FLUMIAS-ISS Phase C/D/E1 Referenznummer der Bekanntmachung: 50WP2012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
FLUMIAS-ISS Phase C/D/E1
In der hier zu beauftragenden Phase C/D/E1 sollen alle Aktivitäten beauftragt werden, die zur Fertigstellung der Flughardware und deren Übergabe an die ESA notwendig sind. Die Phase E1 endet mit einem Commissioning Review (Demonstration der Betriebsbereitschaft nach Einbau in das entsprechende Rack im Columbus Modul der ISS), nach deren Bestehen die ESA die Hardware übernimmt und sich für Betrieb und Erhalt verantwortlich erklärt.
Startplatz in Florida, USA. Der Verwendungsort der entwickelten HW ist die Internationale Raumstation ISS.
In der hier zu beauftragenden Phase C/D/E1 sollen alle Aktivitäten beauftragt werden, die zur Fertigstellung der Flughardware und deren Übergabe an die ESA notwendig sind. Die Phase E1 endet mit einem Commissioning Review (Demonstration der Betriebsbereitschaft nach Einbau in das entsprechende Rack im Columbus Modul der ISS), nach deren Bestehen die ESA die Hardware übernimmt und sich für Betrieb und Erhalt verantwortlich erklärt. Weitere Beschreibungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag soll im Ergebnis im Wege eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV vergeben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FLUMIAS-ISS Phase C/D/E1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB),
3) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB),
4) der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
5) der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).