A.V.E. – Neubau Kreisbauhof Paderborn, Lichtbänder und Lichtkuppeln Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 21205
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.V.E. – Neubau Kreisbauhof Paderborn, Lichtbänder und Lichtkuppeln
Der A.V.E. Eigenbetrieb Kreis Paderborn plant den Bau eines zentralen Kreisbauhofes.
Der geplante Kreisbauhof soll aus folgenden Gebäudeteilen bestehen:
Zweigeschlossiges Betriebs- u. Verwaltungsgebäude, Waschhalle, Werkstattgebäude, Fahrzeughalle, Salzhalle, Carportgebäude, Schüttboxen. Darüber hinaus sollten u. a. folgende Einrichtungen für den zukünftigen Nutzungsbedarf zur Verfügung stehen:
Solebehälter, Kfz-Werkstatt, Hallenkran, Hebebühne, zentrale Waschhalle, betriebseigenen Tankstelle, eigene Heizungsanlage.
Die Umsetzung soll am Entsorgungszentrum
„Alte Schanze“ in Paderborn erfolgen. Das bestehende Entsorgungszentrum erstreckt sich über ein Gebiet von knapp 150 Hektar inkl. Erschließungs- und Freiflächen. Durch den Neubau des Kreisbauhofes an diesem zentralen Standort entstehen sinnvolle Synergieeffekte zwischen Kreisbauhof und Entsorgungszentrum, da sämtliche Infrastruktureinrichtungen bereits vorhanden sind.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Lichtbänder und Lichtkuppeln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A EU gegeben sind. Der Nachweis hierzu kann wie folgt geführt werden:
—— durch die vom öff. Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die Allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Ebenfallls akzeptiert als vorläufiger Nachweis, ist auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Betriebshaftpflicht: [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden/[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Für die Angebote die in die engere Wahl kommen sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hier für durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf.Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung — Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG verlangt,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen verlangt. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
— Betriebshaftpflicht:
—— [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden,
—— [Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden.
Eigenerklärung: dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Nachweis: Für die Angebote die in engere Wahl gelangen, ist ein Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden,wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.