A.V.E. – Neubau Kreisbauhof Paderborn, Montagegrube Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 21212
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.V.E. – Neubau Kreisbauhof Paderborn, Montagegrube
Montagegrube
Der A.V.E. Eigenbetrieb Kreis Paderborn plant den Bau eines zentralen Kreisbauhofes.
Der geplante Kreisbauhof soll aus folgenden Gebäudeteilen bestehen:
— zweigeschlossiges Betriebs- u. Verwaltungsgebäude – G1,
— Waschhalle – G2,
— Werkstattgebäude – G2,
— Fahrzeughalle v G3,
— Salzhalle – G4,
— Carportgebäude – G5,
— Schüttboxen.
Darüber hinaus sollten u. a. folgende Einrichtungen für den zukünftigen Nutzungsbedarf zur Verfügung stehen:
— Solebehälter,
— Kfz-Werkstatt,
— Hallenkran,
— Hebebühne,
— zentrale Waschhalle,
— betriebseigene Tankstelle,
— eigene Heizungsanlage.
Die Umsetzung soll am Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ in Paderborn erfolgen.
Das bestehende Entsorgungszentrum erstreckt sich über ein Gebiet von knapp 150 Hektar, inkl. Erschließungs- und Freiflächen.
Durch den Neubau des Kreisbauhofes an diesem zentralen Standort entstehen Sinnvolle Synergieeffekte zwischen Kreisbauhof und Entsorgungszentrum, da sämtliche Infrastruktureinrichtungen
Bereits vorhanden sind.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Planung, Lieferung und Komplett-Montierung einer Montagegrube
Die Fertigteil-Füllkammer-Montagegrube entspricht in Ihrer Grundausstattung mit allen Zubehörteilen den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der UVV, VBG, DGUV 109, VBF IIIA, WHG § 62 einschließlich dem entsprechenden Regelwerk.
Das angebotene Produkt muss über eine gültige, bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik
(DIBt-Zulassung) Verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Sollte die Fertigteilmontagegrube
Mit einer elektromotorischen Schiebeabdeckung ausgestattet sein ist eine Baumusterprüfung der Schiebeabdeckung inklusive dazugehörigem Prüfbericht einer offiziellen Prüfstelle (z. B. TÜV) mit dem Angebot einzureichen.
Fehlende Unterlagen führen zum Ausschluss des Angebots.
Es ist eine Fertigteil-Füllkammer-Montagegrube zu planen, zu liefern und komplett zu montieren. Die einschlägigen Vorschriften (UVV, VBG, VAwS, WHG § 62, DGUV 109, BG ZH 1/494, usw.) sind bei der Planung zu beachten und einzuhalten. Die nachfolgenden Positionen beschreiben Leistungen, welche auch ohne ausdrückliche Erwähnung die kompletten Arbeiten enthalten.
Die Erd- und Wasserhaltungsarbeiten werden gesondert vergütet. Die Ver- und Entsorgungsleistungen werden bauseits bis an die Grube verlegt und angeschlossen. Die Fertigteilmontagegrube ist einteilig zu liefern.
Ein nachträgliches zusammensetzen vor Ort ist auszuschließen.
Es dürfen Fertigteilgruben in Füllkammerbauweise angeboten werden, wenn diese hinsichtlich Gesundheits-, Arbeits und Brandschutz, sowie der Gebrauchstauglichkeit gleichwertig sind und über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt-Zulassung) verfügen.
Arbeitsgruben in monolithischer Bauweise oder einwandige Fertiggruben werden als nicht gleichwertig angesehen.
Lieferung und Einbau einer Fertigteil-Montagegrube in Füllkammerbauweise
Maße:
Länge:ca. 12,00 m
Breite:ca. 1,00 m i. L.
Arbeitsbereich:ca. 1,60 m i. L.
Stehhöhe:ca. 1,60 m
Sohlentiefe:ca. 1,80 m
Die angebotene Fertigteilmontagegrube, darf herstellerbedingt ca. ±5 cm von den zuvor genannten Maßen abweichen.
Die Belastung der Fertigteil-Montagegrube in Füllkammerbauweise, ist nach Verkehrslast SLW 60, DIN EN 1991-1-1:2010-12, DIN EN 1991-1-1 /
NA:2010-12, DIN-Fachbericht 101:2009-03 und DIN 4085 Beiblatt 1:2011-12
Ausgelegt.
Fahrzeuglast:
Achslast:20 to
Flächenlast:60 to
Die Montagegrube besteht aus folgenden Bauteilen:
(1) Stirnteile,
(2) Seitenwände,
(3) Grubenboden,
(4) Grubenrahmen.
Näheres siehe Leistungsverzeichnis.
Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige Produktlinien anzubieten.
Alle Bauteile ähnlicher Art und Lage müssen aufeinander abgestimmte Oberflächen, Farbtöne, Falzgeometrien, Kantenausbildungen, Beschläge etc. aufweisen, um eine gestalterische Durchgängigkeit zu gewährleisten.
Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2,00-4,00 m über OKF sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit vorzusehen, soweit solche Arbeitshöhen aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind.
Angebotsgrundlagen
Weitere Grundlagen des Angebotes sind: sind die zusätzlichen technischen Vorschriften. In der jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung: Eingeführte bautechnische Bestimmungen, gültige DIN-Normen, bauaufsichtliche Bescheide und Zulassungen sowie sonstige Fachnormen und technische Vorschriften; Fachregeln und Richtlinien des Handwerks, Herstellervorschriften für das Material und dessen Verarbeitung. Berufsgenossenschaftliche, bau-, orts- und verkehrspolizeiliche Vorschriften sowie Gesetze und Richtlinien zum Umwelt- und Naturschutz.
Für die erforderliche geprüfte Statik und die Bauartenprüfungen sind die entsprechenden Bescheinigungen zusammen mit dem Angebot bei der ausschreibenden Stelle einzureichen.
Näheres siehe Leistungsbeschreibung in den c_Unterlagen.
Die Anforderungen des GEG sind einzuhalten.
Das Bauvorhaben wird teilweise gefördert. Förderfähige Kosten werden im Laufe der weiteren Planung in Titeln zusammengefasst und sind im Rahmen der Ausführung und Abrechnung in den Aufmaßen und Rechnungen zu beachten.
Auch die Schlussrechnung ist nach förderfähigen Kosten aufzuteilen (Abrechnungsschlüssel wird nach Auftragsvergabe weitergegeben).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A EU gegeben sind. Der Nachweis hierzu kann wie folgt geführt werden:
—— durch die vom öff. Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die Allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Ebenfalls akzeptiert als vorläufiger Nachweis, ist auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Betriebshaftpflicht: [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden/[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Für die Angebote die in die engere Wahl kommen sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf.Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung — Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG verlangt,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen verlangt. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
— Betriebshaftpflicht:
[Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden
[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden
Eigenerklärung: dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Nachweis: Für die Angebote die in engere Wahl gelangen, ist ein Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es dürfen Fertigteilgruben in Füllkammerbauweise angeboten werden, wenn diese hinsichtlich Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, sowie der Gebrauchstauglichkeit gleichwertig sind und über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt-Zulassung) verfügen.
Arbeitsgruben in monolithischer Bauweise oder einwandige Fertiggruben werden als nicht gleichwertig angesehen.
Nebenleistungen
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seinen eigenen Bauschutt und Baumüll (Verpackungen, Müll usw.) während der jeweiligen Bauzeit auf eigene Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen. Bauschutt ist laufend zu entfernen. Entfernung und Entsorgung von Bauschutt/Materialabfällen liegen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers, die Kosten hierfür sind in der Preiskalkulation berücksichtigt und mit den Einheitspreisen abgegolten. Kommt der Auftragnehmer einer einmaligen schriftlichen oder mündlichen Aufforderung nicht nach, hat er die Kosten für die vorzunehmende Ersatzreinigung zu tragen. Ist der Verursacher nicht feststellbar, haften alle am Bau beteiligten Unternehmer als Gesamtschuldner.
Schutzvorrichtungen anderer Auftragnehmer dürfen, wenn die eigenen Arbeiten behindert werden, keinesfalls ohne Einwilligung des anderen Auftragnehmers und der Bauleitung entfernt werden. Die ordnungsgemäße Wiederanbringung hat ohne besondere Aufforderung zu erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.