Maler- und Lackierarbeiten – Schule Polsumer Straße, Polsumer Straße 67, 45894 Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.2-2021-0135
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 209 / 169-4833
Fax: +49 209 / 169-4821
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Maler- und Lackierarbeiten – Schule Polsumer Straße, Polsumer Straße 67, 45894 Gelsenkirchen
Maler- und Lackierarbeiten.
Schule Polsumer Straße
Polsumer Straße 67
45894 Gelsenkirchen
Maler- und Lackierarbeiten
— 7 350 m2 Spachtelung und Anstrich Wandflächen,
— 400 m2 Spachtelung und Anstrich Leibungen,
— 100 m2 Spachtelung und Anstrich Stützen,
— 700 m2 Spachtelung und Anstrich Nischen,
— 20 St. Anlegen von Piktogrammen,
— 8 500 m2 Schutzüberzug,
— 1 220 m2 Spachtelung und Anstrich Deckenflächen,
— 3 100 m Dauerelastische Acrylversiegelung,
— 10 St. Lackierung Stahltüren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (T2-VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Nachweis über die Registereintragungen (T2-VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer – sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) (T2-VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung),
— Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (T2-VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde, durch Vorlage der:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist),
— Nur falls zutreffend - Vorlage des Insolvenzplans (T2-VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nur falls ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen,
— Versicherungsnachweis – Mindestdeckungssummen (T2-VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und Schadensjahr.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124 abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) geführt werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Angabe der Arbeitskräfte (T2-VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Nachweis von 3 Referenzen (T2-VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): 3 Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) geforderten Angaben.
Einzureichende Unterlagen:
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (T2-VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
— Produktdatenblätter (T2-VOB) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Produktdatenblätter der angebotenen Produkte/Fabrikate oder der angebotenen Systeme.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle Gelsenkirchen
Die Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Offene Verfahren erfolgt gemäß VOB/A – Abschnitt 2, dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Teilnahmebedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen.
Für das Vergabeverfahren und die spätere Ausführung gilt die VOB (Teil A, B und C) in der Fassung der Gesamtausgabe 2019.
Nebenangebote müssen als Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche wird von der Schlussrechnung einbehalten, sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht wurde.
Angebote von Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn das Ziel der Bietergemeinschaft die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist. Im Angebot ist eindeutig auf die Bildung einer Bietergemeinschaft hinzuweisen.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 234 abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
— in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist,
— in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe.
Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabe-unterlagen.
Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, u.s.w.) wird dem Bewerber/Bieter dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bieter müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen.
Es sind nur noch elektronische Angebote über die Vergabeplattform zugelassen.
Eine Übermittlung der Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z. B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Angebotes.
Fehlende Unterlagen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Die Ergebnisse der Angebotseröffnung werden elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die bauausführende Fachdienststelle der Stadt Gelsenkirchen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYD94
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165