AVE – Neubau Kreisbauhof Paderborn, Blitzschutz- und Erdungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 21305
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AVE – Neubau Kreisbauhof Paderborn, Blitzschutz- und Erdungsanlage
Der A.V.E. Eigenbetrieb Kreis Paderborn plant den Bau eines zentralen Kreisbauhofes.
Der geplante Kreisbauhof soll aus folgenden Gebäudeteilen bestehen:
Zweigeschlossiges Betriebs- u. Verwaltungsgebäude, Waschhalle, Werkstattgebäude, Fahrzeughalle, Salzhalle, Carportgebäude, Schüttboxen. Darüber hinaus sollten u. a. folgende Einrichtungen für den zukünftigen Nutzungsbedarf zur Verfügung stehen:
Solebehälter, Kfz-Werkstatt, Hallenkran, Hebebühne, zentrale Waschhalle, betriebseigenen Tankstelle, eigene Heizungsanlage.
Die Umsetzung soll am Entsorgungszentrum
„Alte Schanze“ in Paderborn erfolgen. Das bestehende Entsorgungszentrum erstreckt sich über ein Gebiet von knapp
150 Hektar inkl. Erschließungs- und Freiflächen. Durch den Neubau des Kreisbauhofes an diesem zentralen Standort entstehen sinnvolle Synergieeffekte zwischen
Kreisbauhof und Entsorgungszentrum, da sämtliche Infrastruktureinrichtungen bereits vorhanden sind.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Für das Gebäude wird eine Blitzschutzanlage gem. DIN VDE 0185-305- 3 und 4 und DIN VDE 0845 (äußerer und innerer Blitzschutz) ausgeführt. Die Schutzklasse wird in Anlehnung an die VDS 2010 mit der Schutzklasse III festgelegt. Weiterhin gelten die VDE- Richtlinien für das Errichten von Blitzschutzanlagen nach DIN 13384 und DIN 57185-2 sowie die Anforderungen der Bauordnung NRW.
Um die Erdfühligkeit der Erdungsanlage sicherzustellen, ist in der Sauberkeitsschicht, ein aus Edelstahl (V4A) bestehender Rundstahl (D= 10 mm) mit einer Maschenweite von 10 m x 10 m, zu verlegen. Der aus Verzinktem Bandstahl bestehende Fundamenterder (30 mm x 3,5 mm), mit einer Maschenweite von 20 m x 20 m ist, um Korrosion zu vermeiden, Allseitig mit min. 5 cm Beton umschlossen und auf zugelassenen Abstandshaltern in der Bodenplatte, bzw. im Streifenfundament zu verlegen. Der Fundamenterder ist dauerhaft, in fachgerechter Ausführung, Mit der Armierung der Bodenplatte, zu verbinden. In Technikräumen sind Erdungspunkte mit einem direkten Anschluss an den Fundament- und Ringerder, herzustellen.
Die Ableitungen aus Edelstahl (V4A) mit einem Durchmesser von 10 mm, Werden bauseits in Teilbereichen in den aufgehenden Fertig Betonstützen, bzw. Fertig- Betonbauteilen geführt. Im oberen Dachbereich werden Erdungsfestpunkte installiert, welche auch die Gewerkeschnittstelle bilden, ausgeführt. Die Ausfädelungen im Fundamentbereich aus den Fertigbetonstützen, erfolgt ebenfalls mit Material aus Edelstahl. Die Trennstellen und Nummernschilder der Blitzschutzanlage, sollen auf dem Dach der jeweiligen Gebäudeteile Ausgeführt werden. Über diese wird die Auffanganlage mit den entsprechenden Ableitungen der Blitzschutzanlage verbunden. Die Auffangeinrichtung (Dachanlage) soll als Aluknet- Runddraht mit einem Durchmesser von 8 mm hergestellt werden. Diese ist mit entsprechenden Flachdachleitungshaltern in einem Abstand von maximal 1,00 m zu Befestigen.
Auf den mit einander verbundenen Attikablechen, werden entsprechende Fangspitzen mit einer Höhe von 0,5 m montiert, um bei einem direkten Blitzeinschlag eine Lochbildung zu verhindern.
Die Attikableche, sollen in der Maschenweite der Auffangeinrichtung (15 m x 15 m; Blitzschutzklasse III), mit der Auffangeinrichtung, Fachtechnisch verbunden werden. Dachaufbauten werden mittels Fangstangen in den Schutzbereich der Blitzschutzanlage gestellt. Das Traggerüst der PV Anlage wird leitend mit den Fangeinrichtungen verbunden.
Die im LV beschriebenen Positionen sind in Teilabschnitten/-leistungen zu erbringen und zu kalkulieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A EU gegeben sind. Der Nachweis hierzu kann wie folgt geführt werden: -durch die vom öff. Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die Allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Ebenfalls akzeptiert als vorläufiger Nachweis, ist auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Betriebshaftpflicht: [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden/[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Für die Angebote die in die engere Wahl kommen sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hier für durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahmeeinschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf.Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG verlangt,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen verlangt. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
— Betriebshaftpflicht:
—— [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden,
——[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden.
Eigenerklärung: dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Nachweis: Für die Angebote die in engere Wahl gelangen, ist ein Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden,wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.