All-in-One-Videokonferenz-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 020-2021-08
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
All-in-One-Videokonferenz-Lösung
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag beinhaltet 3 All-In-One-Videokonferenzlösungen mit unterschiedlichen Anforderungen sowie einen mobilen Displayständer, welcher mit allen Gerätetypen nutzbar ist. Die Anforderungen ergeben sich aus den folgenden Seiten.
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Art und Umfang der Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31.7.2023. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, soweit der Vertrag nicht seitens der AG mindestens 3 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit das Vertragsverhältnis schriftlich aufkündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.7.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Hinweis 1: Auf Grund des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für die Bieterin/den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a der Gewerbeordnung einzuholen.
Hinweis 2: Die Universität Bielefeld ist nordrhein-westfälische Auftraggeberin im Sinne des § 1 Abs. 4 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) vom 22.3.2018. Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG-NRW wird das Dokument 513 EU BVB TVgG NRW Vertragsbestandteil.
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die einzureichenden Unterlagen sind dem Formular „325 EU 01-2020 – Zusammenstellung Angebotsunterlagen“ zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYY6Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland