Verlängerung RV Notebooks Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.26 - 0359/21/VV: 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]952
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung RV Notebooks
Verlängerung RV Nr.: 20187 über die Lieferung von Notebooks und Zubehör.
Verlängerung des Rahmenvertrags Nr. 20187 über die Lieferung von Notebooks und Zubehör, um einen weiteren Monat bis maximal 2 Monate.
Das vereinbarte Gesamtvolumen des Rahmenvertrags Nr. 20187 von [Betrag gelöscht] EUR inkl. USt. wird, trotz der Verlängerung, nicht überschritten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV liegen vor.
Die Bereitstellung des Nachfolgevertrages kann nicht bis zum 30.6.2021 erfolgen. Die Vorbereitung des Verfahrens zur Ausschreibung des Nachfolgevertrags wurde am bereits 14.11.2019 begonnen. Das Verfahren hätte unter normalen Umständen im Mai oder Juni 2020 durch Zuschlagserteilung erfolgreich abgeschlossen werden können. Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern hat seit 14.5.2021 die Vergabeverfahren (Offene Verfahren, mehrere Lose unter der BA Nr. 9977/19) über Rahmenverträge zur Beschaffung von Notebooks veröffentlicht. Die Aufgetretenen Verzögerungen liegen zwar teilweise, aber nicht vollständig außerhalb der Verantwortungssphäre des Auftraggebers.
Es ging vorliegend allein darum, den Zeitraum einer etwaigen Versorgungslücke zwischen dem Auslaufen der Alten und Bezuschlagung der neuen Rahmenvereinbarung zu überbrücken, um so eine kontinuierliche Bedarfsdeckung zu gewährleisten.
Äußerst dringliche zwingende Gründe:
Eine Versorgungslücke über die Leistungen des RV Nr. 20187 muss unter allen Umständen vermieden werden. Die nahtlose und kontinuierliche Bereitstellung der Leistungen ist notwendig, Um die effiziente Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Bedarfsträger des Rahmenvertrags Nr.: RV 20187 nicht zu gefährden.
Gründe für den Auftraggeber nicht vorhersehbar und auch ansonsten nicht aus seiner Verantwortungssphäre stammend:
Bedingt mit dem Auftreten der Covid-19-Pandemie verschärfte sich die ohnehin angespannte Personalsituation deutlich und in Einem Maße, das zur nun notwendigen Interimsvergabe führte.
Verhandlungsverfahren mit nur einem Teilnehmer:
Das Ziel eine Versorgungslücke nicht entstehen zu lassen, kann mit einem wettbewerblichen Verfahren nicht erreicht werden. Die Interimsvergabe würde sogar Ressourcen von der Durchführung des aktuellen Verfahrens binden, wodurch sich die reguläre Ausschreibung deutlich verzögern würde, was die zu vermeidende Deckungslücke noch weiter vergrößern könnte.
Letztlich würde dann die Interimsvergabe quasi zur Hauptvergabe werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung RV Notebooks
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13409
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.