Apothekenversorgung – Kreisklinikum Siegen Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-045-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Apothekenversorgung – Kreisklinikum Siegen
Die Kreisklinikum Siegen GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Versorgung und Belieferung mit Arzneimitteln und Impfstoffen inklusive der notwendigen Dienstleistungen nach § 14 ApoG.
Insbesondere ist hierbei die angemessene Nähe der Apotheke zum Krankenhaus hervorzuheben (< 1 Stunde Fahrtzeit), was mit Verweis auf das Urteil vom 30. August 2012 BVerwG 3 C 24.11 klar definiert ist.
Ziel der Ausschreibung ist eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und sichere Versorgung mit Arzneimitteln und pharmako-ökonomische Prozessteuerung im Kreisklinikum Siegen.
Kreisklinikum Siegen GmbH
Weidenauer Str. 76
57076 Siegen
Die Kreisklinikum Siegen GmbH (nachfolgend Auftraggeberin genannt) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Versorgung und Belieferung mit Arzneimitteln und Impfstoffen inklusive der notwendigen Dienstleistungen nach § 14 ApoG.
Die Erfüllung der Versorgungsaufgabe in Bezug auf die Arzneimittel und Impfstoffe umfasst neben der Bereitstellung dieser auch Aufgaben der Beratung, der Bevorratung und der Herstellung sowie der Überwachung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Vereinbarungen.
Der abzuschließende Versorgungsvertrag bedarf nach § 14 (5) ApoG der behördlichen Genehmigung. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie auf die Genehmigungsentscheidung der zuständigen Behörde keinen Einfluss hat. Die Entfernung zwischen Apotheke und Klinik, sowie die benötigte Fahrtzeit gemäß vorzulegendem Routenplaner sind zwingend anzugeben.
Weiterhin bedarf der abzuschließende Vertrag im Zusammenhang mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten vor Zuschlagerteilung einer Überprüfung nach Artikel 5ff Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Bieter vor Ort.
Die angegebenen Bedarfsmengen wurden auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauches des Jahres 2020 ermittelt. Die angegebenen Mengen dienen lediglich der Kalkulation, aus denen sich keinerlei Abnahmeverpflichtungen weder für Einzelbestellungen noch für die Jahresabnahmemenge ergeben.
Bei den in der Arzneimittelliste (Dateianhang) aufgeführten Arzneimitteln handelt es sich um die kumulativen Mengenangaben des Bestelljahres 2020. Soweit es zu einer Änderung der aufgeführten Produkte kommt, ist die Auftragnehmerin im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu einer gleichwertigen Lieferung verpflichtet.
Eine Neuaufnahme einzelner Produkte ist jederzeit möglich. Die Auftragnehmerin übergibt der Klinik für Entscheidungszwecke ein entsprechendes Angebot.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Apotheke Klinikum Oberberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYE2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]