Evaluation und Weiterentwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Landes Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 79/19
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mkw.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation und Weiterentwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Landes Nordrhein-Westfalen
Evaluation und Weiterentwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Integrierte Handlungskonzept wurde am 10. Mai 2016 von der damaligen Landesregierung beschlossen. Seitdem befindet sich das Konzept in der Umsetzung. Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2017 hat die neue Landesregierung im Dezember 2017 die Fortführung der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes beschlossen. Die Umsetzungsphase des Integrierten Handlungskonzeptes war von 2016 bis Ende 2019 vorgesehen.
Die Landesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 30.4.2019 die Fortführung des „Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ zunächst bis Ende 2020 beschlossen. Außerdem ist vorgesehen, dass die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes im Zeitraum Juli bis November 2019 extern evaluiert werden soll. Basierend auf den Ergebnissen der Evaluation sollen dann in einem zweiten Schritt im Zeitraum Dezember 2019 bis Januar 2020 – unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure – Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Konzeptes erarbeitet werden.
Der Bericht zu den Ergebnissen der Evaluation soll bis Ende 2019 vorliegen. Bis Mitte Februar 2020 soll ein Bericht mit Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Konzepts vorgelegt werden. Diese Berichte bilden dann die Grundlage für eine Kabinettsentscheidung zur Fortsetzung bzw. Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes.
Die optionale Leistung „Fachliche Begleitung des Prozesses zur Umsetzung der Weiterentwicklung“ (§ 2 Abs. 2 Buchst. c)) wird nach Ausübung der Option durch den Auftraggeber und positiver Entscheidung des Kabinetts bis zum 30.11.2020 erbracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Auftragsaufstockung zur weiteren fachlichen Prozessbegleitung zur Umsetzung der Weiterentwicklung des Integrierten Handlungskonzepts REX
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Die Vertragslaufzeit wurde zunächst über den ursprüglichen Vertragszeitraum zu unveränderten Konditionen aufgrund zeitlicher Verzögerungen durch die Corona-Pandemie um weitere 7 Monate erstreckt. Durch die coronabedingten Verzögerungen musste darüber hinaus jedoch der Beginn der Umsetzung der Maßnahmen zur Weiterentwicklung des IntHK REX basierend auf den Entscheidungen in den beteiligten Gremien zur Überarbeitung des Konzepts weiterhin verschoben werden, was zu einem unvorhersehbaren zeitlichen und finanziellen Mehrbedarf an externer Unterstützung durch die Auftragnehmerin führt.
Der Auftraggeber wurde durch die Corona-Pandemie mit externen, unvorhersehbaren Umständen konfrontiert, die zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht vorhersehbar waren.