Geräteträger mit Anbaugeräten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haan
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2129 / 911-391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.haan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geräteträger mit Anbaugeräten
Die Gartenstadt Haan beabsichtigt Ihren Bedarf an folgenden Fahrzeugen und Anbaugeräten für den Betriebshof zu decken:
– 2 x Holder C65 SC,
– 1 x Vario Schneeschild,
– 1 x Zweikammer – Aufbau – Streuer,
– 1 x Frontsichelmähwerk,
– 1 x Frontblasgerät,
– 1 x Gießanlage mit Ausleger.
Stadt Haan – Die Bürgermeisterin
Betriebshof Ellscheid 9a
42781 Haan
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Erstmontage und Inbetriebnahme der oben aufgeführten Geräteträger mit Anbaugeräten zum Betriebshof, Ellscheid 9a in 42781 Haan.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geräteträger mit Anbaugeräten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf-Sieglar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53844
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Die Gartenstadt Haan informiert gemäß § 134 GWB über den vorgesehenen Zuschlag vorab.
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.