2021-139 Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Friedhofsbaggern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-139 WBD
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE242080545
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-139 Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Friedhofsbaggern
Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Friedhofsbaggern.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR Betriebshof Kasslerfeld
Max-Peters-Str. 23
47059 Duisburg
2 Stück neue Friedhofsbagger
— Spurbreite ca. 1 300 mm (+/- 10 %),
— Gesamtbreite max. 1 540 mm,
— Turbo-Dieselmotor mit ca. 3 000 ccm Hubraum (+/- 10 %),
— Motorleistung min. 100 kW,
— Geschlossener Drehkranz mit Innenverzahnung, Durchmesser.
Größer 900 mm
— Schwenkbereich 360 Grad,
— Gesamtausladung min. 4 900 mm ab Drehkranzmitte,
— Verstärkter Greiferkorb 760 x 900 mm mit Zähnen,
— Zweischalen-Felsengreifer 760 x 900 mm (L x B),
— Abgasnorm Euro 6,
— Hydrostatischer Fahrantrieb,
— Permanenter Allradantrieb,
— Automative Steuerung.
Von dem geplanten Liefertermin in der 43. KW 2021 (25.10.2021-29.10.2021) abweichende, verbindlich kürzeste Lieferfristen nach schriftlichem Auftragseingang, unabhängig davon ob sie vor oder nach dem v. s. Planliefertermin des/der AG liegen, können angeboten werden und fließen in die Angebotsbewertung ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter/-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage / Erklärung in der Anlage 2 („Checkliste“) mit „Ja“ beantwortet wird:
a) Erklärung des / der Bieters/-in zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer. Für Bieter /-innen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands gelten vergleichbare Institutionen des jeweiligen Landes.
Der / die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer Befähigung zur Berufsausübung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 6 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— siehe Anlage 6, Formblatt F5 – (oder Präqualifikation oder EEE).
b) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
— siehe Anlage 6, Formblatt F6 – (oder Präqualifikation oder EEE).
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem/der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 6 enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 („Allgemeine Unternehmensdaten“) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in der Anlage 6, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Sofern die Netto-Auftragssumme / Netto-Angebotssumme den Wert von [Betrag gelöscht] EUR erreicht, ist der / die AG nach den Bestimmungen des § 21 Abs. (4) Arbeitnehmer-Entsendegesetz verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung, zusätzlich zu den v. g. Eignungskriterien, eine Auskunft nach § 150a Gewerbeordnung aus dem Gewerbezentralregister über den / die Bieter/-in einzuholen, der / die nach Abschluss der Angebotsbewertung den Auftrag erhalten soll.
Es liegt im freien Ermessen des / der Bieters/-in, ob er / sie zum Zweck der zeitlichen Optimierung des Verfahrens seinem / ihrem Angebot bereits einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug als Anlage beifügt. Sollte der / die Bieter/-in von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, darf der eingereichte Gewerbezentralregisterauszug zum bekannt gemachten Einreichungstermin aber nicht älter als maximal 3 Monate sein, ansonsten kann der / die AG ihn nicht akzeptieren.
Ein evtl. bereits vor dem Eingang des von dem / der AG angeforderten Gewerbezentralregisterauszugs erteilter Auftrag, wird nur unter dem Vorbehalt wirksam, dass die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen beinhaltet. Sollte der Auszug negative Eintragungen zu dem beauftragten Unternehmen ausweisen, stellt dieser Umstand einen Verstoß gegen die vorgegebenen Vertragsbedingungen des Vergabeverfahrens dar, so dass ein rechtswirksames Vertragsverhältnis nicht zustande kommt und ein evtl. bereits erteilter Auftrag damit unwirksam wird.
Bieter/-innen mit Betriebsstandort oder anbietender Niederlassung in einem anderen Herkunftsland als Deutschland, haben vor der Auftragserteilung eine dem Gewerbezentralregisterauszug gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde ihres Herkunfts-/Niederlassungslandes an den / die AG zu übermitteln.
Werden derartige Urkunden oder Bescheinigungen von dem Herkunfts-/Niederlassungsland des / der Bieters/-in nicht ausgestellt, so können sie durch eine eidesstattliche Versicherung ersetzt werden.
Im Fall von Herkunfts-/Niederlassungsländern, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann die eidesstattliche Versicherung auch durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein/-e Vertreter/-in des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunfts-/Niederlassungslandes des / der Bieters/-in abgibt.
Der / die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 6 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
— siehe Anlage 6, Formblatt F2 – (oder Präqualifikation oder EEE).
b) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zur Anzahl der Jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— siehe Anlage 6, Formblatt F3 – (oder Präqualifikation oder EEE).
c) Eigenerklärung des / der Bieters -in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
— siehe Anlage 6, Formblatt F4 – (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger).
d) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und min. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden betragen muss
— siehe Anlage 6, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung).
e) Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus Kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieters/-in einzureichen.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 6 enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 („Allgemeine Unternehmensdaten“) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in der Anlage 6, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
a) Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
— siehe Anlage 6, Formblatt F11 – (oder Präqualifikation oder EEE).
Der / die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 6 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieters/-in zu mindestens 3 der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer (Referenzliste)
— siehe Anlage 6, Formblatt F1.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die genutzte E-Vergabeplattform „Metropole Ruhr“ an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessenten /in auf der E-Vergabeplattform „Metropole Ruhr“ erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Sollten während der laufenden Angebotsphase auf andere Weise als der zuvor beschriebenen (z. B. per Telefon, Fax oder E-Mail) Fragen oder Auskunftsersuchen an den / die AG gerichtet werden, wird der / die AG deren Beantwortung auf diesen Kommunikationswegen nicht nachkommen, sondern auf die vorstehende Verfahrensweise und die E-Vergabeplattform „Metropole Ruhr“ verweisen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller /in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt.
Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die E-Vergabeplattform „Metropole Ruhr“ bekannt gegeben.
Nur wenn die Frage eines /r Interessenten /in derart unternehmensspezifisch sein sollte, dass deren Beantwortung für andere am Verfahren Beteiligte offensichtlich nicht von Interesse ist, oder wenn der Kommunikationsinhalt Geschäftsgeheimnisse des / der Fragestellers /in beinhaltet, deren öffentliche Einsehbarkeit zu dessen / deren Nachteil gereichen könnte, wird der / die AG im Rahmen der Beantwortung von einer Einbindung aller am Vergabeverfahren Interessierten absehen und stattdessen eine bilaterale Kommunikation mit dem / der Fragesteller /in führen, aber auch in diesem Fall nur über die E-Vergabeplattform „Metropole Ruhr“. Allerdings werden auch im Rahmen einer solchen bilateralen Korrespondenz gegebene auftrags- und / oder verfahrensrelevante, weiterführende Informationen anonymisiert und neutralisiert an sämtliche registrierte Unternehmen weitergegeben.
Verhandlungen zwischen dem / der AG und dem / der Bieter /in /gemeinschaft finden nicht statt. Technische Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt sind, sofern der / die AG sie für notwendig erachtet aber zulässig.
Mitteilungen des / der AG an die Bieter /innen /gemeinschaften gelten nach den Bestimmungen des Vergabeportals als zugegangen, wenn diese in den Projektraum der Vergabeplattform eingestellt werden. Die Bieter/innen/gemeinschaften sind daher im eigenen Interesse gehalten, den Projektraum regelmäßig nach neuen Mitteilungen des / der AG zu überprüfen, explizit 5 Kalendertage (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) vor Ablauf der Angebotsfrist.
Technische und kaufmännische Fragen, Auskunftsersuchen zu Unklarheiten und Rügen zu den Ausschreibungsunterlagen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis 7 Kalendertage (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) vor dem Submissionstermin, ausschließlich über die Vergabeplattform „Metropole Ruhr“ an den / die AG zu richten. Der / die AG kann von der Beantwortung von Fragen und Auskunftsersuchen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen.
Interessenten /-innen können durch ihre Registrierung auf der Vergabeplattform „Metropole Ruhr“ und der Hinterlegung einer stets aktuellen E-Mail Adresse sicherstellen, dass sie über neu eingehende Informationen des / der AG zeitnah in Kenntnis gesetzt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDR39
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht][gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.