Winterdienste Schleswig-Holstein Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06-28-NW-CSC-SHN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienste Schleswig-Holstein Nord
Die AOK Nordwest verfügt in ihrer Serviceregion Schleswig-Holstein Nord über mehrere Liegenschaften. Die Liegenschaften sind sowohl fußläufig wie auch für PKW-Fahrer zugänglich. Im Zuge der Betriebssicherheitsverordnung und den lokalen Satzungen zur Straßenräumung plant die Auftraggeberin, den Winterdienst an verschiedenen Standorten der Serviceregion Schleswig-Holstein Nord für die Saison 2021/22 bis 2024/25 auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt in 9 Gebietslosen.
Eckernförde
Bachstr. 2a
24340 Eckernförde
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für außen- und innenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Schneeräumung/-beseitigung,
— Informationspflicht.
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge).
Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des gesamten Leistungszeitraums am 31.10.2025, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines der Leistungszeiträume, d. h. zum 31.10.2023 bzw. 31.10.2024, gekündigt wird.
Flensburg
Heinrichstr. 21
24937 Flensburg
Plus AOK-Liegenschaft in 24937 Flensburg, Helenenallee 4.
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für außen- und innenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Schneeräumung/-beseitigung,
— Informationspflicht.
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge).
Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des gesamten Leistungszeitraums am 31.10.2025, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines der Leistungszeiträume, d. h. zum 31.10.2023 bzw. 31.10.2024, gekündigt wird.
Husum
Brinckmannstr. 43
25813 Husum
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für außen- und innenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Schneeräumung/-beseitigung,
— Informationspflicht.
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge).
Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des gesamten Leistungszeitraums am 31.10.2025, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines der Leistungszeiträume, d. h. zum 31.10.2023 bzw. 31.10.2024, gekündigt wird.
Itzehoe
Theodor-Heuss-Platz 2
25524 Itzehoe
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für außen- und innenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Schneeräumung/-beseitigung,
— Informationspflicht.
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge).
Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des gesamten Leistungszeitraums am 31.10.2025, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines der Leistungszeiträume, d. h. zum 31.10.2023 bzw. 31.10.2024, gekündigt wird.
Kiel
Edisonstr. 70
24145 Kiel
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für außen- und innenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Schneeräumung/-beseitigung,
— Informationspflicht.
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge).
Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des gesamten Leistungszeitraums am 31.10.2025, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines der Leistungszeiträume, d. h. zum 31.10.2023 bzw. 31.10.2024, gekündigt wird.
Meldorf
Bütjestr. 10
25704 Meldorf
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für außen- und innenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Schneeräumung/-beseitigung,
— Informationspflicht.
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge).
Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des gesamten Leistungszeitraums am 31.10.2025, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines der Leistungszeiträume, d. h. zum 31.10.2023 bzw. 31.10.2024, gekündigt wird.
Niebüll
Rathausstr. 33
25899 Niebüll
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für außen- und innenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Schneeräumung/-beseitigung,
— Informationspflicht.
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge).
Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des gesamten Leistungszeitraums am 31.10.2025, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines der Leistungszeiträume, d. h. zum 31.10.2023 bzw. 31.10.2024, gekündigt wird.
Rendsburg
Schiffbrückenplatz 16
24768 Rendsburg
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für außen- und innenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Schneeräumung/-beseitigung,
— Informationspflicht.
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge).
Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des gesamten Leistungszeitraums am 31.10.2025, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines der Leistungszeiträume, d. h. zum 31.10.2023 bzw. 31.10.2024, gekündigt wird.
Schleswig
Schwarzer Weg 9
24837 Schleswig
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für außen- und innenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
— Schneeräumung/-beseitigung,
— Informationspflicht.
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge).
Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des gesamten Leistungszeitraums am 31.10.2025, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines der Leistungszeiträume, d. h. zum 31.10.2023 bzw. 31.10.2024, gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
3) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründen des Landes NRW vorliegt
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die vorgenannten Eigenerklärungen für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die vorgenannten Eigenerklärungen für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
1) Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer weist spätestens 8 Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens einer Million Euro und Umweltschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Kalenderjahr abdeckt.
(2) Der Auftragsnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen. Kommt der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, ist die Auftraggeberin nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon ungerührt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbegehung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich sein kann, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können.
Eine Besichtigung der Flächen ist jederzeit möglich, Fragen zu den Flächen sind schriftlich als Bieterfrage über die DTVP-Vergabeplattform zu stellen.
2) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
3) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:
— Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen,
— Ergänzende Vertragsbedingungen der AOK Nordwest für die Beauftragung von Werk- und/oder Dienstleistungen.
4) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
5) Die Höchstmenge dieses Gesamtauftrags wird auf [Betrag gelöscht] EUR festgelegt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRHNX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.