Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Isolierarbeiten an techn. Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 8-650 / 5535
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergischgladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Isolierarbeiten an techn. Anlagen
Ausführung von Dämmarbeiten an:
Sanitärtechnischen Anlagen
Die Kalt- und Warmwasserleitungen sind nach der aktuell Gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die gedämmten Trinkwasserleitungen in frei verlegten Gebäudebereichen (UG) und Zentralen.
Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen.
Heizungsanlagen
Die Heizungsleitungen sind nach der aktuell gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die Gedämmten Heizungsleitungen. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen
RLT-Anlagen
Sämtliche Außenluftkanäle sind vom Ansaugpunkt bis an das Lüftungsgerät diffusionsdicht zu dämmen. Zuluftkanäle sind anlagenbezogen vom Lüftungsgerät bis an die zu versorgenden Räume zu dämmen, ebenso durchlaufende Zuluftkanäle. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen. Bei Kanälen auf dem Dach in wetterfester Ausführung.
Leistungsumfang:
Dämmung an sanitärtechnischen Anlagen
— ca. 530 m Wärmedämmung aus Polyethylen-Schlauch,
— ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen,
— ca. 120 m Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech.
Dämmung an Heizungsanlagen
— ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen einschl. Ummantelung aus nichtprofilierten Blech.
Dämmung an raumlufttechnischen Anlagen
— ca. 455 m2 Wärmedämmung an eckigen Luftleitungen mit Mineralwolle,
— ca. 190 m Wärmedämmung an runden Luftleitungen mit Mineralwolle,
— ca. 64 m2 Kältedämmung für Lüftungskanäle und -rohr aus Vinylkautschuk,
— ca. 200 m2 Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech.
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium
Reuterstrasse 51
51465 Bergisch Gladbach
Siehe Pkt 1.4
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan für Planung und Ausführung
Ausführungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage- und Ausführungsfristen für den AN:
Leistungsbeginn 14.10.2021
Baubeginn mit Sanierung im Mitteltrakt 24.11.2021
Fertigstellung Sanierung mit Verwaltung 2.6.2022
Baubeginn Nordtrakt 13.6.2022
Fertigstellung Nordtrakt 22.8.2022
Bauende mit Fertigstellung Mitteltrakt Südende 2.9.2022
Es sind mehreren kurzen Unterbrechungen (ca 5 an der Zahl) gemäß Terminplan mit einzuplanen und einzurechnen.
Eckterminplan für Dämmarbeiten Planung und Ausführung
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung,
2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung einschl.:
— Zugehörige Berechnungen.
3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung,
5. Prüfung / Freigabe der Montageplanung.
Durch den AG 2 Wochen nach Übergabe Montageplanung
Bemusterung 4 Wochen nach Auftragserteilung
Baustelleneinrichtung 2 Wochen vor Montagebeginn
6. Mitteltrakt
— Dämmung 85 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
7. Neubau Nordtrakt
— Dämmung 51 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
8. Aula
— Dämmung 40 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
9. Verwaltung
— Dämmung 28 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
10. Gesamtmaßnahme
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme/VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche,
— Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme,
— Übergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der/die Bieter/in hat, sofern er/sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen, insbesondere über
— seinen/ihren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss von ggf. angefallenen Anteilen an gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— die von ihm/ihr ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— die Zahl der bei ihm/ihr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Berufsgruppen,
— die ihm/ihr für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
— das von ihm/ihr für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal,
— die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise (§ 6 a EU VOB/A), sofern diese von der Auftraggeberin verlangt werden.
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers sind folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung, auch für Nachunternehmer vorzulegen:
— Kopie der Gewerbeanmeldung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
—— des Finanzamtes,
—— der Berufsgenossenschaft,
—— der Sozialversicherung.
Bieter/innen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen:
a) Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber: Handelsregisterauszug oder Berufsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle,
b) Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. der für die Gemeindesteuern zuständigen Stelle,
c) Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber: Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers.
— Die Nachweise zu a) – c) dürfen zum Zeitpunkt des Zugangs des Nachweises nicht älter als 12 Monate sein. Ausländische Bieter haben zu a) – c) gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
d) Eigenerklärung,
e) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
f) Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegen-den Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- und Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die Erklärung zu d) sowie – auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers – die Nachweise zu a) – c) vorzulegen,
g) Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung der jeweiligen Unternehmen, mit denen eine Zusammenarbeit nach lit. f) geplant ist, nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieses Unternehmens jeweils zur Verfügung stehen.
(1) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden (in Kopie);
(2) Bankauskunft, die Aufschluss über die gegenwärtige Finanzlage des Unternehmens gibt. Die Auskunft darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein (in Kopie);
(3) Eigenauskunft zur Bonität des Unternehmens bei einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel o. a.) oder ein gleichwertiger Nachweis eines Wirtschaftsprüfers (in Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
1) Darstellung von mindestens 3 gegenwärtig oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen), von denen mindestens 2 für öffentliche Auftraggeber erbracht worden sein müssen. Diese Referenzleistungen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mit dem in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Auftragsgegenstand die dort bezifferten Menge an Komponenten.
Die Referenzleistungen müssen außerdem für mindestens 2 unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein, von denen einer ein öffentlicher Auftraggber sein muss.
Die Darstellung der Referenz muss insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
(i) Name des Auftraggebers,
(ii) Leistungszeitraum (von – bis),
(iii) Inhalt und Umfang der Leistung. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sind die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) anzugeben. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber ist nicht erforderlich.
(2) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zu Sicherung der Qualität; der Nachweis kann auch durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9000 ff. oder gleichwertig (in Kopie) erbracht werden.
(3) Sachkundenachweis TRGS 519 und 521.
Siehe Vertragsfristen Punkt II.2.14).
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan für Planung und Ausführung
Ausführungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage- und Ausführungsfristen für den AN:
Leistungsbeginn 14.10.2021
Baubeginn mit Sanierung im Mitteltrakt 24.11.2021
Fertigstellung Sanierung mit Verwaltung 2.6.2022
Baubeginn Nordtrakt 13.6.2022
Fertigstellung Nordtrakt 22.8.2022
Bauende mit Fertigstellung Mitteltrakt Südende 2.9.2022
Es sind mehreren kurzen Unterbrechungen (ca 5 an der Zahl) gemäß Terminplan mit einzuplanen und einzurechnen.
Eckterminplan für Dämmarbeiten Planung und Ausführung
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung,
2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung einschl.:
— Zugehörige Berechnungen.
3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung,
5. Prüfung / Freigabe der Montageplanung.
Durch den AG 2 Wochen nach Übergabe
Montageplanung
Bemusterung 4 Wochen nach Auftragserteilung
Baustelleneinrichtung 2 Wochen vor Montagebeginn
6. Mitteltrakt
— Dämmung 85 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
7. Neubau Nordtrakt
— Dämmung 51 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
8. Aula
— Dämmung 40 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
9. Verwaltung
— Dämmung 28 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
10. Gesamtmaßnahme
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme/VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche,
— Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme,
— Übergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDDK7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.rbk-direkt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland