A.V.E. – Neubau Kreisbauhof Paderborn, Erd-, Beton- und Maurerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 21206
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.V.E. – Neubau Kreisbauhof Paderborn, Erd-, Beton- und Maurerarbeiten
Erd-, Beton- und Maurerarbeiten
Die Umsetzung soll am Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ in Paderborn erfolgen.
Das bestehende Entsorgungszentrum erstreckt sich über ein Gebiet von knapp 150 Hektar, inkl. Erschließungs- und Freiflächen.
Durch den Neubau des Kreisbauhofes an diesem zentralen Standort entstehen sinnvolle Synergieeffekte zwischen Kreisbauhof und Entsorgungszentrum, da sämtliche Infrastruktureinrichtungen bereits vorhanden sind.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Erd-, Beton- und Maurerarbeiten
Die Leistung umfasst u. a.:
— Erdarbeiten,
— Rohbauarbeiten (Beton- u. Stahlbetonarbeiten).
1. Baustelleneinrichtung,
2. Erd-, Pflaster- u. Bitumenbelagsarbeiten,
3. Entwässerungskanalarbeiten,
4. Beton-,Stahlbeton- u. Mauerwerksarbeiten,
5. Abdichtungsarbeiten, Dämmung,
6. Einlegearbeiten,
7. Stundenlohnarbeiten.
Nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen (insbes. Leistungsbeschreibung in den c-Unterlagen)
Die Arbeiten und Materialien müssen insbesondere den folgenden Normen, Richtlinien und Bestimmungen in der jeweils Letztgültigen Fassung entsprechen:
Die Arbeiten und Materialien müssen insbesondere den folgenden Normen, Richtlinien und Bestimmungen in der jeweils Letztgültigen Fassung entsprechen:
DIN 18330 – Mauerarbeiten
DIN 18331 – Beton- und Stahlbetonarbeiten
Im weiteren
DIN 18334 – Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18337 – Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser
DIN 1054 – Baugrundgründungen
DIN 1055 – Lastannahmen
DIN 4017 – Baugrund, Grundbruchberechnungen
DIN 4018 – Baugrund – Berechnung der Sohldruckverteilung und der Flächengründungen baulicher Anlagen
DIN 4030 – Beurteilung betonangreifender Wasser, Böden und Gase
DIN 4084 – Baugrund – Standsicherheitsberechnung bei Stützbauwerken
DIN 4095 – Baugrund – Drainung des Untergrundes
DIN 4321 – Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtung, Gründungen und Unterfangungen
DIN 4124 – Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumarbeiten und Verbau
DIN 4150 – Erschütterung im Bauwesen
DIN 4108 – Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau
DIN 1045 – Beton- und Stahlbetonbau, Bemessung und Ausführung
DIN 18551 – Spritzbeton, Herstellung und Prüfung
DIN 1053 – Mauerwerk, Berechnung und Ausführung, Blatt 1 Nov. 74
DIN 18202 – Maßtoleranzen im Hochbau.
Maßgeblich für alle Bauteile, Öffnungen, Abstände usw. sind immer die Ausführungspläne. Abweichungen zu den genehmigten statischen Berechnungen und Bewehrungsplänen sind vor Ausführung aufzuzeigen.
Anschlussmöglichkeiten für Baustrom und Bauwasser sind vorhanden.
Den Anweisungen und Auflagen des Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) ist Folge zu leisten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Unterlagen dem SiGeKo mindestens 1 Woche vor Arbeitsaufnahme unaufgefordert, soweit erforderlich zur Verfügung zu stellen:
— Baustelleneinrichtungsplan,
— Gefährdungsbeurteilung der Firma gem. § 5 u. 6,
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
— Gefahrstoffliste mit Mengenangaben,
— Angabe der Nachunternehmer,
(Name, Anzahl der, Beschäftigten, Einsatzdauer)
— Bauzeitenplan mit Angabe der Gewerke,
— Unterweisungsnachweis der Beschäftigten,
— arbeitsmedizinische Untersuchungsnachweise,
— Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft,
— Angabe des Namens des Sicherheitsbeauftragten auf der Baustelle,
— Angabe der Namen der Ersthelfer auf der Baustelle.
(min. 10 % der auf der Baustelle anwesenden Beschäftigten
Müssen als Ersthelfer ausgebildet sein, min. 1 Ersthelfer muss sich auf der Baustelle befinden).
Es sind nur Bauprodukte der Bauprodukteverordnung (BauPV) mit entsprechender Kennzeichnung (CE) zu verwenden. Der Nachweis mittels Leistungserklärung ist Vor Einbau des Bauproduktes zur Prüfung der Objektüberwachung vorzulegen und durch den AN auf der Baustelle vorzuhalten.
Geltungsbereich der VOB/C
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus
— ATV/DIN 18300 – Erdarbeiten,
— ATV/DIN 18330 – Mauerarbeiten,
— ATV/DIN 18331 – Betonarbeiten,
— ATV/DIN 18336 – Abdichtungsarbeiten,
— Richtlinien des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton:
Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton (Fassung 02.1984)
— das Merkblatt "Sichtbeton" der Bauberatung Zement e. V.,
— DBV Merkblatt Wasserundurchlässige Bauteile aus Beton,
— DBV Merkblatt Begrenzung der Rissebildung im Beton- und Spannbetonbau,
— DBV Merkblatt Betondeckung und Bewehrung,
— DBV Merkblatt Betonschalungen,
— Richtlinien zur Nachbehandlung von Beton gemäß Deutschem Ausschuss für Stahlbeton (DAfSt) Febr. 1984,
— Sonstige Merkblätter des DBV, die auszuführenden Arbeiten betreffend.
Die Anforderungen des GEG sind einzuhalten.
Die Urkalkulation ist im mit Angebotskennzettel versehenen verschlossenen Umschlag per Post bis zur Angebotsfrist einzureichen.
Mehr- oder Minderaufwendungen des Auftragnehmers durch Stoffpreisänderungen werden gemäß der Stoffpreisgleitklausel im Formblatt 225 (vgl. Vergabeunterlagen, b-Unterlagen) berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A EU gegeben sind. Der Nachweis hierzu kann wie folgt geführt werden:
—— durch die vom öff. Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die Allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Ebenfalls akzeptiert als vorläufiger Nachweis, ist auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Betriebshaftpflicht: [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden/[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Für die Angebote die in die engere Wahl kommen sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf.Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG verlangt,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen verlangt. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
— Betriebshaftpflicht:
[Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden
[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden
Eigenerklärung: dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Nachweis: Für die Angebote die in engere Wahl gelangen, ist ein Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden,wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stoffpreisgleitklausel wird vereinbart.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
Es gelten für die Gewährleistung die Verjährungsfristen nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. In diesem Zusammenhang werden besonders hervorgehoben: ZTVE-StB, ZTVT-StB, ZTV Asphalt-StB, ZTV SoB-StB, ZTV Ew-StB, ZTV-M, ZTV P-StB etc.
(Näheres s. Besondere Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen, b-Unterlagen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.