der Wettbewerbssieger:in zu keinem Ergebnis geführt haben. In diesem Fall führt die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträger:innen nach den Regelungen der VgV durch. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf der Grundlage einer Zuschlagsmatrix. Diese wird in dem Fall den beteiligten Preisträger:innen/Preisträgergemeinschaften rechtzeitig, spätestens aber in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben, damit sie ihre Angebote daran ausrichten können. Die Auftraggeberin behält sich vor den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote gemäß § 17 Abs. 11 VgV zu vergeben, ohne in weitere Verhandlungen zu treten.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich an die unter I.3) genannte Kontaktstelle zu übermitteln.
Die eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden anonymisiert auf der bekannt gegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerber:innen sind verpflichtet, sich über eingegangene Fragen und deren Beantwortung zu informieren.
Die geforderten Unterlagen/Erklärungen sind ausschließlich elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz an die genannte Vergabestelle zu übersenden. Die Bewerberformulare 1-12 müssen dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Der Auftraggeber fordert – sofern gesetzlich zulässig – fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Anlagen:
— Bewerbungsformulare 1-12,
— Auslobung.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYJ7K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de