Vergabe von Mikrokrediten im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-6/32
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Mikrokrediten im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland
Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine Bank gesucht, die Kredite mit einem Volumen von bis zu [Betrag gelöscht] EUR an kleine und mittlere Unternehmen vergibt und verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Mikrokreditfonds Deutschland, der im Jahr 2010 mit einem Volumen von 100 Mio. EUR eingerichtet wurde, um den Zugang zu Krediten mit geringen Volumina für kleine und mittlere Unternehmen flächendeckend zu verbessern. Zur Zielgruppe zählen insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen sowie junge Unternehmen, für die der Zugang zu Bankfinanzierungen mit geringen Volumina erschwert ist.
Die Kredite im Rahmen des Förderprogramms werden durch eine kreditgebende Bank auf vorherige Empfehlung eines akkreditierten Mikrofinanzinstituts aus eigenen Mitteln der Bank vergeben. Während die kreditgebende Bank für die kreditwirtschaftliche Prüfung der Kreditanträge und die Verwaltung der ausgezahlten Kredite zuständig ist, übernehmen die Mikrofinanzinstitute schwerpunktmäßig die individuelle Begleitung der Kreditnehmenden von der Antragsstellung bis zur vollständigen Rückzahlung der Kredite. Der Mikrokreditfonds Deutschland sichert als Garantiefonds die vergebenen Kredite gegenüber der kreditgebenden Bank ab.
Im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland konnten seit Einrichtung des Förderprogramms rund 26 500 Mikrokredite mit einem Volumen von rund 200 Mio. EUR vergeben werden.
Das Förderprogramm ist derzeit befristet bis zum 31. März 2021. Als federführendes Ressort hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden, das Programm bis zum 31. März 2024 mit einer Verlängerungsoption bis zum 31. März 2026 fortzusetzen. Der Mikrokreditfonds Deutschland soll weiterhin zum Erhalt eines flächendeckenden Angebots an Krediten mit einem Volumen von bis zu [Betrag gelöscht] EUR beitragen, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und darüber hinaus zu unterstützen. Für die Fortsetzung des Förderprogramms wird die Rolle der kreditgebenden Bank vergeben.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P 01 02.
Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P102.
Der Auftrag umfasst einer Option für die Verlängerung um 2 Jahre.
Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas REACT-EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Mikrokrediten im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-BadenBaden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76532
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: [gelöscht], Fax: [gelöscht], gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.