Freiberufliche Leistung: Köln, Bonner Straße, Dienstleistungen im Bauwesen, Projektmanagement im Bauwesen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0040-69-5
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 117-306836)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche Leistung: Köln, Bonner Straße, Dienstleistungen im Bauwesen, Projektmanagement im Bauwesen
Gegenstand der Baumaßnahme ist die 3. Baustufe des Gesamtprojekts „Nord-Süd Stadtbahn“ im Süden Kölns, welche die oberirdisch geführte Verlängerung der 1. Baustufe entlang der Bonner Straße darstellt. Die 1. Baustufe führt unterirdisch vom Breslauer Platz bis zur oberirdischen Haltestelle Marktstraße.
Die 3. Baustufe soll von der Marktstraße auf einem besonderen Bahnkörper mit Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße bis zur Endhaltestelle nördlich des Verteilerkreises Süd fortgeführt werden. Auf der circa 2 100 m langen Trasse sind 4 Haltestellen in Mittellage vorgesehen.
Die oberirdische Trasse der 3. Baustufe erfordert eine vollständige Umgestaltung des Straßenkörpers in der Bonner Straße.
Im Zuge der 3.Baustufe werden auch die Marktstraße bis Bischofsweg und die Schönhauser Straße bis zur Koblenzer Straße umgestaltet. Im Raderberggürtel erfolgt im Bereich von der Mertener Straße bis zum Knoten Bonner Straße eine Deckensanierung der Fahrbahnen, in Teilbereichen auch als Vollausbau.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Der für die Ausübung des Anliegermanagements vorgesehene Projektleiter (Anliegermanager) sowie sein Stellvertreter müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen (Abschluss als Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder vergleichbar) mit mindestens 3 Jahren anschließender Berufserfahrung in der Bauausführung.
Der Nachweis ist durch Vorlage aussagekräftiger Lebensläufe sowie eines Nachweises über den Studienabschluss zu erbringen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Der für die Ausübung des Anliegermanagements vorgesehene Projektleiter (Anliegermanager) sowie sein Stellvertreter müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Anliegermanager:
Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen (Abschluss als Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder vergleichbar) mit mindestens 3 Jahren anschließender Berufserfahrung in der Begleitung von Projekten in der Bauausführung. Der Nachweis ist durch Vorlage aussagekräftiger Lebensläufe sowie eines Nachweises über den Studienabschluss zu erbringen.
b) Stellvertreter des Anliegermanagers:
Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen, Architektur oder Wirtschaftsingenieur-wesen mit dem Schwerpunkt Bauwesen (Abschluss als Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder vergleichbar) mit mindestens 3 Jahren anschließender Berufserfahrung in der Begleitung von Projekten in der Bauausführung. Der Nachweis ist durch Vorlage aussagekräftiger Lebensläufe sowie eines Nachweises über den Studienabschluss zu erbringen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.