Gewerbeflächenentwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: 077_18
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 271 / 404-3411
Fax: +49 271 / 404-3323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.siegen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewerbeflächenentwicklung
Gewerbeflächenentwicklung
Siegen
Gewerbeflächenentwicklung für eine Gesamtfläche von 23 ha, wobei die Nettogewerbsfläche mit etwa 12 ha und die Verkehrsfläche mit etwa 1,6 ha Eckpunkte sind.
Ingenieurbauwerke sind für die Straßenplanung und Planung der Bauflächen nicht erforderlich, jedoch im Zuge der Entwässerungsplanung, welche in einem gesonderten Vergabeverfahren vergeben wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251 / 411-2165
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251 / 411-2165
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251 / 411-2165
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Siegen
Zusätzliche Planungsleistungen für die Umlegung einer Wassertransportleitung, erdstatische Nachweise und Vorplanung eines möglichen Parkhauses für die Einbindung der Geländeanschlüsse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50374
Land: Deutschland
Es sollen zusätzliche Leistungen erbracht werden. Es erfolgt eine Umlegung einer Wassertransportleitung. Zur Vergrößerung der vermarktungsfähigen Gewerbeflächen werden Steilböschungen nach dem System „Bewehrte Erde“ ausgebildet. Für eine restriktive Regulierung des ruhenden Verkehrs auf den Gewerbeflächen im öffentlichen Raum soll ein zentrales Parkhaus im Bebauungsplan ausgewiesen werden.
Es ist eine Umlegung einer Wassertransportleitung erforderlich geworden. Die Leistungen „Erdbauböschungen“ mit Geogittern und „zentrales Parkhaus“ waren zum Ausschreibungszeitpunkt der gegenständlichen Planungsleistungen von Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhersehbar. Aufgrund politischer Beschlüsse sind diese zusätzlichen Planungsleistungen erforderlich geworden. Ein Wechsel des Planungsbüros wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Es wird eine Variante der Geländeplanung beauftragt, deren Bearbeitung nicht von dem bislang erarbeiteten Geländemodell zu trennen ist. Eine separate Beauftragung der Leistungen käme einer Neubeauftragung der Planung mit den entsprechenden Kosten für die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 -3 gleich.