Lieferung von Erdgas für 6 Abnahmestellen des Kreises Heinsberg 2022-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 15 20 01-2021/76
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/ausschreibungen/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für 6 Abnahmestellen des Kreises Heinsberg 2022-2023
— Ausschreibung Erdgas mit 10 % Biogasanteil des Kreises Heinsberg 2022-2023,
— Lieferung über 2 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung;
— 6 Abnahmestellen, ca. 1,7 GWh/Jahr.
Lieferbeginn 1.1.2022.
Kreisgebiet Heinsberg
52525 Heinsberg,
Janusz-Korczak-Schule
Siemensstr. 2 52525
Heinsberg, Schulpsychologische Beratungsstelle
Max-Planck-Str. 5
52525 Heinsberg,
Feuerschutzzentrum
Zur Feuerwache 6a
41812 Erkelenz,
Haus der Musik
Aachener Str. 49
41812 Erkelenz,
Berufskolleg Erkelenz (2 Lieferstellen)
Westpromenade 2
41812 Erkelenz.
— 5 SLP-Abnahmestellen (Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung),
— ca. 0,4 GWh/a und 1 RLM-Abnahmestelle (mit registrierender Leistungsmessung), ca. 1,3 GWh/a.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spätestens 6 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 7 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von vier Jahren (1.1.2026, 6.00 Uhr), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung (siehe auch Formblatt 1:Allgemeine Erklärungen),
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt 1: Allgemeine Erklärungen).
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
— Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt 1: „Allgemeine Erklärungen“,
— Formblatt 5: „Angaben zum Unternehmen“: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Erdgassparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Erdgasumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
— Nachweis über die Bioerdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt 6: „Referenzen Bioerdgas“). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
— Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern ist das Formblatt 3: „Liste Unterauftragnehmer“ auszufüllen. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen (siehe auch Formblatt 4: „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“),
— Formblatt Angaben zum Unternehmen Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt 7.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
— Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 2: „Eigenerklärung der Bewerber-Bietergemeinschaft“ einzureichen,
— Mittels Eigenerklärung ist Formblatt 8 zu §§ 123, 124 GWB einzureichen,
— Es ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption gemäß dem Formblatt 9: „Eigenerklärung Korruption NRW“ einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung Heinsberg, Z. 127
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich — unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart — etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion-Aachen www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bewerber/Bieter werden (automatisch) über Bewerber-/Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bewerber-/Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung nachzufordern. Davon umfasst sind sämtliche in den Ziffern III.1.1), III.1.2), III.1.3) und III.2.2) geforderte Unterlagen, Angaben und Erklärungen. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Die Frist für die Nachreichung im Rahmen der Aufklärung beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf einer Frist von 6 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID:
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYYVG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB — Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.