Prüfungen der Mittelverwendung bei Forschungsförderungen der AvH Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-173
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.humboldt-foundation.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.humboldt-foundation.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfungen der Mittelverwendung bei Forschungsförderungen der AvH
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung besteht in den durchzuführenden Vor-Ort Prüfungen (Prüfungen der Mittelverwendung bei Forschungsförderungen) und der Verfassung der zugehörigen Berichte. Zur Vorbereitung der Prüfungen werden dem Auftragnehmer frühzeitig alle notwendigen Unterlagen (Kontaktdaten der zu prüfenden Einrichtungen; Unterlagen der AvH zu den einzelnen Vorgängen, hier insbesondere Zwischennachweise und (Gesamt-)Verwendungsnachweise sowie Unterlagen über mit den Einrichtungen getroffene besondere Vereinbarungen) von der AvH zur Verfügung gestellt. Die Termine zur Prüfung, die überwiegend in der zweiten Jahreshälfte liegen sollen, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie mit den betreffenden Verwaltungen der Einrichtungen abzustimmen. Prüfungsberichte sind der AvH innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der jeweiligen Prüfung vorzulegen.
Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH)
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
Die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) ist eine von der Bundesrepublik Deutschland errichtete gemeinnützige Stiftung zur Förderung der internationalen Forschungskooperation. Sie ermöglicht hoch qualifizierten ausländischen Wissenschaftler*innen langfristige Forschungsaufenthalte in Deutschland und unterstützt die sich daraus ergebenden wissenschaftlichen und kulturellen Verbindungen. Die AvH wird gefördert vom Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie von weiteren nationalen und internationalen Partnern.
Individuelle Betreuung während des Deutschlandaufenthalts sowie dauerhafter Kontakt zu den Gastwissenschaftler*innen sind seit 1953 Markenzeichen der AvH. Nach dem Vorbild Alexander von Humboldts pflegt die AvH ein internationales Netzwerk der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und des Vertrauens. Weltweit verbindet es mehr als 30 000 Alumni (so genannte Humboldtianer*innen), unter ihnen 56 Nobelpreisträger*innen. Die Humboldtianer*innen sind zu einem großen Anteil in führenden Positionen ihrer Länder tätig, nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch in Verwaltung, Wirtschaft und anderen Bereichen.
In § 44 Bundeshaushaltsordnung, BHO (hier insbesondere die Verwaltungsvorschriften, VV zur BHO – § 44 Abs. 1 Nr. 11: „Prüfung der Verwendung“) und – daraus resultierend – in den ANBest-P (hier Nr. 7: „Prüfung der Verwendung“) ist festgelegt, dass „Zuwendungsgeber“ die tatsächliche Verwendung der Mittel zu prüfen haben.
Ferner sehen die ANBest-P bzw. die Verwendungsbestimmungen der Förderpreise (AHP, SKP, AMP, MPF/MPHFP), Institutspartnerschaften (IP) sowie der Deutschen Forschungslehrstühle am African Institute for Mathematical Sciences (AIMS) und der Philipp Schwartz-Initiative (PSI) die Prüfung der die Mittelverwendung vor. Aus den Verwendungsbestimmungen der AvH heißt es unter Punkt VIII. Verwendungsnachweise und Berichte sowie Prüfungen: „Die Alexander von Humboldt-Stiftung oder ein von ihr Beauftragter sind berechtigt, jederzeit Bücher, Ausgabenbelege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung des Preisgeldes durch örtliche Erhebungen zu prüfen.“ Solche Prüfungen sind auch in Bezug auf die Höhe der jeweiligen Fördersummen in den genannten Programmen geboten. Die damit einhergehende Komplexität der Förderungen spricht für die Durchführung der Prüfungen als Vor-Ort-Prüfungen.
Neben der Erfüllung der Verpflichtung zur Überprüfung der Mittelverwendung, sollen die Prüfungen auch zur Optimierung von Verwaltungsverfahren beitragen.
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung besteht in den durchzuführenden Vor-Ort Prüfungen (Prüfungen der Mittelverwendung bei Forschungsförderungen) und der Verfassung der zugehörigen Berichte. Zur Vorbereitung der Prüfungen werden dem Auftragnehmer frühzeitig alle notwendigen Unterlagen (Kontaktdaten der zu prüfenden Einrichtungen; Unterlagen der AvH zu den einzelnen Vorgängen, hier insbesondere Zwischennachweise und (Gesamt-)Verwendungsnachweise sowie Unterlagen über mit den Einrichtungen getroffene besondere Vereinbarungen) von der AvH zur Verfügung gestellt. Die Termine zur Prüfung, die überwiegend in der zweiten Jahreshälfte liegen sollen, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie mit den betreffenden Verwaltungen der Einrichtungen abzustimmen. Prüfungsberichte sind der AvH innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der jeweiligen Prüfung vorzulegen.
Die AvH ist Zuwendungsempfängerin des Bundes. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt, dass der AvH die entsprechenden jährlichen Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt zugewendet werden.
Verlängerung möglich durch einseitige Erklärung der Humboldt-Stiftung, längstens bis zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— EU-N_Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— EU-N_Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe,
— EU-N_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
— EU-N_Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern,
— EU-N_Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen (Selbstreinigung nach § 125 GWB),
— GZR-Unternehmensdaten (mit dem Angebot vorzulegen): Diese Daten werden im Falle einer Auftragsvergabe beim Bundesamt für Justiz durch die Vergabestelle angefordert. Somit braucht der Bieter keine eigenen Handels- oder Gewerberegisterauszüge zu beantragen. Wenn Sie die GZR-Unternehmensdaten ausfüllen, brauchen Sie keinen Handels- oder Gewerberegisterauszug einzureichen. Der Vordruck ist als PDF beigefügt,
— Unternehmensprofil (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darstellung des Unternehmensprofils (Gründungsdatum, Historie, Schwerpunkte, Philosophie, (Haupt-)Sitz, Rechtsform, Struktur, Konzernverflechtungen), ca. 1 DIN A4 Seite; ggf. auch von Unterauftragnehmern zu erbringen.
Einzureichende Unterlagen:
— Bankauskunft (mit dem Angebot vorzulegen),
— Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot vorzulegen),
— Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens im Geschäftsbereich der anzubietenden Leistungen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des zur Auftragsausführung vorgesehenen Personals (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Mitarbeiterzahl (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zur Mitarbeiterzahl (Festangestellte und freie Mitarbeiter im Geschäftsbereich der anzubietenden Leistung).
a) Erfahrung bei der Durchführung von Prüfungen für Wissenschaftsförderorganisationen
Die Eigenerklärung soll erkennen lassen, dass der/die Anbietende eine angemessene Erfahrung mit Prüfungsaufträgen von Wissenschaftsförderorganisationen hat und die erforderliche Fachkunde seines/ihres Unternehmens/Personals durch Referenzprojekte nachgewiesen wird. Aus den einzureichenden Unterlagen sollte neben dem Auftraggeber (z. B. universitäre oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsförderorganisationen, Ministerien, Stiftungen) auch die Dauer, Art und der Umfang der Beauftragung/en mit Referenzprojekten dargestellt werden.
b) Erfahrung bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen
Die Eigenerklärung soll erkennen lassen, dass der/die Anbietende Erfahrungen mit der Prüfung von Verwendungsnachweisen und die damit verbundenen Kompetenzen bei der Prüfung von öffentlichen Mitteln im Kontext von Haushalts- und Zuwendungsrecht (z. B. BHO, ANBest-P) z. B. in universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsförderorganisationen, Ministerien, Stiftungen vorweisen kann. Aus den einzureichenden Unterlagen soll die Anzahl der geprüften Verwendungsnachweise pro Auftrag hervorgehen. Ebenso soll eine Angabe zum Gegenstand, d. h. Bezeichnung/Name des Förderprojekts und Fördersumme des jeweiligen Projekts, der geprüften Verwendungsnachweise gemacht werden.
Es wird Bezug genommen auf das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXTYYYDYDHJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html