Neuplanung Stellwerk Bickendorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hgk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuplanung Stellwerk Bickendorf
Neuplanung Stellwerk Köln Bickendorf.
Köln Bickendorf
Das Relaisstellwerk „Bickendorf“ sichert den Bahnbetrieb zwischen Kilometer 4,3 und 13,0 der regelmäßig nur von Güterverkehr befahrenen Strecke 9604 der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK). Dieses Stellwerk und die zugehörige Leittechnik sollen durch ein elektronisches Stellwerk oder ein „Digitales Stellwerk“ erneuert werden. Der neu zu planende Stellbereich schließt den Bahnhof „Köln-Bickendorf“ mit seinen 18 Gleisen ein und schließt an zwei weitere Stellwerksbereiche der HGK und zwei Stellwerksbereiche der Deutschen Bahn an. Er beinhaltet zudem mehrere technisch gesicherte Bahnübergänge. Ebenfalls zu planen ist die signaltechnische Ausrüstung eines neuen Bahnhofsteils mit vier Gleisen. Die Streckengeschwindigkeit beträgt in der Regel 50 km/h. Der Stellbereich wird neu mit Signalen (Signalsystem Ks), PZB Indusi und ETCS Level 1 Full Supervision ausgestattet. Für die geplanten und geänderten Anlagen ist die von EBA-zugelassenen Sachverständigen geprüfte PT 1-Planung (herstellerunabhängige Ausführungsplanung) zu erbringen. Außerdem ist eine bauliche Ertüchtigung der vorhandenen Kabeltrassen sowie der Tiefbau für die geplante Stellwerksanlage zu planen.
Die anrechenbaren Kosten werden auf insgesamt 13 Millionen EUR (11 Millionen EUR Leit- und Sicherungstechnik, 1,5 Millionen EUR Tiefbau, [Betrag gelöscht] EUR Stromversorgung Blitzschutz) geschätzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neuplanung Stellwerk Bickendorf
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs.4 SektVO ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen; bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Köln
Land: Deutschland