Begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Bundesförderprojekt „Die Via Culturalis – südlicher Abschnitt“, Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0083-61-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Bundesförderprojekt „Die Via Culturalis – südlicher Abschnitt“, Köln
Beschaffungsgegenstand ist die Durchführung und Betreuung der konzeptionellen Bausteine „Verstetigung und Weiterentwicklung der Kommunikation Via Culturalis“ sowie „Teilnahme und Beteiligung an Veranstaltungen des Bundesprogramms“ im Rahmen des Projekts „Die Via Culturalis – südlicher Abschnitt“ aus dem Bundesförderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19“.
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Bundesförderprojekt „Die Via Culturalis – südlicher Abschnitt“ Köln
Der Leistungsumfang lässt sich in 2 Hauptblöcke untergliedern: Zum einen die allgemeine Verstetigung und Weiterentwicklung des Kommunikationskonzepts Via Culturalis (Block 1) und zum anderen die Teilnahme an der jährlichen Veranstaltung „Tag der Städtebauförderung“ (Block 2).
Block 1
Im Kern soll das vorhandene Kommunikationskonzept verstetigt und qualitätsvoll weiterentwickelt werden. Unter den Oberbegriffen Informieren und Erleben soll über verschiedene Print- und Digitalformate kontinuierlich über das Projekt kommuniziert werden. Darüber hinaus soll die App Audiotour Via Culturalis erweitert werden sowie weitere Kommunikationsformate entwickelt und umgesetzt werden, um das Kulturquartier nachhaltig erlebbar zu machen. Darüber hinaus sollen mittels verschiedener Veranstaltungsformate die relevanten Akteure für ein Mitwirken an dem Projekt Via Culturalis aktiviert werden, um die Qualität in diesem besonderen Quartier zu steigern und langfristig zu sichern. Das Leistungsbild umfasst hierfür unter anderem die Konzeption, Organisation, Moderation und Dokumentation der Termine.
Block 2
Im Rahmen des jährlichen Tags der Städtebauförderung gilt es stets die Via Culturalis als Kulturquartier im Ganzen zu vermitteln und insbesondere über die beiden baulichen Planungen Neugestaltung Gürzenichstraße und Freitreppe Sankt Maria im Kapitol zu informieren. Die Veranstaltungen sollen hinsichtlich Umfang und Qualität an den sehr hohen Standard der vorangegangenen Förderperiode (2017-2019) anknüpfen und der breiten wie interessierten Stadtgesellschaft ein hochwertiges sowie vielfältiges Veranstaltungsprogramm angeboten werden. Das Leistungsbild umfasst unter anderem die Konzeption, Organisation, Moderation und Dokumentation.
Zum Hintergrund
Der Städtebauliche Masterplan für die Innenstadt aus dem Jahr 2008 hat sich als Regiebuch für die Entwicklung von Köln verstetigt. In Ergänzung hierzu wurden so genannte Lupenräume definiert, welche aufgrund ihrer historischen, kulturellen und touristischen Bedeutung einer vertiefenden stadtgestalterischen und funktionalen Betrachtung bedürfen. Der erste Lupenraum Via Culturalis umfasst den innerstädtischen Kulturpfad sowie seine direkte Umgebung. Zwischen der Hohen Domkirche im Norden und der markanten romanischen Kirche Sankt Maria im Kapitol im Süden spannt sich ein Stadtquartier auf, das in seiner Bedeutung für die Kölner Stadtgeschichte und in seiner Dichte an bemerkenswerten Kulturbausteinen einzigartig ist. Die Idee der Via Culturalis beschreibt das ambitionierte Vorhaben, die Zeitebenen und Zeitspuren von 2 Jahrtausenden Stadt- und Kulturgeschichte im öffentlichen Raum sichtbar und begreifbar zu machen.
Weitere Informationen zu der Via Culturalis finden sich unter: http://www.viaculturalis.cologne.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert das Projekt Via Culturalis der Stadt Köln im Rahmen des Förderprogramms Nationale Projekte des Städtebaus. Dies muss berücksichtigt werden, insbesondere bei der Qualität des Projektprozesses, dessen Transparenz und bei der Vermittlung des Projektes an die Öffentlichkeit. Erhöhte Aufmerksamkeit muss zudem den zeitlichen Rahmenbedingungen der Förderung im Rahmen der Planung und Durchführung der Maßnahmen zugestanden werden.
Aktuell ist ein Förderzeitraum von 2019-2023 für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Aufgrund von Verzögerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie soll der Förderzeitraum bis einschließlich 2024 verlängert werden. Der Leistungszeitraum für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit erstreckt sich bis 2024.
Gesucht wird eine Kommunikationsagentur mit innovativen Ideen sowie dem technischen und grafischen Know How, die die in den 2 oben beschriebenen Hauptblöcken benötigten Leistungen bedienen kann.
Verlängerung der Vertragslaufzeit jeweils um ein Jahr. Die in den Vertragsunterlagen betroffenen Leistungsbausteine sind im Vorfeld mit der Auftraggeberin abzustimmen. Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,
— Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten 3 Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR,
— gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
— gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
— Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
— es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
— das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
— es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist ausschließlich über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen einzureichen.
Geforderte Nachweise sind:
1) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nummer 2 VgV, in Höhe von 1,5 Millionen EUR für Personen-, und in Höhe von 2,0 Millionen EUR für Sach- und sonstige Schäden, oder Eigenerklärung über den Abschluss im Auftragsfall (Mindestanforderung).
2) Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz (netto) sowie zum Netto-Jahresumsatz für die Betreuung und Moderation von Wettbewerben bezogen auf die letzten 3 Jahre 2018, 2019, 2020, gemäß § 45 (4) Nummer 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
Zu 2) Umsatz für gleichartige Dienstleistungen der letzten 3 Jahre im Durchschnitt [Betrag gelöscht] EUR.
1) Erklärung zur Zahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren (2018, 2019 und 2020) beschäftigten Mitarbeiter*innen (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte gemäß § 46 (3) Nummern 6 und 8 VgV.
2) Auskunft über die Beschäftigung von mindestens 2 operativ tätigen Personen mit beruflicher Erfahrung in Moderation, Grafik- und Kommunikationsdesign und Projektmanagement (Es zählen sowohl Inhaber*innen als auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit entsprechender Berufsqualifikation).
3) Nachweis von Referenzprojekten gemäß § 46 (3) Nummer 1 VgV, die folgende Kriterien beinhalten:
a. Projekt mit der Entwicklung und Anwendung einer Kommunikationsstrategie einschließlich digitaler Medien und analoger Formate,
b. Projekt mit Förderkulisse für einen öffentlichen Auftraggeber,
c. Projekt der Öffentlichkeitsarbeit speziell im Bereich Stadtentwicklung, Stadtmarketing, Tourismus, Kunst und Kultur, Architektur und Immobilien für einen Auftraggeber,
d. Projekt mit Konzeption, Organisation und Management von öffentlichen Veranstaltungen mit mindestens 200 Teilnehmer*innen),
e. Projekt mit komplexen Akteursgeflechten in Kombination mit der Konzeption und Moderation von Workshops mit 40 Teilnehmer*innen.
Zu 2)
Die Personen, die die ausgeschriebenen Leistungen erbringen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es wird gefordert gemäß § 46 (3) Nummer 6 VgV, dass
— der / die verantwortliche Projektleiter*in (Büroinhaber*in, und/oder festangestellte/r Beschäftigte(r)) für die Leistungen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit die Qualifikation Diplom-Kommunikationsdesigner und/oder Diplom-Kulturmanager oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung,
— der / die verantwortliche Stellvertreter*in (Büroinhaber*in, und/oder festangestellte/r Beschäftigte(r)) für die Leistungen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit die Qualifikation Diplom-Kommunikationsdesigner und/oder Diplom-Kulturmanager oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung,
— die Personen, die die ausgeschriebenen Leistungen erbringen sollen, folgende Voraussetzungen erfüllen: mindestens 2 der Beschäftigten im Projektteam sind ausgebildete Diplom- Grafikdesigner und/oder Diplom-Kommunikationsdesigner oder vergleichbar (Büroinhaber/-inhaberin und/oder festangestellter Beschäftigter/Beschäftigte) und müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem entsprechenden Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung in der oben genannten Fachrichtung haben.
Zum Beleg sind die Personen zu benennen und entsprechende Nachweise (zum Beispiel Diplom-/Master-Urkunden oder gleichwertig) mit dem Angebot einzureichen.
Zu 3):
Insgesamt sind für jedes Kriterium (a. – e.) je 2 Referenzprojekte nachzuweisen. Eine Projektreferenz kann auch als Nachweis für mehrere Kriterien dienen.
Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 1.1.2016) bearbeitet und abgeschlossen worden sein. Laufende Projekte werden berücksichtigt, wenn mindestens 80 % der Leistungen abgeschlossen sind.
Der Bieter muss jede einzelne Projektreferenz auf jeweils maximal 3 einseitig bedruckten DIN A4 Seiten mit den folgenden Angaben (siehe Formblatt) und in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen:
— Projektname,
— Projektbeschreibung,
— Erläuterung zum Nachweis der inhaltlichen Kriterien unter Nummer 3 a) – e),
— Leistungszeitraum von Beauftragung bis zum Abschluss des Auftrags,
— Nettohonorar für die erbrachten Dienstleistungen,
— Nennung des Auftraggebers (inklusive Telefonnummer.
Oder Emailadresse, auch eine Projektemailadresse ist ausreichend).
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYE8J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU