Via Culturalis Teilraum Gürzenichstraße – Vertragserweiterung Visualisierungen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Via Culturalis Teilraum Gürzenichstraße – Vertragserweiterung Visualisierungen
Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Auftragserweiterung des bereits vorhandenen Ingenieurvertrages über Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Baumaßnahme
Gürzenichstraße
50667 Köln
Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Auftragserweiterung des bereits vorhandenen Ingenieurvertrages über Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Baumaßnahme: „Erstellung eines Gestaltungsplans für das erweiterte Betrachtungsgebiet des „Gesamtraum Via Culturalis“ über Leistungen der Fortschreibung Visualisierungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Via Culturalis Teilraum Gürzenichstraße – Vertragserweiterung Verkehrsanlagen
Nationale Identifikationsnummer: ka
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rmpsl.la
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Auftragserweiterung des bereits vorhandenen Ingenieurvertrages über Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Baumaßnahme: „Erstellung eines Gestaltungsplans für das erweiterte Betrachtungsgebiet des „Gesamtraum Via Culturalis“ sowie Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §39 HOAI 2013 für die Kernzone Kulturpfad und den Teilraum Gürzenichstraße Köln“. Dieser wurde von 61 am 21.4.2017 geschlossen. Der Auftragswert ist [Betrag gelöscht] EUR und wurde Europaweit ausgeschrieben.
Für die weitere Öffentlichkeitsarbeit (Bauschild, Publikation Baufortschritts etc.) wird nun eine Fortschreibung der durch die Planung zwischenzeitlich überholten Visualisierungen nötig.
Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich durch die Erweiterung nicht.
Eine Auftragsänderung ohne neues Vergabeverfahren unter Berufung auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 als auch Nr. 3 GWB ist zulässig, da zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers:
a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Ebenso ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte.
Ebenso ist die Forderung erfüllt, dass der Wert dieser Auftragserweiterung unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags liegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Auftragserweiterung des bereits vorhandenen Ingenieurvertrages über Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Baumaßnahme: „Erstellung eines Gestaltungsplans für das erweiterte Betrachtungsgebiet des „Gesamtraum Via Culturalis“ sowie Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §39 HOAI 2013 für die Kernzone Kulturpfad und den Teilraum Gürzenichstraße Köln“. Dieser wurde von 61 am 21.4.2017 geschlossen. Der Auftragswert ist [Betrag gelöscht] EUR und wurde Europaweit ausgeschrieben.
Für die weitere Öffentlichkeitsarbeit (Bauschild, Publikation Baufortschritts etc.) wird nun eine Fortschreibung der durch die Planung zwischenzeitlich überholten Visualisierungen nötig.
Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich durch die Erweiterung nicht.
Eine Auftragsänderung ohne neues Vergabeverfahren unter Berufung auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 als auch Nr. 3 GWB ist zulässig, da zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers
a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Ebenso ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte.
Ebenso ist die Forderung erfüllt, dass der Wert dieser Auftragserweiterung unter 50 Prozent des Wertes des Ursprünglichen Auftrags liegt.
Eine Auftragsänderung ohne neues Vergabeverfahren unter Berufung auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 als auch Nr. 3 GWB ist zulässig, da zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Ebenso ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Ebenso ist die Forderung erfüllt, dass der Wert dieser Auftragserweiterung unter 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags liegt.