3.4.5/3.4.6/3.4.13/3.4.29/4.2.4 Umgestaltung Straßenräume in Wiehl (Bahnhofstr./Hauptstr.)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiehl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51674
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2262 / 99-251
Fax: +49 2262 / 99-55251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiehl.de
Abschnitt II: Gegenstand
3.4.5/3.4.6/3.4.13/3.4.29/4.2.4 Umgestaltung Straßenräume in Wiehl (Bahnhofstr./Hauptstr.)
Baubereich 1:
— ca. 1 700 m2 Betonsteinpflaster, ungebundene Bauweise,
— ca. 750 m2 Asphalt,
— ca. 145 m2 Wassergebundene Wegedecke,
— ca. 555 m Pflasterzeile Grauwacke-Großstein 1-/2-/3-zeilig,
— ca. 180 m Stahlband-Einfassungen,
— ca. 800 m Diverse Sparten-Leitungs-Gräben,
— 77 Stück Betonsteinstufen,
— 22 Stück Mauerscheiben Handläufe, Pressroste in div. Formaten,
— 19 Stück Baumpflanzung,
— 130 m2 Vegetationsflächen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege,
— ca. 300 m2 Brückensanierung,
— ca. 45 m Geländer,
— ca. 23 m3 Stahlbetonmauer,
— ca. 430 m2 Gerüstbau Abbruch WC-Anlage.
Baubereich 2:
— ca. 2 500 m2 Natursteinplatten Grauwacke,
— 470 m2 Kleinsteinpflaster,
— ca. 600 m2 Asphalt,
— ca. 1 200 m2 Farbasphalt,
— ca. 145 m2 Wassergebundene Wegedecke,
— ca. 1 100 m Pflasterzeile Grauwacke-Großstein 1-/2-/3-zeilig,
— ca. 50 m Stahlband-Einfassungen,
— ca. 1 150 m Diverse Sparten-Leitungs-Gräben,
— 24 Stück Betonsteinstufen,
— ca. 5 m3 Stahlbetonmauer,
— 183 Stück Natursteinstufen,
— 14 m2 Mauerverblendung Handläufe, Pressroste in div. Formaten,
— 8 Stück Baumpflanzung,
— 40 m2 Vegetationsfläche Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Wiehl
Ausgeschrieben werden Landschaftsbauarbeiten für den 2. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme „Umgestaltung Wiehlaue“ im nördlichen und westlichen Teil des alten Kurparks im Rahmen des ISEK Wiehl Zentrum mit folgenden Hauptleistungen:
— 120 t Asphaltaufbruch,
— 420 m2 Pflasterdecke aufnehmen,
— 285 m3 Ungebundene Befestigung aufnehmen,
— 1 100 m3 Bodenaushub und -entsorgung,
— 60 m3 Füllboden,
— 55 m3 Grabenaushub für Abwasserleitungen,
— 30 m3 Grabenaushub für Wasserleitungen,
— 1 St. Wasser-Anschlusspoller,
— 92 m3 Grabenaushub für Starkstromkabel,
— 6 St. Bodeneinbauleuchten,
— 1 St. Strom-Anschlusspoller,
— 24 m3 Stahlbeton,
— 57 St. Sitzblöcke und Platten als Betonfertigteile,
— 37 m Betonblockstufen,
— 860 m3 Schottertragschicht,
— 1 970 m2 Asphalttragschicht,
— 1 000 m2 Asphaltdeckschicht,
— 880 m2 Farbige Asphaltdeckschicht,
— 120 m2 Farbige Gussasphaltdeckschicht,
— 320 m2 Wassergebundene Wegedecke,
— 22 St. Sitzbänke,
— 4 St Abfallbehälter,
— 11 St Fahrradanlehner,
— 4 St Stahl-Handläufe,
— 18 St. Baumneupflanzungen,
— 1 210 m2 Pflanz- und Staudenflächen,
— 1 300 m2 Rasenflächen Fertigstellungspflege.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiehl
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland